Es geht doch nicht darum wie einzelne Unternehmer Die Arbeitszeiten ihrer Fahrer für sich Definieren.
Im Arbeitszeitgesetz ist klar geregelt was Arbeitszeit und freie Zeit ist.
Anzi: Deine Auslegung ist nicht gans korrekt, sie entspricht deiner persönlichen Auffasung eines Disponenten von Arbeitszeit.
Diese wurde bereits vor 3 Jahren von der EU neu definiert, beispiel Ärzte und Pflegekräfte, was inzwischen auch Nationales Recht ist.
Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitstätte bzw. Firmengelände nicht verlassen, oder muß er sich auf Abruf (Tel. etc.) für seine Tätigkeit bereithalten (Verkürzt), so gilt dies als Arbeitszeit.
Im Arbeitszeitgesetz ist klar geregelt was Arbeitszeit und freie Zeit ist.
Anzi: Deine Auslegung ist nicht gans korrekt, sie entspricht deiner persönlichen Auffasung eines Disponenten von Arbeitszeit.
Diese wurde bereits vor 3 Jahren von der EU neu definiert, beispiel Ärzte und Pflegekräfte, was inzwischen auch Nationales Recht ist.
Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitstätte bzw. Firmengelände nicht verlassen, oder muß er sich auf Abruf (Tel. etc.) für seine Tätigkeit bereithalten (Verkürzt), so gilt dies als Arbeitszeit.