Gericht legt Grenze für Lohnwucher fest
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Grenze für Lohnwucher festgesetzt.Unternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet,ihren Angestellten mindestens 2 Drittel des branchenüblichen Tariflohns zu zahlen-sonst machen sie sich strafbar.
Über diese Entscheidung des BAG können sich auch Beschäftigte des Transportgewerbes freuen.
Die neue zwei- drittel- Regelung zeigt,ob ein Unternehmen fair vergütet oder nicht.
Dafür reicht schon ein Blick in die Tarifverträge der jeweiligen Region:
Liegt der Lohn unter der Zwei-Drittel-Grenze des üblichen Tarifgehalts,ist die Lohnvereinbarung nichtig und der Arbeitgeber macht sich strafbar.
Zusätzlich muß die Firma die Differenz zum Lohnlimit an den Arbeitnehmer nachzahlen.
Von dieser Regel profitieren hauptsächlich Arbeitsverträge,die nicht tarifgebunden sind.
Mit 45% stellen sie in der Transportbranche noch immer einen großen Anteil dar.
In NRW als Beispiel erhält ein Kraftfahrer nach dem dortigen Tarifregister einen Lohn zw 9,74 und 10,62E.-je nach Führerscheinklasse.
Lohnwucher läge hier nach der neuen Regelung vor,wenn der Fahrer weniger als 7,07 bzw.6,49E die Stunde verdient.
Mit der Zwei-Drittel-Regelung hat das BAG eine klare Regelung geschaffen,so Tobias Simmer,auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt,in der Verkehrsrundschau.
Dies bietet eine praktische Handhabe in allen Fällen des Lohndumpings,eben auch für das Transportgewerbe.
Quelle: MAN Truckersworld,Nr.8,Dez.2009
www.man-truckers-world.de
Grisu
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Grenze für Lohnwucher festgesetzt.Unternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet,ihren Angestellten mindestens 2 Drittel des branchenüblichen Tariflohns zu zahlen-sonst machen sie sich strafbar.
Über diese Entscheidung des BAG können sich auch Beschäftigte des Transportgewerbes freuen.
Die neue zwei- drittel- Regelung zeigt,ob ein Unternehmen fair vergütet oder nicht.
Dafür reicht schon ein Blick in die Tarifverträge der jeweiligen Region:
Liegt der Lohn unter der Zwei-Drittel-Grenze des üblichen Tarifgehalts,ist die Lohnvereinbarung nichtig und der Arbeitgeber macht sich strafbar.
Zusätzlich muß die Firma die Differenz zum Lohnlimit an den Arbeitnehmer nachzahlen.
Von dieser Regel profitieren hauptsächlich Arbeitsverträge,die nicht tarifgebunden sind.
Mit 45% stellen sie in der Transportbranche noch immer einen großen Anteil dar.
In NRW als Beispiel erhält ein Kraftfahrer nach dem dortigen Tarifregister einen Lohn zw 9,74 und 10,62E.-je nach Führerscheinklasse.
Lohnwucher läge hier nach der neuen Regelung vor,wenn der Fahrer weniger als 7,07 bzw.6,49E die Stunde verdient.
Mit der Zwei-Drittel-Regelung hat das BAG eine klare Regelung geschaffen,so Tobias Simmer,auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt,in der Verkehrsrundschau.
Dies bietet eine praktische Handhabe in allen Fällen des Lohndumpings,eben auch für das Transportgewerbe.
Quelle: MAN Truckersworld,Nr.8,Dez.2009
www.man-truckers-world.de
Grisu
***Man muß mich nicht mögen,ich hab meine eigene Meinung***
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