Gem Bussgeldkatalog, A Zuwiederhandlungen gegen §24 StVG, Verbotswiedriges Fahren an Sonn und Feiertagen (Nr. 119+120) Zahlt der Fahrer 40 EURO und der Halter (für die Anordnung oder das zulassen) 200 EURO. Beide bekommen einen Punkt.
Fahrzeug darf nicht weiterbewegt werden.
Im wiederholungsfalle sollte es wie üblich mehr werden.
verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog.php
Fahrzeug darf nicht weiterbewegt werden.
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