Servus jungs,
hoffe ich werde nun mal bei euch ein wenig schlauer. Es geht um das schöne nacht und feiertagszulage.
Ich bin seid ca 1 Jahr in einem Kleinen Unternehmen (subunternehmer) wo ich 50% meiner fahrezeit nacht fahre (dhl begenungsfahrt) 19-04 uhr.nun würde mich intererssieren ob ich nacht und feiertagszulage bekomm? im vertrag steht lediglich:
§7
1. Der AN erhält für seine Tätigkeit ein mönatliches Bruttogehalt von 1300€.
2. mit der zahlung des bruttogehalts sind sämtliche geleistete Mehr und Überstunden abgegolten.
zuschläge für sonn und feiertagsarbeit sind bereits im monatlichen grundlohn enthalten.
wäre über eine antwort von euch sehr dankbar.
p.s. die regelmässige arbeitszeit richtet sich nach den anforderungen der firma und kann bis zu 58std. Lenkzeit/woche betragen. beginn und ende der täglichen arbeitszeit werden von der firma nach dessen dispositionen bestimmt.
hoffe ich werde nun mal bei euch ein wenig schlauer. Es geht um das schöne nacht und feiertagszulage.
Ich bin seid ca 1 Jahr in einem Kleinen Unternehmen (subunternehmer) wo ich 50% meiner fahrezeit nacht fahre (dhl begenungsfahrt) 19-04 uhr.nun würde mich intererssieren ob ich nacht und feiertagszulage bekomm? im vertrag steht lediglich:
§7
1. Der AN erhält für seine Tätigkeit ein mönatliches Bruttogehalt von 1300€.
2. mit der zahlung des bruttogehalts sind sämtliche geleistete Mehr und Überstunden abgegolten.
zuschläge für sonn und feiertagsarbeit sind bereits im monatlichen grundlohn enthalten.
wäre über eine antwort von euch sehr dankbar.
p.s. die regelmässige arbeitszeit richtet sich nach den anforderungen der firma und kann bis zu 58std. Lenkzeit/woche betragen. beginn und ende der täglichen arbeitszeit werden von der firma nach dessen dispositionen bestimmt.