Mietfahrer können teuer werden

    • Ich habe bereits vor langem hier gepostet, daß es die Berufsgruppe "Selbständiger Fahrer" rechtlich gesehen nicht gibt.

      Ich weiß gar nicht mehr, wieviel Kasper mir das Gegenteil beweisen wollten.
      Vor allem die sog. Kraftfahrer-Vermittler :D

      Mach weiter so mit deiner Seite. Ich werde jedenfalls wieder draufklicken ;)
    • selbst. Kraftfahrer

      Finde ich super von dir.
      Ich habe momentan nicht soviel Zeit, aber interessant wird das erst, wenn ich in meiner HP schildern werde, was man alles durchmachen muss, um aus dieser Sache herauszukommen, immer wieder Gerichtsverhandlungen, Berge von Papier, Drohungen, Verleumdungen und vor allem Ausdauer, weil die Gerichte und Staatsanwaltschaften sich viel Zeit zum ermitteln nehmen.
    • @ Hallo Actros 100

      Top die Seite. Ich hoffe das du da kein Ärger bekommst, denn in Deutschland
      haben Verbrecher mehr Rechte als Geschädigte.


      @Toby nicht pauschalirren die Selbstständigen Fahrer.


      Bis jetzt hat die Prüfung immer stand gehalten von der Rentenversicherung.

      Die Fahrer waren auch nie länger als 14 Tage beschäftigt.

      Bei uns in Kassel ist ein Vermieter von Kraftfahrern, der Bundesweit tätig ist.

      Eine Nahmhafte Autokrahnfirma bezieht dort auch Fahrer her. Nur unter 235 €
      Tagessatz läuft da nichts plus Anreise.

      Diese Fahrer sind dann auch auch bei der Verleihfirma angestellt und wenn diese
      keine Aufträge haben wird der Lohn weiter gezahlt.

      Diese Firmen zahlen viel Geld um vom Amt die Gen. zu bekommen.

      Aber der Rest was so rumschwiert ist meist illegal.
    • @ hermann

      Ich befürchte du verwechselst nun etwas.
      Es ist nicht die Rede von Leiharbeiter.
      Die Leiharbeiter sind, wie du schon erwähnt hast, bei den Zeitarbeitsfirmen fest angestellt und werden von Kunden ausgeliehen.
      Um diese Spezies geht es nicht.

      Es geht um diese Gattung, die sich selbständig machen und als sogenannte Selbständige Kraftfahrer, meist Ein-Mann-Firmen, ihre Dienstleistung anbieten.

      Diese sind zweifelsohne illegal.
      Erst neulich hat es einen flüchtig Bekannten mit dieser Masche mächtig zerrissen.
      Wir trafen uns zufällig in meiner Stammkneipe. Er erzählte voller Stolz, daß er sich nun als Mietkraftfahrer selbständig gemacht hat.
      Als ich ihn darauf ansprach, daß dieses illegal ist und der Schuß gewaltig nach hinten losgehen kann, bzw. wird, hat er nur abgewunken.
      Sein ehemaliger Chef, eine bekannte Spedition, hatte ihm das schmackhaft gemacht.
      Er war bei dieser Spedi bis dato fest angestellt.
      Der Bekannte also den Arbeitsvertrag gekündigt und auf Selbständigen-Basis weiter gemacht.
      Schließlich hat sein Cheffe recht, wenn er sagt, daß er als Selbständiger
      viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel mehr Kohle verdient. ;)

      Die goldene Karriere dauerte lediglich 3 Monate oder besser gesagt solange, bis der Spedi die nächste Betriebsprüfung hatte.
      Spedi eine mächtige Strafe. Kein Problem. Zahlte Spedi aus der Portokasse.
      Der Bekannte eine etwas geringere Strafe. Er hat es trotzdem nicht überlebt. Er, seine Frau und zwei Kinder beziehen nun Hartz IV.
    • Hallo Granitteufel,
      Ärger bekomme ich keinen, im Gegenteil, weil es so gut wie keine selbständigen Fahrer gibt, die aussteigen.Das ist allerdings Voraussetzung, dass die Behörden ermitteln können.Auf meine Anzeige hin ermitteln gegen meinen früheren Auftraggeber und jetzigen Chef: die Staatsanwaltschaft, DRV Berlin, Hauptzollamt,Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Arbeitsamt, AOK .
      Solange Fahrer und Auftraggeber zusammenhalten, ist es fast unmöglich, eine Scheinselbständigkeit nachzuweisen.
      Ich habe noch nie behauptet, das Leihfahrer scheinselbständig sind.
      Wenn die Verleihfirma Personal vermieten darf, dann stellt sie ja auch diese Fahrer ein.
      Ich rede von s e l b s t ä n d i g e n Fahrern ohne eigenes Fahrzeug.
      Dieses Gewerbe wurde noch nie von den Sozialkassen anerkannt.
      Die Tatsache, dass du für das Gewerbe einen Gewerbeschein bekommst, heißt noch lange nicht, das man das Gewerbe auch ausüben darf. (Gewerbeordnung)
    • Für die ehemalige Firma zu fahren ist ja auch blöd.
      Ah darf ich noch blöd schreiben.

      Admin hat einen Filter ein gebaut, kannst jetzt jeden Schmarren schreiben, Programm macht kurzer Hand XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

      Jedenfalls eine Firma an melden.Gen. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beantragen, dann Fahrer einstellen, Versicherung abschließen für die Schäden die sie verursachen und los geht es mit dem verleihen.

      Anderes Beispiel, du 5 Tage Langeweile und fährst für einen Kollegen und schreibst Rechnung, gibt es auch keine Beschwerden. Aber in diesem Falle würdest
      du bestimmt eine Transportrechnung ausstellen. :D
    • Um die Genehmigung für eine Personallüberlassung zu bekommen, musst du mehr Voraussetzungen erfüllen als für eine Transportgenehmigung.
      Wenn du alles zusammen hast, entscheidet dann am Ende die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, ob du Personal vermitteln darfst.
      Das kostet im Übrigen einen Haufen Geld.
      Ich musste mir vor dem Arbeitsgericht die Einstellung bei meinem Chef erstreiten, weil das die Voraussetzung für das Statusfeststellungsverfahren in Berlin war, weil du nämlich bei Antragstellung bei der Firma tätig sein musst.
      Das Fahren für einen Kollegen gegen Bezahlung wäre Schwarzarbeit und ist strafbar, eine Rechnung erstellen darfst du ohne Gewerbe sowieso nicht.
      Alles nicht ganz richtig, was du so schreibst.
    • Original von actros100
      Um die Genehmigung für eine Personallüberlassung zu bekommen, musst du mehr Voraussetzungen erfüllen als für eine Transportgenehmigung.
      Wenn du alles zusammen hast, entscheidet dann am Ende die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, ob du Personal vermitteln darfst.
      Das kostet im Übrigen einen Haufen Geld.
      Ich musste mir vor dem Arbeitsgericht die Einstellung bei meinem Chef erstreiten, weil das die Voraussetzung für das Statusfeststellungsverfahren in Berlin war, weil du nämlich bei Antragstellung bei der Firma tätig sein musst.
      Das Fahren für einen Kollegen gegen Bezahlung wäre Schwarzarbeit und ist strafbar, eine Rechnung erstellen darfst du ohne Gewerbe sowieso nicht.
      Alles nicht ganz richtig, was du so schreibst.



      Jo hast teils recht,

      aber T.T.P. darf Rechnungen schreiben. Es ist ein ERFOLGREICHER Unternehmer.
    • @ hermann

      Anderes Beispiel, du 5 Tage Langeweile und fährst für einen Kollegen und schreibst Rechnung, gibt es auch keine Beschwerden.


      Bist du Hellseher? :D
      Hab ich bereits gelegentlich gemacht.
      Einem Kumpel ist überraschend ein Fahrer krankheitsbedingt ausgefallen.
      Da hab ich nicht lange überlegt und rauf auf den Bock.
      Fährt auch nur Volvos. Da ging es ruckzuck :D
      Ist immer eine willkommene Abwechslung zum Büroalltag :D

      PS: Ob ich erfolgreich bin ist relativ. Ich habe ein Dach überm Kopf und kann sehr gut leben. Und das, obwohl ich nicht in der Schweiz arbeite ;)
    • @Tobby, was wolltest auch mit dem vielen Geld von der Schweiz machen.

      Nun bei ist das Geld alle und muß morgen wieder mal was arbeiten.

      Ab nach Italien. Habe mich heute auf der Zulassung schon wie im Ausland gefühlt ?( ?( ?(nur die sprachen kein ital. :D

      Ist noch tot da unten, einer leer und noch keine Ladung die meinem Preisgefüge
      passt.

      Saluti
    • Das Gesetz ist nicht erst vor kurzem geändert worden. Wenn der Fahrer über einen längeren Zeitraum nur für einen bestimmten Auftraggeber unterwegs ist, fällt das unter die Scheinselbstständigkeit.
      Wird er jedoch nur von Zeit zu Zeit mal eingesetzt, wenn mal einer in Urlaub ist oder Krank schaut das schon wieder ganz anders aus. Wichtig ist dabei auch noch, dass er für mehrere Arbeitgeber tätig werden muss. Desweiteren ist es wichtig wie er am Markt auftritt. Macht er Werbung, hat er eine Homepage usw. Dann kann nichts passieren. Das der in der Zeit weisungsgebunden ist, ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass viele sich Selbstständig machen und dann nur für einen Auftraggeber über Monate oder Jahre hinweg tätig sind.
      Auf jeden Fall immer einen Briefbogen mit Firmenanschrift, Bankverbindung und Steuernummer sowie eine Kopie vom Gewerbeschein geben lassen.