Mietfahrer können teuer werden

    • lasse ich dann doch lieber die Finger von


      Damit bist du gut beraten.
      Kenne auch jemanden persönlich, der wollte auf meine Warnungen bezüglich des nicht existierenden "Berufstandes" des selbständigen Kraftfahrers nicht hören.
      Es ging solange gut, bis sein Auftraggeber eine Betriebsprüfung hatte.
      Derjenige lebt heute von Hartz IV und hat Pfändungen ohne Ende an der Backe.
      So etwas kann dich ruinieren.
    • Original von T.T.P.
      @ gisela

      Dies ist absolut kein Schwachsinn, sondern nackten Tatsachen.
      Diesen Berufsstand hat es noch nie gegeben und wird es rechtlich gesehen nie geben.........



      Hallo,

      den Mechatronicer gab es bis vor vier Jahren auch noch nicht und heute ist er da. Es wird immer wieder neue Berufszweige entstehen die es vorher nicht gab.


      Gruss vwtec
      Erfolgreich ist nicht jener der seiner Chancen erkennt, sondern jener der seine Chancen ergreift. [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Optimismus/smilie_op_010.gif]
    • Hallo,

      hier wird viel hin und her geschoben mit Tatsachen und Glaubensangelegenheiten. Ich selber bin Selbständig als Fahrer und mehr. Ich habe alle Entscheidungskraft Aufträge anzunehmen und auch abzulehnen.Ein Maurermeister dem ich für einen Auftrag sämtliches Material zur Verfügung stelle weil es für mich günstiger wäre, ist auch nicht Scheinselbständig weil ich die Mauer so haben. In diesem Moment greifft auch schon eine gewisse Weisung und er stellt nur seine "Arbeitskraft" mir zur Verfügung, ist das dann auch Scheinselbständigkeit.
      Es wird geschrieben das der Zoll es grundsätzlich als Schwarzarbeit ansieht. Dann bitte doch mal das grundsätzliche in Wort und Schrift, aber keine Mühe denn es gibt nichts. Spätestens bei der Überprüfung von Rechnungen und sonstigen Unterlagen kann es für den Staat auch teuer werden wenn falsche Behauptungen oder Feststellungen sich in Luft auslösen. Ich könnte unter Umständen Schadensersatz einklagen. Gut auf welchem Blatt das steht und wohin es führt weiss keiner aber in Deutschland ist man solange Unschuldig bis die Schuld nachgewiesen wird.
      Ich habe ein Feststellungsverfahren, übrigens auf meinem Wunsch hin, angestrebt und siehe da......ich war kein Scheinselbständiger. Zu diesem Zeitpunkt allerdings habe ich für zwei Unternehmen Nachtlinie gefahren. Heute mache ich das eher aus Spass an der Freude und wenn es sich um einen guten Kunden handelt. Ich persönlich habe mir allerdings im Gegensatz zu manch anderem Gewerbetreibenden, eine Grundlage gebaut. Ich habe mich vorab informiert. Ich habe eine Steuernummer und zahle auch Steuern und ich habe eine eigene Güterschadenshaftpflichtversicherung die, richtig vorgeschrieben ist. Viele haben dies nicht und dann wird es schnell eng. Zugegeben die Fahrer die jahrelang für einen Firma unterwegs sind und dann als selbständiger dort anheuern werden verhungern und das ist richtig so. Es geht auch nicht um den Tagessatz den man haben muss um alles zahlen zu müssen was man glaubt zu brauchen. Von dieser Seite her dürften manche Unternehmer ihre Fahrzeuge nicht mehr fahren lassen weil zum größten Teil die festen Kosten drin sind, und die beweglichen im grauen Bereich pendeln. Wenn ich für einen Satz fahre der für mich ausreichend ist handele ich aus freier Marktwirtschaft wie jedes andere Unternehmen. Wenn ich den Satz nicht bekomme fahre ich auch nicht und das kam bei mir zumindest des öfteren vor. Wenn einer sich für 120,00 € Tagessatz anbietet ist das schon mehr als Dummheit des Anbieter und welches Unternehmen greift da nicht gerne zu. Du selber kaufst doch auch da ein wo es billig ist. Was man dafür bekommt steht auf einem anderen Blatt. Es geht nicht darum den Berufsstand in gutes Licht zu heben, das möchte ich damit nicht tun dennoch sollte man nicht das Gießkannenprinzip anwenden und jeden als Schwarzarbeiter an die Wand stellen. Auch wenn in dem Fall von dem TE der Schuß nach hinten losging werden auch heute und morgen und übermorgen wieder viele eine positive Beurteilung erhalten die ein Feststellungsverfahren gemacht haben. Mal eine Frage wenn ich kein Scheinselbständiger Kraftfahrer im Sinne des Rentenversicherers bin und dieser es mir auch Bescheinigt, was bin danach, eigentlich noch immer ein selbständiger Kraftfahrer. Ach übrigens in der Amtssprache der Europäischen Union gibt es den festen Begriff des selbständigen Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug. Ich will es nicht laut hinaus posaunen aber sie geniessen eine gewisse Freiheit im Gegensatz zu seinen Festangestellten Kollegen.
      Ich fühle mich nicht persönlich angegriffen von dieser Darstellung des Schwarzarbeiter aber glaubst du wirklich das es richtig ist als Märtyrer sich in den Mittelpunkt zu stellen.
      Mal einige Anekdoten die mir wiederfahren sind um rechtlich geschützte Auskunft zu bekommen. Dies ist zwar schon einige Zeit her aber ich bin mir sicher das sich nicht viel geändert hat. Es waren Telefonate die mich nicht weiterbrachten.
      Auskunft über rechtlige Lage des selbständigen Fahrer bei:
      IHK: Jeder der Transporte für entgeldlich Befördert unterliegt der Genehmigungspflicht. Hmmmmm und wieso benötigen Verleihfirmen keine Genehmigung. Das Arbeitnehmerüberlassunggesetzt sieht vor alle Berufs- und Branchenähnliche Richtlinien einzuhalten. Ich wollte eine Überlassung beantragen, habe es sein gelassen weil sie um die 12.000 € kostet. Der Punkt geht nicht an den Staat.

      BAG: sieht sich nicht in der Verantwortung über Sozialrechtliches vor Ort zu entscheiden und gegenfalls zu handeln. Bei einer Kontrolle besteht die möglichkeit das ganze an das Gewerbeaufsichtsamt weiter zuleiten was in der Regel daran scheitert da es sich um grundsätzlich verschieden Behörden handelt.

      Gewerbeaufsichtsamt: sie sehen es nicht als Notwendig an da es um rein rechtliches geht. Das Gewerbeaufsichtsamt hat keine Handlungsbefugnis eine Feststellung zu machen wegen Scheinselbständigkeit. Diese wiederum melden das der Zollbehörde vor Ort.

      Zoll: greift erst dann ein wenn ein erhärtender Verdacht besteht und selbst dies nur nach Aufforderung der Sozialversicherung. Diese wird nicht so schnell Auffordern wenn es im grauen Bereich ist. Es müßte ja faktisch schon schwarz auf weiss irgendwo stehen das es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt. Tja und selbst wenn die Jungs irgendwo einschlagen und Akten mitnehmen und prüfen und fordern und drohen und wie auch immer. Es müssen bei einer Prüfung, auch im Nachhinein alle Punkte bewertet werden die in einem normalen Feststellungsverfahren üblich sind. Tja und stell dir vor du hast Ahnung und stellst Fragen auf denen ein Fachmann keine Antwort hat, tja dann hast du schon mehr als die. Ein Beispiel wäre der Punkt wo es um 6/10 des Umsatz geht. Von welchem Umsatz ? Woche, Monat oder Jahresumsatz. Sorry jeder Auftragnehmer nimmt eine langfristige Auftragslage immer an. In meinem Fall war es das ich 6/10 Umsatz des Monats bei einer Firma hatte, aber nicht 6/10 des Jahresumsatz. Tja die Backen des Bedienstetten hätte man sehen sollen.
      Nun gut selbst wenn man in allen Punkten mit Negativ bewertet wird hat man immer noch die Wahl einer Klage. Und bei sovielen Rechtsfällen wird sich kaum ein Richter in die Materie einarbeiten und sich andere Unterlagen besorgen, beim Finazamt zum Beispiel. Und wenn da steht das Steuern regelmässig gezahlt werden und ein stetig steigender Umsatz vorhanden ist wird es heißen, im Zweifel für den Angeklagten. Ab diesem Moment steht der Staat in deiner Schuld und du darfst klagen wegen Umsatzausfall etc.

      Es gibt viele Gesetztesvorlagen oder Bestimmungen und es ist richtig das man vorgeht gegen diese Unternehmer wo alles aus einer Hand geschieht. Aber die für sich selbst auf dem Markt frei entscheiden dürfen und dies auch tun, die sollte man nicht mit einer Gruppe gleichstellen die staatliche Unterstützung kassieren und auf Baustellen, Schlachthöfen oder Bäckereien im Schutz der Masse arbeiten.

      Ach Übrigens ich bin Fahrtrainer und habe die Ausbildereignung für Ladungssicherung, ECO Trainer, Gabelstapler, Kranführer sowie Baumaschinen. Desweiteren bin ich von der IHK gepfüfter Gefahrgutbeauftragter und im Besitz der Sachkunde für Güterkraftverkehr und habe kein Fahrzeug und dennoch fahre ich wenn ich Lust habe zwei Wochen Nachtlinie bei einer Spedition.
      Frage: Was bin ich jetzt für dich ??????......ein Schwarzarbeiter..........lassen wir das Thema am besten, es gibt kein Gesetzt darüber nur interne Meinungen bei den Rechtsbehörden und von diesen wiederum bist du eingespannt worden.


      Gruss vwtec
      Erfolgreich ist nicht jener der seiner Chancen erkennt, sondern jener der seine Chancen ergreift. [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Optimismus/smilie_op_010.gif]
    • @ vwtec

      Nun guck dir mal deine Voraussetzungen an und dann die von den anderen sog. Mietfahrer.
      Du hast schließlich mehrere Tätigkeitsbereiche.
      Ich kann auch als selbständiger Fahrer für eine Spedi Hinz und Kunz fahren, ohne daß ich scheinselbständig bin.

      Sind die Gesichtspunkte der Thematik wirklich so schwer zu verstehen?
      Kann ich mir bei deiner Qualifikation nicht vorstellen. ;(

      Deswegen ein guter Rat. Anstatt stets neue Beiträge über das ausgelutschte Thema zu verfassen, würde ich einmal in Ruhe die Suchfunktion benutzen.
    • vwtec hat doch genau das Thema angesprochen. Kann mich nicht erinnern, dass jemals von irgend welchen ungebildeten Menschen die sich für ein Butterbrot und ein Ei verkaufen und zu dumm sind in die Renten- u. Krankenversicherung einzuzahlen, die Rede war.

      Es ging von Anfang an um selbstständige Fahrer ohne eigenes Fahrzeug und nicht um Menschen die nicht wissen was sie tun. In dem Glauben sind besonders schlau zu sein, weil sie zahlen ja weder Steuern noch Sozialabgaben. Das ist doch klar, dass es gerade in diesem Gewerbe genug davon gibt.

      Habe erst gestern wieder so einen kennen gelernt. Der erzählt ganz stolz, dass er mit einer Fahrerkarte, die er bekommen hat, um im Hof zu Rangieren unterwegs ist und die Fahrtzeit schon weit überschritten hat. Bitte keine Verurteilung. Habe keine Ahnung ob das geht oder nicht. Kenne mich mit diesem Thema überhaupt nicht aus. Jedenfalls hatte der schon lange keine Dusche mehr gesehen und mit den Zähnen würde ich nicht mal mehr den Mund aufmachen. Warum ist das so. Weil keine Krankenversicherung. Also auch kein Zahnarzt. Leider gibt es das aber auch bei Fahrern mit Fahrzeug. Kenne da auch einen, der macht einen auf ganz schlau. Schreibt wahnsinnig schlaue Beiträge in diesem Forum, hat aber nicht mal seine Familie abgesichert. Schönen Dank auch.

      Verweise in diesem Zusammenhang auf den einen oder anderen Beitrag in dem ich für dumm hingestellt wurde. Wenn ich von einem selbstständigen Fahrer ohne eigenenes Fahrzeug spreche, meine ich genau so einen wie vwtec.

      Davon gibt es zum Glück mehrere. Das sind Fahrer die machen eine saubere und ordentliche Arbeit und bekommen dafür auch entsprechenden Lohn. Also kann sich auch ein kleiner Unternehmer mal eine Woche oder zwei Urlaub nehmen ohne das alles still steht. Denn auf diese Leute kann man sich (normalerweise) verlassen. Die wissen was sie tun.
    • Erst mal Hallo an Euch.

      Ich bin auch ein Freiberuflicher Fahrer, aber mit dem winzig kleinen Unterschied das ich keine Ich-AG bin oder war.

      Begründung:
      bin im besitz der IHK Fach-und Sachkunde Prüfung Güterkraftverkehrsunternehmer,
      bin im besitz der Güterschadenhaftpflichtversicherung nach §7GüKG
      Zahle meine Beiträge zur KV,RV,Pv sowie zur BGF selbst
      Habe(hatte bis vor 4 Wochen) noch 11 Kunden
      und habe meine Firma als Transportunternehnem beim Gewerbeamt angemeldet .
      Mein Tagessatz beträgt national 195,00€ international je nach Einsatzgebiet.
      Im übrigen kann ich einigen Teilnehmern im Forum Recht geben mit Ihren Äußerungen bzgl. Mietfahrern u.s.w.. Aber bitte mal nicht alle über einen Kamm scheren.
      Man kann keine Ich-AG mit einem ordentlich angemeldetem Fahrer vergleichen, der ohne Fördermittel von Vater Staat seine Tätigkeit aufgenommen hat, so wie seit neuesten unser Lieber Verband und Brüssel machen.
      Sogar hier sind Sie sich nicht einig über ihr vorgehen. Der eine gibt Warnungen vor der Beschäftigung solcher heraus und der andere bindet sie in die neuen sozialvorschriften ein.
      Vielleicht ist das ja der Grund dafür vor seriöesen Freiberuflichen Fahrern zu warnen(Profitgier; gute bekannte bei gesetzl. erlaubten Sklavenenhändlern).
      Das es aber Leider auch viele(zu viele) schwarze Schafe in meiner Branche(Dieseldiebstal;selber mal keine Lust gehabt Hartz IV -empfänger dafür losgeschickt u.s.w) gibt muß ich hier eingestehen.
      Ich könnte Namen nennen tue dies aber aus rechtlichen Gründen nicht, dafür bitte ich um verständnis.

      mfg Freier Fahrer
    • Freier Fahrer schrieb:

      Erst mal Hallo an Euch.

      Ich bin auch ein Freiberuflicher Fahrer, aber mit dem winzig kleinen Unterschied das ich keine Ich-AG bin oder war.

      Begründung:
      bin im besitz der IHK Fach-und Sachkunde Prüfung Güterkraftverkehrsunternehmer,
      bin im besitz der Güterschadenhaftpflichtversicherung nach §7GüKG
      Zahle meine Beiträge zur KV,RV,Pv sowie zur BGF selbst
      Habe(hatte bis vor 4 Wochen) noch 11 Kunden
      und habe meine Firma als Transportunternehnem beim Gewerbeamt angemeldet .
      Mein Tagessatz beträgt national 195,00€ international je nach Einsatzgebiet.
      Im übrigen kann ich einigen Teilnehmern im Forum Recht geben mit Ihren Äußerungen bzgl. Mietfahrern u.s.w.. Aber bitte mal nicht alle über einen Kamm scheren.
      Man kann keine Ich-AG mit einem ordentlich angemeldetem Fahrer vergleichen, der ohne Fördermittel von Vater Staat seine Tätigkeit aufgenommen hat, so wie seit neuesten unser Lieber Verband und Brüssel machen.
      Sogar hier sind Sie sich nicht einig über ihr vorgehen. Der eine gibt Warnungen vor der Beschäftigung solcher heraus und der andere bindet sie in die neuen sozialvorschriften ein.
      Vielleicht ist das ja der Grund dafür vor seriöesen Freiberuflichen Fahrern zu warnen(Profitgier; gute bekannte bei gesetzl. erlaubten Sklavenenhändlern).
      Das es aber Leider auch viele(zu viele) schwarze Schafe in meiner Branche(Dieseldiebstal;selber mal keine Lust gehabt Hartz IV -empfänger dafür losgeschickt u.s.w) gibt muß ich hier eingestehen.
      Ich könnte Namen nennen tue dies aber aus rechtlichen Gründen nicht, dafür bitte ich um verständnis.

      mfg Freier Fahrer

      Freier Fahrer schrieb:

      Erst mal Hallo an Euch.

      Ich bin auch ein Freiberuflicher Fahrer, aber mit dem winzig kleinen Unterschied das ich keine Ich-AG bin oder war.

      Begründung:
      bin im besitz der IHK Fach-und Sachkunde Prüfung Güterkraftverkehrsunternehmer,
      bin im besitz der Güterschadenhaftpflichtversicherung nach §7GüKG
      Zahle meine Beiträge zur KV,RV,Pv sowie zur BGF selbst
      Habe(hatte bis vor 4 Wochen) noch 11 Kunden
      und habe meine Firma als Transportunternehnem beim Gewerbeamt angemeldet .
      Mein Tagessatz beträgt national 195,00€ international je nach Einsatzgebiet.
      Im übrigen kann ich einigen Teilnehmern im Forum Recht geben mit Ihren Äußerungen bzgl. Mietfahrern u.s.w.. Aber bitte mal nicht alle über einen Kamm scheren.
      Man kann keine Ich-AG mit einem ordentlich angemeldetem Fahrer vergleichen, der ohne Fördermittel von Vater Staat seine Tätigkeit aufgenommen hat, so wie seit neuesten unser Lieber Verband und Brüssel machen.
      Sogar hier sind Sie sich nicht einig über ihr vorgehen. Der eine gibt Warnungen vor der Beschäftigung solcher heraus und der andere bindet sie in die neuen sozialvorschriften ein.
      Vielleicht ist das ja der Grund dafür vor seriöesen Freiberuflichen Fahrern zu warnen(Profitgier; gute bekannte bei gesetzl. erlaubten Sklavenenhändlern).
      Das es aber Leider auch viele(zu viele) schwarze Schafe in meiner Branche(Dieseldiebstal;selber mal keine Lust gehabt Hartz IV -empfänger dafür losgeschickt u.s.w) gibt muß ich hier eingestehen.
      Ich könnte Namen nennen tue dies aber aus rechtlichen Gründen nicht, dafür bitte ich um verständnis.

      mfg Freier Fahrer



      natürlich will die politik ihre sklavenhändler schützen, denn sonst könnten die fahrer ja was verdienen
    • Update lt. DVZ vom 28.07.2012:

      Lt. Beschluß des Bay. Sozialgerichts vom 05.05.2012 (AZ: L5R 23/12) sind selbständige Kraftfahrer als abhängig beschäftigt anzusehen, außer wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
      - fallweises Tätigwerden
      - abweichende Vergütung von Angestellten
      - keine Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall
      - Anmeldung eines eigenen Transportgewerbe (kein Wort, ob EU-Lizenz vorgeschrieben ist oder nicht)

      Pünktlich zu Urlaubsbeginn hat mal wieder eines unserer Gerichte für weitere Unsicherheit gesorgt, denn in Bayern gehen die Uhren anders als in anderen Bundesländern.

      Zusätzlich wurde vom Gesetzgteber beschlossen, daß selbständige Kraftfahrer ab 01.12.2012 nicht nur der Fahrpersonal-Verordnung, sondern auch dem ArZG (Arbeitszeitgesetz) unterliegen. Ausgenommen sind jedoch alle verwaltungstechnischen Tätigkeiten, Zeit für Reparaturen am Fuhrpark - also eigentlich alles, was außerhalb der normalen Fahrtätigkeit anfällt.
      Welch ein Witz................
    • Das war mir schon lange bekannt, das ist jetzt nur nur noch gerichtlich besatätigt worden. Eine Lizenz ist auch nicht nötig.
      Diese sind jedoch keine Mietfahrer, sondern freiberufliche Kraftfahrer die eine Marktlücke gefunden haben. IHK und sonstige Institutionen haben Ihre Probleme damit, weil sie nicht abkassieren können.
      Und sie sind keine TU im Sinne des GüKG
      Sie müssen lediglich ein Dienstleistungsgewerbe anmelden.
      Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. -Thomas Jefferson-



      Kilometerfresser hat sich auf eigenen Wunsch aus dem Forum verabschiedet.
      Er darf gerne wiederkommen und wird dann wieder freigeschaltet.

      Moderator-1

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kilometerfresser ()

    • Das gilt, so wie ich das verstehe, dann für Mietfahrer die dauerhaft den Hauptteil Ihres Einkommens erwirtschaften.
      Bleibt die Frage wie es mit denjenigen aussieht die nur einen Teil, und hier insbesondere den kleineren Teil des Einkommens, erzielen.

      Brauch ich nun als Mietfahrer eine Fach- und Sachkunde sowie eine Lizenz? Habe bisher beides nicht.
    • Lenkzeit schrieb:

      Das gilt, so wie ich das verstehe, dann für Mietfahrer die dauerhaft den Hauptteil Ihres Einkommens erwirtschaften.
      Bleibt die Frage wie es mit denjenigen aussieht die nur einen Teil, und hier insbesondere den kleineren Teil des Einkommens, erzielen.

      Brauch ich nun als Mietfahrer eine Fach- und Sachkunde sowie eine Lizenz? Habe bisher beides nicht.


      Nein brauchst du nicht, weil du nur kurzzeitig den Platz des ausgefallenen Stammfahrers einnimmst.
      Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. -Thomas Jefferson-



      Kilometerfresser hat sich auf eigenen Wunsch aus dem Forum verabschiedet.
      Er darf gerne wiederkommen und wird dann wieder freigeschaltet.

      Moderator-1