Nacht- und Feiertagszulage

    • Nacht- und Feiertagszulage

      Servus jungs,

      hoffe ich werde nun mal bei euch ein wenig schlauer. Es geht um das schöne nacht und feiertagszulage.

      Ich bin seid ca 1 Jahr in einem Kleinen Unternehmen (subunternehmer) wo ich 50% meiner fahrezeit nacht fahre (dhl begenungsfahrt) 19-04 uhr.nun würde mich intererssieren ob ich nacht und feiertagszulage bekomm? im vertrag steht lediglich:

      §7
      1. Der AN erhält für seine Tätigkeit ein mönatliches Bruttogehalt von 1300€.

      2. mit der zahlung des bruttogehalts sind sämtliche geleistete Mehr und Überstunden abgegolten.
      zuschläge für sonn und feiertagsarbeit sind bereits im monatlichen grundlohn enthalten.


      wäre über eine antwort von euch sehr dankbar.

      p.s. die regelmässige arbeitszeit richtet sich nach den anforderungen der firma und kann bis zu 58std. Lenkzeit/woche betragen. beginn und ende der täglichen arbeitszeit werden von der firma nach dessen dispositionen bestimmt.
    • Hallo,

      das ist der Nachteil eines Pauschalvertrages. Summe X für eine Arbeit, die man im Monat leistet. Incl. allen zuschlagsbedingten Zeiten. Damit kann man keine, sonst evtl. anfallende Zuschläge einfordern. Ist denn irgendeine minimale oder maximale Stundenzahl festgehalten worden??
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben
    • Weiss dein Chef etwas von Wochenruhezeit?? Die hast du nach deiner Aussage ja gar nicht. Reparatur und Reinigung ist schliesslich auch Arbeitszeit. Jetzt sag mir bitte nicht, du fährst Fernverkehr und LKW > 7,5 to. Bekommst du wenigstens Spesen?
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fbl ()

    • Servus,

      das mit den Spesen kann hinkommen. Wenn du je tag nie länger als 14 Stunden unterwegs ist gibts nur 6Euronen am Tag. Macht bei nem 25 tage Monat genau 15 Euronen.

      Was die 7 Tagewoche angeht sollte man besser mal die gesetzliche Lage betrachten. Auch wenn im Vertrag nichts konkret beschränkt ist kann man sich über die gesetzeslage nicht hinwegsetzen !
    • @madman666
      Fahranfänger hin oder her, ich finde, das ist arg unterbezahlt. Und 1 Jahr als Fahrer unterwegs, ist wohl kein Anfänger mehr. Und du unterliegst nicht nur der Lekzeitverordnung, es gilt noch das Arbeitszeitgesetz und die Fahrpersonalverordnung.

      @ingoo
      Eine Null hat ja keinen Wert, kann man mal auslassen. :D

      @kühltaxi
      Hab geschafft, schneller als du du sein. :)
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben