Nacht- und Feiertagszulage

    • @madman666
      Du solltest dir ganz schnell einen neuen AG suchen. So wie du schilderst, spitzt sich die Lage so zu, daß das Arbeitsklima für beide Seiten unerträglich wird. Nimm dir eine Rechtshilfe ( Anwalt oder Gewerkschaft ), oder mach zumindest den Schlussstrich. Kannst ja dem Arbeitsamt, die Sachlage erklären, das du gegen die Gesetze und Verordnungen arbeiten musst. Vielleich bekommst du auch keine Sperre. Lieber einen Monat Arbeitslos, und während dieser Zeit sucht du intensiv nach einem neuen Job, als diese Arbeitsbedingungen.
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben
    • @madman666
      es wird doch wohl in deiner Umgebung irgendeine Kraftfahrerstelle zu haben sein. Schlechter als jetzt kann es ja wohl nicht werden. Ich muss ingoo zustimmen, dann gibt es richtig Ärger, das du so oder so gehst. Dann würde ich vorher gehen und neu anfangen. Musst du selber wissen.
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben
    • *hüstel*

      naja das ist das einzige was einigermassen in meinem Arbeitsvertag verankert ist.

      §7 5.Spesen richtet sich nach den Steuerfreigrenzen des Gesetzgebers. Die Spesen werden mit dem Monatsgehalt ausbezahlt.
      -- Werden Monatsberichte nicht vollständig ausgefüllt abgegeben, werden für diese Tage keine Spesen bezahlt.

      jo denke das ist doch hand und stieffest oder?
    • jo denke das ist doch hand und stieffest oder?


      Eben nicht.

      Den Grund hast du bereits soeben erwähnt.

      Werden Monatsberichte nicht vollständig ausgefüllt abgegeben, werden für diese Tage keine Spesen bezahlt.


      Was machst denn, wenn der Cheffe sagt, daß deine Monatsberichte fehlerhaft sind, bzw. nicht abgegeben wurden?
      Hast du eine Empfangsquittung für korrekte Monatsberichte?

      Das, was dein Cheffe abzieht, sind ganz alte Kamellen. Zumindestens für erfahrene Arbeitgeber.
      Nehmen wir dein Beispiel mit den Spesen. Es kommt nicht darauf an, wie lange du arbeitest. Entscheidend für die Spesen ist die Zeit, in der du von zuhause abwesend bist.
      Angenommen du hast eine Stunde Anfahrt zur Arbeit und dementsprechend auch eine Stunde Heimfahrt.
      Dann würden dir theoretisch 12 Stunden Arbeitszeit reichen, um in den Genuß des erhöhten Spesensatzes (ab 14 Std.) zu gelangen.

      Nimm dir meinen Rat und den der anderen User hier zu Herzen und such dir schnellstmöglich einen anderen Arbeitsplatz.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von T.T.P. ()

    • @madman666
      Wir lesen nur Auszüge aus deinem AV. Es muss nicht im Zusammenhang eine Klausel vorhanden sein. Es reicht, wenn im anderen § des AV eine Ausschlussklausel oder ein rechtlicher Hinweiss ist. Und wie t.t.p schon erwähnte, Spesen sind freiwillig. Diese Klausel ist eigentlich in jedem AV.
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben