Haftung Blanko Frachtbrief

    • Original von GS-Transporte
      Wenn Hans nicht drauf Antwortet dann mach ich das mal,

      der CMR (CMR stammt aus dem französichen) bedeutet aber auf deutsch "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr" Dabei ist der CMR die Rechtsgrundlage

      Die CMR Grundlage sagt aus: der CMR Frachtbrief gilt als Begleitpapier im Grenzüberschreitendenverkehr und dokumentiert den Abschluß des Beförderungvertrages.


      So ist es.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches

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    • Contrat de Transport International de Marchandises par Route

      Und wurde irgend wann Mitte der 50er in Genf unterzeichnet, fast so alt wie ich. :D :D :D

      Deshalb auf französisch weil in Geneve diese Sprache gesprochen wird.

      Hätte man das Abkommen in Rom geschlossen, hätte es so geheißen!!

      Convenzione Internazionale per il Trasporto di Merci su Strada!!

      London!!

      Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road.


      Wenn man intern. fährt sollte man auch den CMR wenigstens in den 3 Sprachen anlegen!
    • @Granitteufel

      Du bist ja richtig Fremdsprachen begabt. :)

      Aber da ich nen Mißtrauischerkonochen bin habe ich nochmal nachgesehen, vor granis Satz fehlen noch 3 Wörter :) Aber man merkt wr hier vom Fach ist ....... und nicht ein Student :-)))

      CONVENTION RELATIVE AU Contrat de Transport International de Marchandises par Route

      Und nicht vergessen, alles ordentlich ausfüllen, fehlt das Datum oder sonst was kann man sich den CMR Frachtbrief in die Tonne schmeißen.
    • @GS, wir haben ja mal was gelernt in unseren Anfängen.

      Da du ja fit bist eine Frage. Nimmst Ladung auf sagen wir in Saarbrücken nach Freiburg.

      Kurze Strecke ist via Frankreich. Es ist ja eine innerdeutsche Ladung, was nimmst auf der Fahrt für ein Begleidpapier?
    • Dein Bsp. wäre ja Transitverkehr, ich würde dabei den CMR Frachtbrief nehmen, damit machst nix falsch. Und ich würde dann durch Frankreich fahren, obwol ich mit denen nicht so recht kann :(

      Aber man muß keinen verwenden, so denke ich....

      Den CMR kannst auch für innerdeutsche Transporte nehmen, ist nie falsch, machen auch viele.

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    • Original von GS-Transporte

      Aber da ich nen Mißtrauischerkonochen bin habe ich nochmal nachgesehen, vor granis Satz fehlen noch 3 Wörter :) Aber man merkt wr hier vom Fach ist ....... und nicht ein Student :-)))


      @GS

      Ein student Lernt sowas nicht.
      Eher einer der 2 Jahre auf dem Bock sass , 3 Jahre wieder die Schulbank drueckt und dann noch mal 2 1/5 nach seiner arbeit nicht sein Bierchen sucht sondern wieder an der Schulbank sitzt.

      Also kein BWLer sondern ein Staatlich gepruefter VFW.
      Ist ein Grosser Unterschied.

      Aleine Schon die lockfrage Granis wuerde jeden Stutzig machen.

      Nichts jezt fuer Ungut, aber das ist Falsch.

      Das CMR findet keine Geltung.

      Artikel 1. CMR.

      Belade und Entladestelle sind in zwei Verschiedene Laender. es kann auch der Absender gleichzeitig auch Empfaenger sein.Auch dann gilt CMR.

      Im o.g. Gilt das HGB.
      Ist nicht Harmalos!
      1) Die haftungsgrenzen sind ganz Anders.
      2) Das eine ist Dispositiv, das andere Zwingend.

      Ferner ist es kein Transit Verkehr sondern ein Kleiner Grenzverkehr der Benuzt wird. Und der HGB Frachtbrief wird dann bei einer Kontrolle vorgezeigt. Sagt dir Keiner was und wird es Auch nie tun da Belade und Entlade stelle DE ist.


      Gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr

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    • @Konstadinos

      Richtig, CMR greift nicht, man KANN aber trotzdem ein CMR Frachtbrief als "Quittung" verwenden. Ich mache das in der Praxis jedoch nicht.
      Habe ich ja auch geschrieben: "Aber man muß keinen verwenden..."

      Und wo das CMR nicht greift, gilt das HGB, BGB oder die AGB wie auch die ADSP.

      Mit den Haftungsgrenzen hast doch 8,33 SZR je Kilo Rohgewicht, wenn nicht s anderes vereinbart ist.

      Ich weiß, das lt CMR keine CMR-Versicherung (Güterschadenshaftpf.) zwingend ist.

      ist aber üblich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von GS-Transporte ()

    • @GS

      Das mit 8,33 ist auch das Einzige was HGB und CMR Gemeinsam haben.

      Lieferfrist ueberschreitung z.b. HGB 3xFracht beim CMR hingegen 1XFracht.
      Sonstige Vermoegenschaeden HGB 3X den betrag der bei Verlust zu zahlen Waere,
      CMR 1X Fracht.

      Das Andere Waere das es lieber ist Ohne begleitpapiere in einer Kontrole zu Fallen als mit einem CMR der in Freiburg anfaengt und in Saarbruecken Endet.

      hinzu kommt das wenn du mir einen CMR vorlegst und Geld fuer diesen Transport moechtest, wirst du es nur dann bekommen wenn wir vor gericht Stehen und die Beschliessen das das HGB zur Anwendung kommt. ( 1- 1,1/5 Jahre vieleicht?)

      Wir konten 2 euro pro Km ausgehandelt haben, aber vor gericht wuerdest du den ueblichen marktpreiss Bekommen.

      Anderer fall, wenn ich noch Gerissener Waere und du von mir den Frachtpreis von 1,2 /km + MwSt verlangen wuerdest wuerde ich zwar Ueberweisen aber ohne MwSt. Wieso auch wenn du einen CMR vorlegst? Was verlangst du dann MwSt?
      Das ist wiederum Fraglich das du vor Gericht in dem Fall Recht bekommst den ich Versende 2-3 Ladungen pro tag und kann so keine MwSt zu ordnen oder wie Soll ich das meinen finanzamt erklaeren das die MwSt gezahlt habe und sie gegenberechnet muss?

      Ganz zu Schweigen von deinem Finanzamt das bei dir eine Pruefung durchfuehrt auf verdecht der Steuerhinterziehung da du 10-12 Solche transporte durchfuerst und keine MwSt abgibst obwohl ich sie dir schon bezahlt Habe?

      Du Siehst das es nicht so Ohne ist eine CMR als Quitung zu Verwenden.

      Noch was als info ohne den Schlauen vorzumachen.

      Inerdeutsche befoerderung gilt NUR HGB zwischen Absender und FF( TU) Sonst nix.
      Keine AGB Kein ADSP kein BGB. Gleich gueltig ob der Absender ein Verbraucher ist oder ein Unternehmen.

      Gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
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    • @Kosta

      nach meiner Ansicht hast Du in vielen Punkten recht, wenn auch nicht in allen.
      Desweiteren habe ich geschrieben, dass ich sowas nicht machen würde, CMR gibts bei mir nur, wenn es erforderlich ist.

      Die Sache mit den Fristen stimme ich 100% zu.
      Bei der Haftung sieht das Gesetzt etwas anderes vor und zwar:
      "Eine Pflicht, die CMR Versicherung abzuschließen (Güterschadenshaftpflichtvers.), gibt es nach CMR nicht. "

      Bei einer Kontrolle mußt du ja nicht den CMR Frachtbrief vorzeigen, wenn einen einfachen Lieferschein hast reicht das doch auch. Es besteht ja keine Frachtbriefpflicht für Transporte innerhalb Deutschlands, es besteht nur die Pflicht von Begleitpapieren die versch., wichtige Angaben enthalten.

      Mit dem Gericht, Umsatzsteuer und CMR stimme ich nicht ganz zu.

      Beispiel:
      Ich habe den Firmensitz in Deutschland und fahre einen Auftrag für einen Produzenten mit dem Sitz in Deutschland nach Italien, so benutz man ja den CMR Frachtbrief. Der Auftraggeber mit dem Sitz in der BRD bekommt die MwSt berechnet.

      umgekehrt

      Ich habe den Firmensitz in Deutschland und fahre für einen spanischen Kunden Waren aus Deutschland nach Spanien, der spanische Kunde hat eine USt.Id.nr., ich verwende den CMR Frachtbrief und berechen keine MwSt.

      Also hat das CMR nicht unbedingt was mit der Berechnung der Ust. zu tun.

      Daher gibts auch keine Probleme mit dem Finanzamt .

      Das es nicht ohne ist CMR zu verwenden ist logo, daher mach ichs auch nicht, wo es nicht sein muß. :)

      Nun zu den genannen Gesetzen, dazu habe ich heute mit dem Verband und IHK gesprochen, weil es mich selbst interessiert hat und habe dazu nen Fax vorliegen.

      Zitat:
      Für jeden grenzüberschreitenden Transport eines deutschen Güterkraftverkehrsunternehmers ist das CMR zwingende Rechtsgrundlage. Trifft das CMR keine abschließende Regelung, dann gilt Ergänzungsweise das jeweils gektende nationale Recht. Das kann z.B. BGB, HGB oder die AGB´s wie ADSP sein.
      Der CMR gilt ab der Beladestelle.

      Aber Du hast recht, der CMR geht vor allem, wenn er verwendet wird.

      weiter mit HGB oder BGB .......

      Seit dem 01.07.1998sind sämtliche Belange im HGB geregelt. Weiterhin gibt es für die einzelnen Bereiche AGB´s die zwischen den Vertragspartner vereinbart werden können, also als Empfehlung anzusehen sind (z.B. AGB, ADSP) Werden diese jedoch nicht vereinabrt und wird auch kein einzelvertragliche Regelung getroffen, so gelten die Bestimmungen des HGB.

      Handelt es sich bei dem Beförder um einen Nichtkaufmann, so findet das HGB KEINE Anwendung.

      Also soviel zu den Regelungen, wäre ja zu schön wenn es von der Ausnahme keine Regel gäbe.

      Und du machst nicht den schlauen du bist es doch überwiegend, ich finde die Art zu schreiben interesanter als so manch andere, jeder kann davon noch was lernen.

      GS-Transporte

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    • Daher gibts auch keine Probleme mit dem Finanzamt .


      6 Jahre aufbewahrungspflicht der Ablieferquittung in diesem Falle der CMR
      wenn du für einen ausländischen Kunden fährst dem du keine mwst. in Rechnung stellst.
      Quelle : FA Haldensleben im BK !!!
      Da ich viel für einen Schweden gefahren bin hab ich noch diverse ordner eingemottet man weiß ja nie ob mal einer kommt :P :P :P :P

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • @Kosta, ist es überhaupt legal einen innerdeutschen Transport über Frankreich zu fahren.

      Du verbringst Ware auf F Terotorium ohne CMR ?

      Will mich nicht festlegen.

      Als die Ösis das Sektoraale Fahrverbot eingeführt haben, hat der Deutsche angedroht die Vorarlberger nicht mehr via München nach Salzburg fahren zu lassen.

      Muss mich mal schlau machen was da raus geworden ist. Verkehr Deutsche Eck war von D genehmigt, dann Kufstein via Salzburg.