Tandemanhänger Durchlademöglichkeit

    • jetzt muss ich mit vielen Zitaten arbeiten


      gelöschter User 5 schrieb:

      Stahltrucker, seit wann darf ein Anhängerhersteller am Zugrohr richten verlängern usw?


      garnicht aber wenn möglich eine komplett andere Zugvorrichtung verbauen, ein Fahzeugbauer darf ggf. sogar Änderungen am Rahmen vornehmen !



      Dann wir sprechen von einem 12 to GG und vom Sattel 35 GG wo die Stirnwand 8,5 to hält!


      Die Stirnwand hält vielleicht 8,5t wenn sie so gebaut und zertifiziert ist. Standard-Trailer ohne Zertifikat haben eine LASI-Wirkung von 4 bis 5 t !
      Bei einem Umbau , wie in diesem Falle angedacht, muss man die möglichen Kräfte bei einer Gefahrenbremsung oder dem Crash beachten und berechnen !


      Was hat selbstbau und Zerti. mit der Versicherung zu tun? Gar nichts.


      Zumindest sollte eine Abnahme mit genauer Prüfung der Umbauten sowie eine Festigkeitsberechnung der Schweißpumnkte erfolgen. Die Versicherung kann regelmäßig im Schadensfall Njet sagen ( muss se aber nicht )


      Hätte ich den neuen ohne Zerti bestellt wäre genau so gut gewesen und nun kommt er ohne Getränke Zerti. und trotzdem

      kann ich Getränke fahren und bin versicherert!



      Gut so, musst nur Gurten


      Nicht immer Unwahrheiten verbreiten!


      da ist nix unwahr



      Gerade Dir hätte ich unterstellt das du das wüsstest wenn man das Tandem Zugrohr verlängert eine andere Hebelkraft auf die Anhängerkupplung wirkt!

      das habe ich nicht abgestritten



      Wenn ich jetzt die Frage würde stellen, SZM und kurzes Haus! Ich will die Sattelplatte 20 cm vorsetzen hättes du doch gewunken, dann ist aber deine Vorderachslast überschritten!


      Richtig, ich würde sogar fragen . dreht der Rahmen frei unter dem SANH am Palettenkasten vorbei oder bleibt er hängen ?



      Wieviel Stützlast hat denn so ein 7,5 to? 750 kg?????



      Die zul. Stützlast steht auf dem Typschild der Maulkupplung und wird zusätzlich durch den Fahrzeughersteller beim Einbau der entsprechenden Rahmenquertraverse als Maximalwert festgelegt.
      Diese ist natürlich von der Nutzlast des LKW ( ggf sogar von der Achslast abzuziehen )
      Ach so, ist der Stützlastwert der AHK höher als der Eingetragene gilt nur der niedere! :D
    • Richtig, ich würde sogar fragen . dreht der Rahmen frei unter dem SANH am Palettenkasten vorbei oder bleibt er hängen ?

      Hi erst kommen die Sattelstützen dann der Kasten den Neger beladen!

      Dann sind bei einem normalen Strassenzug 4x2 plus 13,60 bestimmt 60 cm und mehr Platz!

      So am Fahrzeugrahmen kann ich auch Veränderungen machen! Ein Volvo oder Reno kommt als Fahrgestell immer mit der 12 m Gesamtlänge und den RADSTAND den man bestellt hat!

      Jeder der seine eigene Werkstatt hat, schneidet den Rahmen auf seine Länge und bohrt die Traversen Löcher neu für die Anhängerkupplung! Anschließend setzt man seine Pritsche wieder drauf vom Vorgänger! Leider gibt diese Unternehmen immer weniger weil den Herren das Geld fehlt um zu kaufen, man holt statt kaufen!

      Da dann eine Einzelabnahme gemacht wird fragt nie der Tüv bei uns oder im Osten die Dekra wer der Erbauer ist!

      Nur nebenbei, jeder kann sich eine Hamsterkiste selbst bauen. Achsbausätze kann man kaufen und der Kasten macht jeder wie er will nach den Vorschriften, Beleuchtung und Rückwandverschlüsse!

      In diesem Brief steht dann als Hersteller eben der Name der ihn vorführt!

      Ich darf am Ober, Mittel und Untergurt Schweißarbeiten durch führen, entweder nach Anweisung des Herstellers (hatten die Schmitz 1997 Probs oder nach der Wende hat man alle 4 Wochen Knotenbleche bei den Balttgefederte gesetzt, da muss man bisschen das Gehirn einschalten um die Rissbildung zu stoppen!



      So zu dem Umbau, ein 7,5 to dürfte um die 750 kg Stützlast haben. 6x4 mit Zentralachsanhänger steht gerade ein neuer von MAN hier und dieser hat 1,50 to, glaube 2 to sind auch nur erlaubt in D!

      Wenn an dem 7,5 to nur eine normale Anhängerkupplung dran ist wie bei einem Wechselbrückenzug (Gelenkdeichselanhänger Kupplung), dann hat diese nur 50 kg Stützlast und es müsste noch eine neue Anhängerkupplung an das Zugfahrzeug!

      Setzt man die Kupplung mit einem Bock vor die Hinterachse erhöht sich wieder die Stützlast!

      Nur neben bei, ich habe von zwölf 3 Achs Schrottmulden 10 Stück selbst gebaut!

      Plattformen gekauft und den ganzen Stahlaufbau selbst errichtet, da stand dann immer ein Doppelname im Brief!

      Aufliegerhersteller und als Aufbauten Hersteller ich!

      Wurden von mir alle Kombifähig gemacht das sie mit dem Kran auf den Taschenwagen gehoben werden konnten!

      Normal hätte die alle zum Eisenbahnbundesamt nach minden gemusst zur Einzelabnahme!

      Da es ja überall Hintertürchen gibt, wurden die nur provisorisch Zertifiziert, einmal für 6 Monate in Muc und dann von der Cemat in Italien. Dann wieder für 6 Monate in Muc.

      Nach 3 Monaten hat die Hälfte nach gebaut von den Kollegen!
    • Zitat

      Wieviel Stützlast hat denn so ein 7,5 to? 750 kg?????

      Die zul. Stützlast steht auf dem Typschild der Maulkupplung und wird zusätzlich durch den Fahrzeughersteller beim Einbau der entsprechenden Rahmenquertraverse als Maximalwert festgelegt.
      Diese ist natürlich von der Nutzlast des LKW ( ggf sogar von der Achslast abzuziehen )
      Ach so, ist der Stützlastwert der AHK höher als der Eingetragene gilt nur der niedere! :D


      Also wenn ich das richtig verstee, dann ist die Stützlast des Motorwagens bei dieser geplanten Änderung doch kein Problem. Wenn der Anhänger, der jetzt bereits im Bereich des erlaubten die Stützlast des Motorwagens nutzt, ein praktisch verlängertes Zugrohr erhält, dann verringert sich doch die Stützlast. So jetzt einfach mal nach Hebelgesetz.
      Voraussetzung ist natürlich, daß sonst nichts geändert wird.
    • Also wenn ich das richtig verstee, dann ist die Stützlast des Motorwagens bei dieser geplanten Änderung doch kein Problem.
      Der Motorwagen wird erst dann zum Problem, wenn festgestellt wird, das die Traverse nicht für Zentralachsanhänger zugelassen war, bzw. dieser nur ein wesentlich geringere Gesamtmasse haben darf. meist wird dies erst bei einem Unfall oder einer genauen Verkehrskontrolle festgestellt, mit netten Folgen... ;)
    • Ja Heiner, manche stellen sich das so einfach vor!

      Die Portaltüren und Überfahrrampe ein zu bauen kein Problem!

      @Krischan, es stht nirgens das der schon Zentralachsanhänger gezogen hat!

      Verlängere ich die Deichsel werden die 4 % Mindeststützlast die erforderlich sind vom GG nicht mehr vorhanden sein!


      Man kann viel machen!

      Aus einer SZM haben wir Mitte der 90 er ein BDF Fahrgestell gemacht!

      Bekommst den Plan vom Hersteller wo der Rahmen durch getrennt wird und wo die Flanschbohrungen zu setzen sind!

      Dann fröhliches nieten!

      1991 wurden die Auflieger (ex Kegelbahnen) 15,60m Ladelänge auf 13,60 er gekürzt, kann ich nicht einfach hinten fort nehmen, als vorne und hinten!

      12 m Aufleger verlängert auf 13,60 m, vorne und hinten wurde angebaut!

      1997 haben wir einen Koffer der auf einem DB Hasenrahm war auf einen MAN gebaut und jeder weiß das beide unterschiedliche Leiterrahmen
      haben!

      TÜV muss immer dann seinen Segen dazu geben!
    • so hier mal Stützlasten von der Rockinger!

      Bestell- Größe Lochbild Zulässiger Zulässiger Zulässige stat. Zulässiger Gewicht
      nummer (mm) D-Wert 2 (kN) Dc-Wert 2 (kN) Stützlast 3 (kg) V-Wert 2 (kN) (kg)
      500A3100 3 120x 55 070 070 0700 24 30
      oder 0500 26,4 30
      500A4100 4 140x 80 100 091.5 1000 31,2 37
      500A5000 5 160x 100 130 090 1000 35 38
      500A6100 6 160x 100 190 135 1000 72,5 43
      500B61001 6 160x 100 190 135 1000 72,5 43
      500A6200 6 160x 100 190 135 1000 72,5 43
      500A6300 6 160x 100 190 113 2500 43,2 44
      500A6400 6 160x 100 190 135 1000 90 44


      Hier kann man sich noch ein bisschen belesen!

      http://www.bpw.de/download/broschueren/data/BPW-ZGD_1451902d.pdf
    • So um das auch für die Nachwelt zu erhalten:

      Der Prüfingenieur meinte dazu folgendes: Prinzipiell ist das schon möglich ABER das Ganze läuft über den Paragraphen 21. In West-Deutschland ist dazu nur der TÜV befugt. Vor der Arbeit sollte ich mir einen Ingenieur beim TÜV suchen, der mir sagt, WIE ich es zu machen habe. Das Problem wäre nämlich, dass die Ingenieure selbst haften bei sowas und natürlich keine Lust auf sowas haben.
      Zur Verlängerung der Deichsel: Finger weg! Gibt nur Ärger!