Ich glaube das einfangen solcher "Läuse" kann jedem passieren, die Kunst ist nur die Läuse ganz schnell aus dem Fell zu bekommen bevor sie sich vermehren
Perfekt beschrieben
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Original von Fuchs
Einerseits schreibt ihr das solche Typen nur bei Dumpings beschäftigt sind und andererseits habt ihr selber welche.
Ich glaube das einfangen solcher "Läuse" kann jedem passieren, die Kunst ist nur die Läuse ganz schnell aus dem Fell zu bekommen bevor sie sich vermehren![]()
Original von gelöschter User 4
..... und lässt eben den Rest Urlaub machen.
Meistens kommt dann zwar der gelbe Schein, aber Urlaub muss nicht ausbezahlt werden.
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Original von gelöschter User 4
Bescheinigung über den Resturlaub ausstellen, welcher nicht mehr gemacht werden konnte.
Diese Bescheinigung kann der AN dem evtl. neuen AG vorlegen und hat im neuen Betrieb Anspruch auf den alten Resturlaub.
Wer eine solche Bescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorlegt, gehört natürlich wegen Dummheit erschlagen.
PS: Selbst wenn ich die paar Tage Urlaub ausbezahlen müsste, wäre es immer noch wesentlich billiger als die Weiterbeschäftigung einer Dumpfbacke.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von xarrion ()
Original von gelöschter User 4
,PS: Selbst wenn ich die paar Tage Urlaub ausbezahlen müsste, wäre es immer noch wesentlich billiger als die Weiterbeschäftigung einer Dumpfbacke.
Original von xarrion
Original von gelöschter User 4
Bescheinigung über den Resturlaub ausstellen, welcher nicht mehr gemacht werden konnte.
Diese Bescheinigung kann der AN dem evtl. neuen AG vorlegen und hat im neuen Betrieb Anspruch auf den alten Resturlaub.
Wer eine solche Bescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorlegt, gehört natürlich wegen Dummheit erschlagen.
PS: Selbst wenn ich die paar Tage Urlaub ausbezahlen müsste, wäre es immer noch wesentlich billiger als die Weiterbeschäftigung einer Dumpfbacke.
Der AN ist sogar verpflichtet, dem neuen AG die Urlaubsbescheinigung des laufenden Jahres vorzulegen; respektive ist der ehemalige AG verpflichtet, dem ausscheidenden AN eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.
Diese Bescheinigung dient lediglich dazu, daß der neue AG sehen kann, wieviele Urlaubstage der AN bereits im laufenden Jahr genommen hat. Nur die restlichen Tage bis zur Grenze des gesetzlichen Urlaubsanspruches muß er dem AN dann noch gewähren.
Es entbindet dich jedoch nicht von der Verpflichtung, die in deinem Unternehmen genommenen Urlaubstage zu vergüten. Dies gilt selbst dann, wenn die auf die Beschäftigungsdauer entfallenden Urlaubstage aus welchen Gründen auch immer nicht angetreten werden konnten.
PS: Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, da ich kein Jurist bin.
Original von xarrion
Original von gelöschter User 4
Bescheinigung über den Resturlaub ausstellen, welcher nicht mehr gemacht werden konnte.
Diese Bescheinigung kann der AN dem evtl. neuen AG vorlegen und hat im neuen Betrieb Anspruch auf den alten Resturlaub.
Wer eine solche Bescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorlegt, gehört natürlich wegen Dummheit erschlagen.
PS: Selbst wenn ich die paar Tage Urlaub ausbezahlen müsste, wäre es immer noch wesentlich billiger als die Weiterbeschäftigung einer Dumpfbacke.
Der AN ist sogar verpflichtet, dem neuen AG die Urlaubsbescheinigung des laufenden Jahres vorzulegen; respektive ist der ehemalige AG verpflichtet, dem ausscheidenden AN eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.
Diese Bescheinigung dient lediglich dazu, daß der neue AG sehen kann, wieviele Urlaubstage der AN bereits im laufenden Jahr genommen hat. Nur die restlichen Tage bis zur Grenze des gesetzlichen Urlaubsanspruches muß er dem AN dann noch gewähren.
Es entbindet dich jedoch nicht von der Verpflichtung, die in deinem Unternehmen genommenen Urlaubstage zu vergüten. Dies gilt selbst dann, wenn die auf die Beschäftigungsdauer entfallenden Urlaubstage aus welchen Gründen auch immer nicht angetreten werden konnten.
PS: Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, da ich kein Jurist bin.
Original von Mister T.
[,]Bloß gibts selten recht vor Gericht!! Warum nur[/COLOR]![]()
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Original von Fredo
Original von xarrion
PS: Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, da ich kein Jurist bin.
du hast aber trotzdem recht =)