Nacht- und Feiertagszulage

    • ja aber ich suche nun schon seid einem halben jahr. zum thema urlaub habe ich noch eine frage. habe letztes jahr 18 tage urlaubanspruch gehabbt und nur 10 nehmen können weil es betrieblich nicht anderweitig möglich war. in meinem arbeitsvertag steht drinne das sie bis zum folgejahr zum 31.3 genommen werden müssen sonst verfallen sie. bekomme ich die ausgezahlt oder sind die nun auch im grundgehalt mit drinne?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Madman666 ()

    • Der Bundesurlaubsgesetz sieht ein Mindesturlaub von 24 Werktagen ( MO - SA ) vor. Wenn deine 18 Tage auch auf Werktage zu rechnen sind, fehlt dir eine Woche, 18 Tage auf MO - FR gerechnet, fehlen dir 2 Tage.
      Meiner Kenntnis nach verfällt der Urlaub, wenn der AN keinen Ulaub in Anspruch nimmt, obwohl es möglich war. Ist es betriebsbedingt nicht möglich, muss der Urlaub übertragen werden.
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben
    • Aber um nochmal auf die Stundenzahl zurückzukommen.

      58 Stunden die Woche - Macht meiner Erkenntnis nach bei einer 6 Tagewoche 9,66 Stunden am Tag.

      Ist das nach gesetzlicher Sicht nicht auch unzulässig ? Üblich ist ja mittlerweile eher eine 5 Tagewoche. Da wären es je Tag satte 11,6 Stunden.

      Na ja wieviel man tatsächlich arbeitet ist eine sache aber was in so nem vertrag drinstehen Darf was anderes.

      Nur finde ich grade nix über die Maximale Arbeitszeit je Tag/Woche.
    • eben so geht es mir finde keine gesetzliche regelung zur höchstarbeitszeit. mein chef findet das wenn man nicht auf tachoscheibe fährt das keine arbeitszeit ist. muss mit meinen tachoscheiben echt aufpassen das die nicht durcheinander geraten. und abreitslos werden kann ich mir nicht leisten da ich dann nicht mehr in der lage bin meine fam (frau und kind) über die runden zu bringen.
    • meine ehrliche meinung wenn du auffliegst kannst du eine ganze weile den unterhalt vergessen .

      Arbeiten am sonn und feiertag ist sicherlich in der Rahmenzeit möglich
      aber denk dran

      1 woche max lenkzeit 56 std.
      1 Woche max arbeitszeit durschnittlich auf 4 monate 48 std je woche
      Doppelwoche max 90 std.

      ist irgendwie gar nicht gegeben bei dir oder lese ich da was falsch denn WE mußte ja auch noch min. 45 std. pause machen bei verkürzung auf 24 das nächste sogar mit 66

      wenn dies alles nicht annähernd machbar ist und dein chef dir mit kündigung droht dann würd ich sagen hol dir mal rechtlichen beistand und zeig Ihn an denn das ist moderne Sklaverei

      @Ingoo

      13 std. schichtzeit inkl.alle anfallenden arbeiten
      11 std. Ruhezeit die auch auf 9 std. verkürzt werden kann (ausgleich fällst weg)

      Wenn noch jemand was dazu hat dann ran an die tasten


      Gruß
      daffan (der auch nicht jede zeit hält aber durschnitt passt)
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von daffan ()

    • tja wie soll ich es sagen habe heute müdliche abmahnung bekommen und einen tag urlaub wurde mir gestrichen.

      vorgeschichte:

      seid einiger zeit fahren wir ja nun auch sonntags ab 21 uhr OHNE ausnahmegenimung für DHL. gestern habe ich es verweigert zu fahren aufgrund der tatsache weil wir keine ausnahmegenemigung haben. und gestern abend bekam ich dann besuch von meinem chef der dann sagte das sie mir einen tag urlaub streichen und ich dies als müdliche abmahnung aufzufassen habe.

      wie hoch ist die strafe für mich wenn ich sonn oder feiertags fahre ohne genemigung? denke über eine selbstanzeige nach!!!! will das der scheiss aufhört. werde morgen beim arbeitsgericht anrufen und nachfragen inwiefern meine arbeitszeitregelung und zulagen rechtens ist. es kann nicht sein das andere fahrer das selbe grundgehalt bekommen wie ich und nachts oder feiertags zuhause hocken. nichts gegen meine kollegen!!!! *ggg*