Hallo,
wie kann man hier einfach was schreiben, wenn man echt keine Ahnung hat. Damit ve-
leitet man andere Kollegen, vielleicht auch mal selbständig zu fahren.
Das Gewerbe " selbständiger Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug ist von den Sozialversicherungen noch nie anerkannt worden und stellt deshalb laut DRV Bund und der FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit ) den Tatbestand der Schwarzarbeit da.
Die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den betrieblichen Ablauf der Spedition sind die beiden Kriterien beim Arbeitsgericht, um als scheinselbständig eingestuft zu werden.
Wie soll das denn in einer Spedition gehen? Der Chef sagt, du fährst mit dem LKW um ..Uhr nach X, dann nach z, genau wie die anderen fest eingestellten Fahrer.Und das jeden Tag.
Wie willst du denn frei entscheiden können, wann du fährst, wohin du fährst und was du fährst?? Wenn du sagst, das will ich nicht fahren ,kannst du direkt wieder nach Hause gehen.
Das mit den 3 Monaten war früher mal, gibt es nicht mehr.
Ich bin seit fast 2 Jahren mit meinem Chef vor Gericht, inzwischen hat die DRV für 2005 und 2006 die Scheinselbständigkeit rechtskräftig festgestellt und die Tätigkeit ausgedehnt bis 1984. Dieses bedeutet für den Unternehmer den finanziellen Ruin und auch eine langjährige Haftstrafe.
Jeder scheinselbständige LKWfahrer wird irgend wann zum Sozialfall, weil er niemals
so bezahlt wird, dass er sich die nötigen Zusatzversicherungen leisten kann!!!
Unter der Rubrik Presse und Links auf meiner Homepage findest du weitere Informationen zu dem Thema.
lkwfahrer-online.de
wie kann man hier einfach was schreiben, wenn man echt keine Ahnung hat. Damit ve-
leitet man andere Kollegen, vielleicht auch mal selbständig zu fahren.
Das Gewerbe " selbständiger Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug ist von den Sozialversicherungen noch nie anerkannt worden und stellt deshalb laut DRV Bund und der FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit ) den Tatbestand der Schwarzarbeit da.
Die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den betrieblichen Ablauf der Spedition sind die beiden Kriterien beim Arbeitsgericht, um als scheinselbständig eingestuft zu werden.
Wie soll das denn in einer Spedition gehen? Der Chef sagt, du fährst mit dem LKW um ..Uhr nach X, dann nach z, genau wie die anderen fest eingestellten Fahrer.Und das jeden Tag.
Wie willst du denn frei entscheiden können, wann du fährst, wohin du fährst und was du fährst?? Wenn du sagst, das will ich nicht fahren ,kannst du direkt wieder nach Hause gehen.
Das mit den 3 Monaten war früher mal, gibt es nicht mehr.
Ich bin seit fast 2 Jahren mit meinem Chef vor Gericht, inzwischen hat die DRV für 2005 und 2006 die Scheinselbständigkeit rechtskräftig festgestellt und die Tätigkeit ausgedehnt bis 1984. Dieses bedeutet für den Unternehmer den finanziellen Ruin und auch eine langjährige Haftstrafe.
Jeder scheinselbständige LKWfahrer wird irgend wann zum Sozialfall, weil er niemals
so bezahlt wird, dass er sich die nötigen Zusatzversicherungen leisten kann!!!
Unter der Rubrik Presse und Links auf meiner Homepage findest du weitere Informationen zu dem Thema.
lkwfahrer-online.de