Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zum Juni 2012!!

    • ... naja, bei den NIederländern würde ich das auch eher als Registrierung empfinden denn als Anzeige.

      Ich schicke den Niederländen meine Güterkraftverkehrsgenehmigung in Kopie und die mir erteilte Transportgenehmigung in Kopie. Dann erhalte ich für mein Unternehmen eine Transportgenehmigung von der NIWO, und je Fahrzeug eine Abschrift, alles schön bunt, und dazu noch völlig kostenlos.

      Das ist ja das lustige an der Anzeige, ich sag nur mal kurz "Bescheiiiiid", und gut ist. Ich würd das per Fax machen mit Sendeprotokoll, oder per mail mit Mailbestätigung. Du musst nur beweisen könnnen das Du angezeigt hast, einer Rückmeldung bedarf es rechtlich nicht.

      Was die dann aus einer Anzeige machen ist deren Ding. Wenn Du zum Beispiel den NIederländern anzeigst das Du Feuerwerk von einem Lager X in Deutschland zu 5 Abladestellen in den Niederlanden transportierst, dann kannst Du Dir sicher sein das die sich das Lager in Deutschland, und die Entladestellen in den NIederlanden ansehen. Was ich glaube was mit den Anzeigen im Abfallbereich passieren wird, ich vermute mal eher nix. Lediglich Materialströme lassen sich so gut nachvollziehen, und vielleicht fällt dann auch das ein oder andere Lager auf wo brandschutzrechtlich noch ein wenig nachgebessert werden muss ;)

      Wenn das jeder machen würde für jeden Transport, dann würden die mal merken was die da für einen Mist verzapfen.
    • Ich arbeite in einem Ton Unternehmen, und komme nun in Kontakt mit dem tollen A-Schild. Nun kursierten erstmal Gerüchte, zwecks des abklappens. Wenn ich z.B im Kreislauf Boden+Steine fahre, 10-12 Runden am Tag, so kann es gerne mal passieren das man vergisst, das Schildlein aufzuklappen. Was viele nicht wissen :

      Das Schild kann aufgeklappt bleiben, auch bei Leerfahrten.

      Schlimm ist, das Schild nicht aufzuklappen, eine Pflicht es abzuklappen besteht aber nicht, so manch ein Ordnungshüter hat da zu viel ADR Regelungen im Kopf. Übrigends wird bis September 2012, das nicht anbringen des Schildes nicht unter Strafe gestellt. Wer allerdings die Schilder schon am LKW hat, muss diese auch nutzen !

      Der BGL hat da ein tolles Merkblatt, wo so ziemlich alle Fragen beantwortet werden.
      dietransporteure.at/fileadmin/…laufwirtschaftsgesetz.pdf