Original von xarrion
Original von stillermitleser
Auch eine tolle Interpretation. Ich zitiere mal die Original Textstellen:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) ...; b) ...; *c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"*. ".
Ist momentan in Deutschland nicht anders, oder? Nur mal zur Verdeutlichung, ein ähnliches Recht kommt beispielsweise zum Tragen, wenn die Polizei beispielsweise einen Geiselnehmer umnietet.
Aha. Und das ist für dich also das Gleiche.
Da stehen mir wirklich die Haare zu Berge.
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