Thomma schrieb:
Die Eu Verordnung ist Nationales Recht, somit kann sie auch nach der Straßenverkehrsordnung gehandet werden. Aber darum geht es gar nicht. Wenn die L.u.R. zeiten in das Punktesystem eingebunden würden, hätten die Verlader ein großes Proplem, soviele Fahrerlaubnisse könnten die Behörden garnicht austellen wie gebraucht werden. Mein Fahrer die Woche auch an einer Ladestelle Zeitfenster zur Beladung 17 Uhr Ankunft 16,45 im Versandbüro wurde ihm Mittgeteilt watezeit ca. 3 Std. Spedition lehnte Standgeld ab. Verladung abgelehnt wegen Schichtzeitüberschreitung. Disponent ist mir fast durchs Telefon gekommen. Verlangte Schadenersatz, RA angerufen, erklärte mir Disponent könnte im Extremfall wegen Nötigung zu einer Gesetzesüberschreitung belangt werden.
Dann würdest du dumm schauen oder der die Verantwortung trägt!
Sie ordneten an oder duldeten!
2 oder 3 Kutscher die sich was scheißen an deine Anordnung nicht zu überziehen und am WE heim oder unter der Woche überziehen wegen Autohof!
Fußgänger innerhalb von einem Jahr!
Du weist doch und wenn es schriftlich sogar steht das der Fahrer mit einer Bremsplatte sofort den Reifen zu tauschen hat und dieser es nicht macht auch 3 Punkte bekommst!
Wie heißt es, sie ordneten an oder der Gummispruch, duldeten!
Und trotzdem hat ein 561/2006 oder Arbeitszeitordnung nicht mit der Straßenverkehrs Ordnung zu tun!
Durch Leute wie du mit deinen Aussagen wandern wir dort hin wo die Ossis waren und frage die mal ob sie wieder das Regime haben wollen!
Es ist doch schon traurig genug das manche 30 Minuten vor der Haustür stehen müssen bleiben weil die Wochenstunden voll sind!
Wir brauchen dringend einen Weltkrieg und ihr alle an die Front, dann könnt ihr euer können beweisen, da zählt kein blubbern und Heldenblut!
Dem nächst lassen wir uns von den Körnerfresser die Bratwurst noch verbieten!
Kein Wunder das Petrus es mitten im Sommer laufend regnen lässt!
Als er runter sah und das Unheil ihm in vollen Zügen bewusst wurde, öffnet er die Schleusen!