Mietfahrer können teuer werden

    • Aber die bestusten Mietfahrer bieten sich preiswerter an, wie eine ausgelernte Speditionkauffrau. :D


      @ Grani
      Das ist so nicht ganz richtig, es gab mal Kollegen die sich unter Preis anboten, die sind aber von jenen "Dumpern"die ich nicht mal grüssen würde, verheizt worden
      Hatte schon ähnliche Anfragen, als die Dann meinen Preis hörten, antworteten sie, dass sie mit 120,-/Tag kalkuliert hätten. Meine Antwort war, dass sie besser nöchmal die Schulbank drücken sollten um vernünftig das Rechnen zu lernen.
      Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. -Thomas Jefferson-



      Kilometerfresser hat sich auf eigenen Wunsch aus dem Forum verabschiedet.
      Er darf gerne wiederkommen und wird dann wieder freigeschaltet.

      Moderator-1
    • T.T.P. schrieb:

      @ hermann

      Ich befürchte du verwechselst nun etwas.
      Es ist nicht die Rede von Leiharbeiter.
      Die Leiharbeiter sind, wie du schon erwähnt hast, bei den Zeitarbeitsfirmen fest angestellt und werden von Kunden ausgeliehen.
      Um diese Spezies geht es nicht.

      Es geht um diese Gattung, die sich selbständig machen und als sogenannte Selbständige Kraftfahrer, meist Ein-Mann-Firmen, ihre Dienstleistung anbieten.

      Diese sind zweifelsohne illegal.
      Erst neulich hat es einen flüchtig Bekannten mit dieser Masche mächtig zerrissen.
      Wir trafen uns zufällig in meiner Stammkneipe. Er erzählte voller Stolz, daß er sich nun als Mietkraftfahrer selbständig gemacht hat.
      Als ich ihn darauf ansprach, daß dieses illegal ist und der Schuß gewaltig nach hinten losgehen kann, bzw. wird, hat er nur abgewunken.
      Sein ehemaliger Chef, eine bekannte Spedition, hatte ihm das schmackhaft gemacht.
      Er war bei dieser Spedi bis dato fest angestellt.
      Der Bekannte also den Arbeitsvertrag gekündigt und auf Selbständigen-Basis weiter gemacht.
      Schließlich hat sein Cheffe recht, wenn er sagt, daß er als Selbständiger
      viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel mehr Kohle verdient. ;)

      Die goldene Karriere dauerte lediglich 3 Monate oder besser gesagt solange, bis der Spedi die nächste Betriebsprüfung hatte.
      Spedi eine mächtige Strafe. Kein Problem. Zahlte Spedi aus der Portokasse.
      Der Bekannte eine etwas geringere Strafe. Er hat es trotzdem nicht überlebt. Er, seine Frau und zwei Kinder beziehen nun Hartz IV.


      So wie du den Fall beschrieben hast war das auch illegal, denn er hatte nur einen einzigen Auftraggeber, nämlich seinen letzten.
      Hätte er verschiedene Auiftraggeber wär das was anderes.
      Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. -Thomas Jefferson-



      Kilometerfresser hat sich auf eigenen Wunsch aus dem Forum verabschiedet.
      Er darf gerne wiederkommen und wird dann wieder freigeschaltet.

      Moderator-1
    • Kilometerfresser schrieb:

      Aber die bestusten Mietfahrer bieten sich preiswerter an, wie eine ausgelernte Speditionkauffrau. :D


      @ Grani
      Das ist so nicht ganz richtig, es gab mal Kollegen die sich unter Preis anboten, die sind aber von jenen "Dumpern"die ich nicht mal grüssen würde, verheizt worden
      Hatte schon ähnliche Anfragen, als die Dann meinen Preis hörten, antworteten sie, dass sie mit 120,-/Tag kalkuliert hätten. Meine Antwort war, dass sie besser nöchmal die Schulbank drücken sollten um vernünftig das Rechnen zu lernen.

      Kilometerfresser schrieb:

      T.T.P. schrieb:

      @ hermann

      Ich befürchte du verwechselst nun etwas.
      Es ist nicht die Rede von Leiharbeiter.
      Die Leiharbeiter sind, wie du schon erwähnt hast, bei den Zeitarbeitsfirmen fest angestellt und werden von Kunden ausgeliehen.
      Um diese Spezies geht es nicht.

      Es geht um diese Gattung, die sich selbständig machen und als sogenannte Selbständige Kraftfahrer, meist Ein-Mann-Firmen, ihre Dienstleistung anbieten.

      Diese sind zweifelsohne illegal.
      Erst neulich hat es einen flüchtig Bekannten mit dieser Masche mächtig zerrissen.
      Wir trafen uns zufällig in meiner Stammkneipe. Er erzählte voller Stolz, daß er sich nun als Mietkraftfahrer selbständig gemacht hat.
      Als ich ihn darauf ansprach, daß dieses illegal ist und der Schuß gewaltig nach hinten losgehen kann, bzw. wird, hat er nur abgewunken.
      Sein ehemaliger Chef, eine bekannte Spedition, hatte ihm das schmackhaft gemacht.
      Er war bei dieser Spedi bis dato fest angestellt.
      Der Bekannte also den Arbeitsvertrag gekündigt und auf Selbständigen-Basis weiter gemacht.
      Schließlich hat sein Cheffe recht, wenn er sagt, daß er als Selbständiger
      viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel mehr Kohle verdient. ;)

      Die goldene Karriere dauerte lediglich 3 Monate oder besser gesagt solange, bis der Spedi die nächste Betriebsprüfung hatte.
      Spedi eine mächtige Strafe. Kein Problem. Zahlte Spedi aus der Portokasse.
      Der Bekannte eine etwas geringere Strafe. Er hat es trotzdem nicht überlebt. Er, seine Frau und zwei Kinder beziehen nun Hartz IV.


      So wie du den Fall beschrieben hast war das auch illegal, denn er hatte nur einen einzigen Auftraggeber, nämlich seinen letzten.
      Hätte er verschiedene Auiftraggeber wär das was anderes.

      Das heißt im Klartext ich belaber meine zukünftigen Exmitarbeiter sich als Mietfahrer selbstständig zumachen , lass die dann für sagen wir 1000 € mehr , als sie als lohn hatten als Mietfahrer bei mir Fahren . :thumbup: Dann hab ich Geld gespart :thumbup: was mit den doofen ist die da drauf reinfallen :thumbdown: gut ne Christliche Einstellung ist das nicht :thumbup: aber wir wollen ja Geld verdienen :thumbup: Und dann muß ich nur noch das 11 Gebot beachten :D Du sollst Dich nich erwischen lassen :D ich hab immer gesagt Subunternehmer sind zuteuer :thumbsup:
      ;( Ist doch ne seltsame Welt in der wir leben ;(
    • Kilometerfresser schrieb:

      Das war mir schon lange bekannt, das ist jetzt nur nur noch gerichtlich besatätigt worden. Eine Lizenz ist auch nicht nötig.
      Diese sind jedoch keine Mietfahrer, sondern freiberufliche Kraftfahrer die eine Marktlücke gefunden haben. IHK und sonstige Institutionen haben Ihre Probleme damit, weil sie nicht abkassieren können.
      Und sie sind keine TU im Sinne des GüKG
      Sie müssen lediglich ein Dienstleistungsgewerbe anmelden.
      100% agree - wenn du jedoch eine Transportfirma anmeldest, eigene Lizenz mit Güterschadensversicherung hast (aber keine LKW) und dann als selbständiger Fahrer längerfristig tätig werden willst, gibt es wieder Probleme! Das Lohnniveau für einen angestellten Fahrer zu toppen dürfte normalerweise bei einem vernünftigen Auftraggeber auch kein Problem sein. Viel wichtiger ist das Problem der Haftung im selbstverschuldeten Schadensfall. Da sind Differenzen um evtl. persönliche Haftung meist vorprogrammiert.

      Ich habe selbst glasklare Bedingungen - wer die nicht akzeptiert, wird auch keine Dienstleistung erhalten.

      Solange es keine bundeseinheitliche Rechtsprechung gibt, wird es immer wieder Interpretationsmöglichkeiten der Gesetze geben.

      @zwergheinrich
      verlockender Gedanke.....Gier frißt oftmals das Hirn. In diesem Fall wäre langfristig der Einsatz des Hirns (wie von Dir beschrieben) aber besser. Eine vernünftige Kalkulation beinhaltet u.a. auch einen vernünftigen Lohn für die Angestellten.
    • Für alle die nicht lernfähig sind.

      Selbstständig – nicht ohne Lkw

      Freiberufliche Kraftfahrer können ohne eigenen Lkw leicht in ein Scheinselbstständigkeits-Verhältnis geraten. (Foto: dpa)
      Von Claus Grimm

      30.07.2012 | Freiberufliche Kraftfahrer, die keinen eigenen Lkw – ein sogenanntes Betriebsmittel – besitzen und in die Betriebsabläufe ihres Auftraggebers weitgehend eingegliedert sind, gelten als abhängig beschäftigt. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem Beschluss vom 5. Mai klargestellt (Az. L5R 23/12).


      Geklagt hatte ein Spediteur aus Bayern im Rahmen eines Berufungsverfahrens. Während einer Betriebsprüfung war dem Rentenversicherungsträger aufgefallen, dass der Spediteur dem angeblich selbstständigen Kraftfahrer Auftrag, Ort der Arbeit und damit die Arbeitszeit faktisch vorgegeben hatte. Im Zeitraum von acht Wochen erledigte der Fahrer vier Einzelaufträge (Fernfahrten) mit den Lkw des Spediteurs. Kraftstoff und Reparaturen übernahm der Spediteur ebenfalls. "Zu wenig Unternehmensrisiko für den Kraftfahrer" begründet das LSG seine Entscheidung und ordnet den Fall unter "abhängiges Beschäftigungsverhältnis" ein. Knapp 1000 EUR Sozialbeiträge muss der Spediteur nachzahlen.







      Das LSG identifiziert aber auch Merkmale, die für eine Selbstständigkeit des Fahrers sprechen: fallweises Tätigwerden, von Angestellten abweichende Vergütung, keine Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall, Anmeldung eines eigenen Transportgewerbes. "Die Frage, ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen", kommentiert Rechtsanwältin Maren Sonnhoff im Rechtsportal "Juris". Dort wird der Fall ausführlich beschrieben. DVZ 28.7.2012

      Passend zum Thema lautet unsere aktuelle Frage der Woche: "Macht der Einsatz scheinselbstständiger Fahrer den Markt kaputt." - Stimmen Sie ab auf www.dvz.de



      Quelle: DVZ
    • gelöschter User 5 schrieb:

      angeblich selbstständigen Kraftfahrer Auftrag, Ort der Arbeit und damit die Arbeitszeit faktisch vorgegeben hatte


      Bis jetzt habe ich einem Handwerker schon immer vorgegeben, wann, wo und weswegen er bei mir tätig werden durfte. Wird er dadurch scheinselbstständig?

      Über das Wort "angeblich" in dem Artikel könnte ich mich auch aufregen.
      Entweder er ist es (gerichtlich festgestellt) dann soll es der Schreiberling auch so schreiben, oder er ist es nicht.
    • Amtsdeutsch.

      Und als Unternehmer muss ich auch nach A fahren wenn A vorgegeben ist.

      Diese Urteil ist wieder mal einen Schuß in Ofen, gefällt von Menschen die in ihrem Leben nur allimentiert wurden.

      Von Kindergeld über Studienbeihilfe bis zum heutigen Amt.

      Wenn bei diesem Fall 6 Monate Dauerbeschäftigung gewesen wären, könnte man sagen ok, aber 2 Monate wenn ein Fahrer ausfällt sollte das schon gehen.

      Nur ist das auch ein Trottel der die 1000 € nicht gezahlt hat, muss ja nicht wieder vorrechnen.

      Die wollen so schlau sein aber sau dumm. Bei uns haben die geprüft und nichts festgestellt.

      Wie hat mal einer gesagt, am schreiben liegt es.

      Wir hätten das Gesetz nicht gebraucht wenn es diejenigen nicht gegeben hätte, denen das Wasser bis zum Hals stand und so noch eine Change sahen sich durch die fast Halbierung der Lohnkosten weiter auf dem Wasser zu halten.

      Der Gesetzgeber musste einschreiten, denn zu den Harzler muss er unbedingt nicht noch diese Fahrer wenn sie in Rente sind haben.

      Wenn ich gelesen habe 120 Euro am Tag wie die sich anbieten, was kann der noch für die Rente anlegen.


      Da wäre es besser wie in der CH die Pflichtversicherung für alle und dann würde das anders aussehen.