Schäden vom Lohn abziehen

    • Original von Fuchs
      Einerseits schreibt ihr das solche Typen nur bei Dumpings beschäftigt sind und andererseits habt ihr selber welche. :evil:

      Ich glaube das einfangen solcher "Läuse" kann jedem passieren, die Kunst ist nur die Läuse ganz schnell aus dem Fell zu bekommen bevor sie sich vermehren :evil:


      @fuchs, du kannst keinem hinter die Stirn schauen. In manchen Ecken wo wenig Industrie gibt bekommst du Top Fahrer.

      In unserem Landkreis gibt es 3.500 Arbeitslose und brauchen 7.500 Pendler von Thüringen!!

      Was willst da noch an Fahrer erwarten in der heutigen Zeit. Würdest du als Fahrer heute anfangen, ich bestimmt nicht.

      Man kann nur sämtliche gesetzliche Möglichkeiten ausschöpfen und die 6 Monate Probezeit.
      So wenn mir einer würde sagen 6 Lenze Probezeit, würde ich sagen als 80 % Fahrer nein Danke suche dir einen anderen Neger.

      So nach 6 Monaten kommt der Herr an hat auf der ersten Telefonabrechnung 347 DM privat, orna.... aus dem Fahrerhaus. Die Abrechnung kommt so den 10 des Monats und wird ja auch nicht gleich durch geschaut.

      10 Tage später ruft Debitel an und sagt, bei der Tel.Nr. yyyyyy gibt es Ungereimtheiten, jo habe diese Woche gesehen von letztem Monat.

      Ach das war doch Pinuts, wir haben vorsichtshalber mal die Nebendienste gesperrt denn es sind bis heute 5400 DM auf gelaufen.

      Fahrer sonst Top in den 6 Monaten kein Bruch, Fahrzeug gepflegt.

      347 ziehst von den Spesen ab und hast Black Jack, aber 5400 hast ein Probs.

      Frau mit 2 Kinder dann weist ja wo die Pfändungfreigrenze liegt.

      Ich seine Olle angerufen es gibt Probs, die nächsten 3 Monate gibt es 1000 DM und nur ein teil Spesen, die Mwst ziehe ich von den 5400 ab.

      Habe ihr noch ein guten Rat gegeben, soll Sonntags Abends einen Handschuh anziehen und ihn entsaften.

      Er hat die 3 Monate ziemlich rum, trifft ihn ein andere Fahrer auf der Raststätte in einer Telefon wo er sich einer gegönnt hat. Der sagte wo hat der das Geld her.

      Freitags bekomme ich einen Anruf vom Auftraggebenden Spedi, den Fahrer CCC disponieren wir nicht mehr, er wäre betrunken bei Kaufland erwischt worden. Ich glaube da war was anderes. :evil:

      So was willst da machen, so Leuten ist nicht zu helfen, habe ihn noch bis Monatsende selbst disponiert und raus wegen Arbeitmangel das er Stempelgeld erhielt.

      4 Monate später rief mich ein Nordhesse an mit 120 LKW der auch I fährt, sage mal der CCC war doch bei euch. Der hat jetzt 4 Monate tatenlos gefahren und seit 3 Tage verschwunden, nicht auf zu finden, hat er das bei euch auch mal gemacht, nö der hat immer fleißig gearbeitet wenn er nicht am schütteln war.

      Vielleicht hat er einen Krampf in die Hand bekommen und kann nicht mehr schalten.
      Habe ihm dann die Sachen erzählt, der ist bald aus seinem Ledersessel gefallen.

      Ich möchte nicht wissen wieviele TU auf Telefonkosten sitzen geblieben sind. Vor Gericht bekommst zwar Recht aber immer noch kein Geld.
    • Nur kurz dazu:

      Probezeit ist eigentlich nicht nötig, denn in den ersten 12 Monaten gilt ohnehin die gesetzlich kurze Kündigungsfrist und da im ersten halben Jahr auch kein Urlaub gegeben werden muss, hat man jemand (wenn es sein muss) sofort wieder draußen und lässt eben den Rest Urlaub machen.

      Meistens kommt dann zwar der gelbe Schein, aber Urlaub muss nicht ausbezahlt werden.

      Besten Gruß vom Frank
    • Original von gelöschter User 4
      ..... und lässt eben den Rest Urlaub machen.

      Meistens kommt dann zwar der gelbe Schein, aber Urlaub muss nicht ausbezahlt werden.


      Da sind die Arbeitsgerichte leider anderer Meinung. ?(
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Bescheinigung über den Resturlaub ausstellen, welcher nicht mehr gemacht werden konnte.

      Diese Bescheinigung kann der AN dem evtl. neuen AG vorlegen und hat im neuen Betrieb Anspruch auf den alten Resturlaub.

      Wer eine solche Bescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorlegt, gehört natürlich wegen Dummheit erschlagen. :D

      PS: Selbst wenn ich die paar Tage Urlaub ausbezahlen müsste, wäre es immer noch wesentlich billiger als die Weiterbeschäftigung einer Dumpfbacke.

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    • Original von gelöschter User 4
      Bescheinigung über den Resturlaub ausstellen, welcher nicht mehr gemacht werden konnte.

      Diese Bescheinigung kann der AN dem evtl. neuen AG vorlegen und hat im neuen Betrieb Anspruch auf den alten Resturlaub.

      Wer eine solche Bescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorlegt, gehört natürlich wegen Dummheit erschlagen. :D

      PS: Selbst wenn ich die paar Tage Urlaub ausbezahlen müsste, wäre es immer noch wesentlich billiger als die Weiterbeschäftigung einer Dumpfbacke.


      Der AN ist sogar verpflichtet, dem neuen AG die Urlaubsbescheinigung des laufenden Jahres vorzulegen; respektive ist der ehemalige AG verpflichtet, dem ausscheidenden AN eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

      Diese Bescheinigung dient lediglich dazu, daß der neue AG sehen kann, wieviele Urlaubstage der AN bereits im laufenden Jahr genommen hat. Nur die restlichen Tage bis zur Grenze des gesetzlichen Urlaubsanspruches muß er dem AN dann noch gewähren.

      Es entbindet dich jedoch nicht von der Verpflichtung, die in deinem Unternehmen genommenen Urlaubstage zu vergüten. Dies gilt selbst dann, wenn die auf die Beschäftigungsdauer entfallenden Urlaubstage aus welchen Gründen auch immer nicht angetreten werden konnten.


      PS: Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, da ich kein Jurist bin.
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      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches

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    • Original von gelöschter User 4
      ,PS: Selbst wenn ich die paar Tage Urlaub ausbezahlen müsste, wäre es immer noch wesentlich billiger als die Weiterbeschäftigung einer Dumpfbacke.


      Hm, wenn früher einer beim Hess. Landesfürst gekündigt hat oder worden ist, wurde er frei gestellt bis zum Ende mit vollem Lohn wenn kein Urlaub mehr vorhanden war.

      Der hat eher ein Auto stehen lassen eher er noch mal den Fahrer los geschickt hätte.

      Im AV immer und andere Tätigkeiten vereinbaren. 14 Tage Hof und Anwesen säubern bis er die 90 Std. Doppelwoche voll hat.

      Der geht zum Dok und du bekommst deine Erstattung von der Kasse.

      Am 6 Krankheittag dann beim Amtsarzt lass vorstellig werden und prüfen ob noch ein Krankheitsbild vorliegt!! In der Regel am gleichen Tag noch arbeitsfähig, aber der kommt nicht mehr und wer seine Arbeitskraft nicht anbietet erhält keinen Lohn.

      Mir hat einmal einer vom osten gesagt, da muss er mal Krank machen, wie was hast! Ja da und da hat er es. Hm, weist du was, ich kann das nicht verantworten! Wenn du einer tot fährst und sagst ich habe dem Chefe das gesagt sperren die mich ein.

      Fahre jetzt vorsichtig von Kleve nach Rhede zum CCC und stelle den LKW dort ab und gehe zum Dok, wenn du wieder gesund bist meldest dich 3 Tage vor her.

      CCC hat von sich ein Ersatzahrer auf den LKW gesetzt und am Hof beladen und er hat in die Röhre geschaut.

      Krankheit ankündigen, reicht ja schon wenn man dann ist.
    • Original von xarrion
      Original von gelöschter User 4
      Bescheinigung über den Resturlaub ausstellen, welcher nicht mehr gemacht werden konnte.

      Diese Bescheinigung kann der AN dem evtl. neuen AG vorlegen und hat im neuen Betrieb Anspruch auf den alten Resturlaub.

      Wer eine solche Bescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorlegt, gehört natürlich wegen Dummheit erschlagen. :D

      PS: Selbst wenn ich die paar Tage Urlaub ausbezahlen müsste, wäre es immer noch wesentlich billiger als die Weiterbeschäftigung einer Dumpfbacke.


      Der AN ist sogar verpflichtet, dem neuen AG die Urlaubsbescheinigung des laufenden Jahres vorzulegen; respektive ist der ehemalige AG verpflichtet, dem ausscheidenden AN eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

      Diese Bescheinigung dient lediglich dazu, daß der neue AG sehen kann, wieviele Urlaubstage der AN bereits im laufenden Jahr genommen hat. Nur die restlichen Tage bis zur Grenze des gesetzlichen Urlaubsanspruches muß er dem AN dann noch gewähren.

      Es entbindet dich jedoch nicht von der Verpflichtung, die in deinem Unternehmen genommenen Urlaubstage zu vergüten. Dies gilt selbst dann, wenn die auf die Beschäftigungsdauer entfallenden Urlaubstage aus welchen Gründen auch immer nicht angetreten werden konnten.


      PS: Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, da ich kein Jurist bin.



      Du brauchst kein Jurist zu sein,denn die hälfte der Unternehmer sinds ja schon :(Bloß gibts selten recht vor Gericht!! Warum nur :D :D
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Original von xarrion
      Original von gelöschter User 4
      Bescheinigung über den Resturlaub ausstellen, welcher nicht mehr gemacht werden konnte.

      Diese Bescheinigung kann der AN dem evtl. neuen AG vorlegen und hat im neuen Betrieb Anspruch auf den alten Resturlaub.

      Wer eine solche Bescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorlegt, gehört natürlich wegen Dummheit erschlagen. :D

      PS: Selbst wenn ich die paar Tage Urlaub ausbezahlen müsste, wäre es immer noch wesentlich billiger als die Weiterbeschäftigung einer Dumpfbacke.


      Der AN ist sogar verpflichtet, dem neuen AG die Urlaubsbescheinigung des laufenden Jahres vorzulegen; respektive ist der ehemalige AG verpflichtet, dem ausscheidenden AN eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

      Diese Bescheinigung dient lediglich dazu, daß der neue AG sehen kann, wieviele Urlaubstage der AN bereits im laufenden Jahr genommen hat. Nur die restlichen Tage bis zur Grenze des gesetzlichen Urlaubsanspruches muß er dem AN dann noch gewähren.

      Es entbindet dich jedoch nicht von der Verpflichtung, die in deinem Unternehmen genommenen Urlaubstage zu vergüten. Dies gilt selbst dann, wenn die auf die Beschäftigungsdauer entfallenden Urlaubstage aus welchen Gründen auch immer nicht angetreten werden konnten.


      PS: Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, da ich kein Jurist bin.


      du hast aber trotzdem recht =)
    • Original von Mister T.
      [,]Bloß gibts selten recht vor Gericht!! Warum nur[/COLOR] :D :D


      Truckerchen, einmal habe ich das schon beschrieben und zum anderen war von 1965 bis 1984 auch Arbeitnehmer und nie vor dem Arbeitsgericht!!!!!


      Frage mal an die anderen Unternehmer, wer war mit seinem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht????

      Es sind nämlich immer die gleichen die dort erscheinen sagt mein Kumpel , Ehrenamtlicher Richter am Arbeitgericht Arbeitnehmerseite! HEF!!!!!!!
    • Original von Fredo
      Original von xarrion
      PS: Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, da ich kein Jurist bin.


      du hast aber trotzdem recht =)


      Danke. ;)
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches