Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zum Juni 2012!!

    • Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zum Juni 2012!!



      Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zum 01. Juni 2012


      Zum 01. Juni 2012 wird das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) inkraft


      treten und somit wird die Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen neu


      geregelt.
      Ab dem 01.06.2012 muss jeder gewerbliche Abfalltransport, auf

      öffentlichen Straßen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,


      mit Beginn der Sammlung / Beladung, mit A-Tafeln
      gekennzeichnet sein.
      Dies gilt sowohl für gefährlichen als auch für nicht

      gefährlichen Abfall, Abfälle zur Beseitigung und für Abfälle zur Verwertung.


      Jeder Transporteur / Frachtführer / Spediteur, der Abfälle gewerblich in Deutschland transportiert, hat [b]ab dem 01. Juni 2012 die Beförderung[b]

      von Abfällen seiner zuständigen Behörde anzuzeigen. Die

      Beförderungsanzeige gilt für: Innerdeutsche und grenzüberschreitende (Ein-/Aus-/Durchfuhr

      deutscher Streckenanteile) Beförderungen

      o Alle Verkehrsträger

      o In- und ausländische Beförderer Ist mengenunabhängig

      Die Anzeigepflicht entfällt, wenn der Transporteur / Frachtführer /

      Spediteur eine Transportgenehmigung (ab 01.06.2012 wird diese

      Beförderungserlaubnis heißen) oder im Rahmen seiner Efb-Zertifizierung

      eine Befreiung der Transportgenehmigungspflicht beantragt hat.[b]

      Vom 01.Juni 2012 an ist es ausdrücklich untersagt, einen Beförderer als

      Unterauftragnehmer einzusetzen, der die spezifischen Voraussetzungen(Anzeige) nicht hat. Ein Beförderer der einen anzeigepflichtigen

      Beförderungsauftrag an einen Beförderer ohne Anzeige weitergibt, hat ein

      Bußgeld zu erwarten.

      Die möglichen Bußgelder sind erheblich:

      - Anzeigenbedürftiges Befördern ohne Anzeige bis zu 10.000 Euro

      - A-Tafeln pflichtiges Befördern ohne A-Tafel innerdeutsch bis zu 10.000

      Euro, grenzüberschreitend bis 20.000 Euro[b]

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      Durch diese neue Verordnung sind die Frachtsätze um 20 % zu erhöhen!

      Jeder Fahrer der einen TU zur Anzeige bringt wenn er ohne Tafeln fahren muss, honrieren wir mit 250 €!
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    • @ Granny das hat Anzi ja schon angedeutet,da werden sich manche noch schön umsehen.
      Iss nicht mehr mal eben ne > Ladung gepresstes Altpapier,oder Lumpen fürn Butterbrot mitnehmen :thumbup:
      ATG Lehrgang mitmachen,A-Schilder anbauen,aufklappen Kontrolle,peng am Arsch ,wenn nichts da iss. :thumbdown:
      oh weh scheiss Tastatur,iss mir doch nen s vors a gerutscht.,habs schnell weggemacht,sonst kommen noch Leute auf dumme gedanken :(
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Isegrim ()

    • ... als ich meine Abfalltransportgenehmigung beantragt habe war eine der Fragen von der guten Frau beim Kreis: Wollen Sie die wirklich beantragen? Die meisten fahren das alle so.

      Ihr war wohl selbst peinlich das das Ding 5tsd Öre gekostet hat - auf die Amortisation durch höherpreisige Aufträge warte ich heute noch. :rolleyes:

      Und dann kam das beste - man wollte mich zu Hause besuchen kommen um feststellen zu können ob ich denn auch einen ordentlchen Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten könnte. :|

      Da hab ich die Herrschaften doch mal daran erinnert das es gemäss Statuten gewisse Dinge gibt die ich beibringen muss die ich auch alle beigebracht habe, und das sie da grade deutlich über ihr Ziel heraus schiessen - das haben die Damen dann auch eingesehen. :)
    • Hi, nach Italien mussten wir schon vor 15 jahren das A anbringen und wenn man ein Karton genommen hat und das A in der Größe mit Eding drauf gemacht hat, wurde trotzdem eine Verwarnung kassiert, da ja beim Michel alles seine Norm hat!



      Alles Banane



      @daemling, hat die schon vor 15 gekostet, nee war noch teurer 12k DM! Aber man kann es wieder umgehen wie mit allem!

      Warum macht man Gesetze und Verordnungen? Das man sie umgehen kann und wird man erwischt gibt es Kohle für den Michel!

      Würde man keine machen gäbe es keine Kohle!
    • ... wobei es seit Einführung des EANV doch schon eher auffällt wenn wer was fährt wofür er eigentlich keine Genehmigung hat.

      Wenn der Fahrer den Transport an der Entladestelle signiert, und sich dabei herausstellt das sein Unternehmen den geladenen gefährlichen Abfall gemäß der erteilten Genehmigung nicht transportieren darf - dann hast Du ein Problem.

      Eins ist natürlich klar, wer betuppen will, der schafft das mit Sicherheit nach wie vor.

      Ein Containerfahrer meinte mal, mit Abfall ist mehr Geld zu verdienen als mit Drogen - da ist vielleicht ein bischen Warheit dran.
    • Peter 5000 schrieb:

      Warum sollte man das altpapier nicht mehr fahren ???? Was ist daran gefährlich ?


      Servus,

      an Altpapier ist nichts gefährlich.
      Aber auch Altpapier ist letztendlich ein Abfallprodukt und ist amtlich mit einer AVV - Nummer gelistet und das Europaweit.
      Um Altpapier fahren zu dürfen, braucht man zwar keine Abfalltransportgenehmigung aber eine Registrierung bei der jeweiligen Abfallbehörde. Ohne die Registrierung kann es bis 10 Mille Bußgeld kosten. (ebenfalls Europaweit).
      Und wie oben bereits angeführt sind auch innerdeutsch A-Schilder ab 1.6. Pflicht.

      Sorry Hermann :) , ich pack mal einen verständlicheren Text (von IHK München) rein:

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      Ab 1. Juni 2012 gilt für Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es löst das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aus dem Jahr 1994 ab. Die meisten neuen Regelungen werden sich erst nach und nach auf die Entsorgungspraxis auswirken. Unmittelbar betroffen sind aber jetzt schon Unternehmen, die Abfälle einsammeln und transportieren. Für sie gilt:





      Alle Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen transportiert werden, müssen vorne und hinten mit einer reflektierenden Warntafel, dem A-Schild versehen werden. Das gilt für Unternehmen, deren Tätigkeit auf den gewerbsmäßigen Abfalltransport ausgerichtet ist, und auch für Entsorgungsfachbetriebe, die bisher ausgenommen waren. Die A-Schild-Pflicht gilt für den Transport gefährlicher und ungefährlicher Abfälle.
      Wer im Rahmen einer anderweitigen Tätigkeit eigene Abfälle oder Abfälle von Kunden transportiert, z. B. Dienstleister oder Handwerker, braucht kein A-Schild am Fahrzeug anbringen.

      Für den Transport von Abfällen zur Beseitigung und von gefährlichen Abfällen brauchte man bisher eine Transportgenehmigung. Jetzt ist nur noch für gefährliche Abfälle eine Genehmigung, die künftig Beförderungserlaubnis heißt, nötig. Eine Transportgenehmigung nach altem Recht gilt bis zum Ablauf ihrer Befristung als Beförderungserlaubnis weiter. Entsorgungsfachbetriebe brauchen wie bisher keine Erlaubnis, wenn sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind.

      Unternehmen, die nur ungefährliche Abfälle transportieren, müssen diese Tätigkeit bei der zuständigen Abfallbehörde anzeigen. Das gilt für Unternehmen, die gewerbsmäßig von Dritten erzeugte Abfälle transportieren, ab 1. Juni 2012. Für Unternehmen, die Abfälle im Rahmen einer anderweitigen Tätigkeit transportieren, gilt die Anzeigepflicht erst ab 1. Juni 2014. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn das Unternehmen bereits eine Transportgenehmigung bzw. Beförderungserlaubnis hat.

      Quelle:IHK München
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      schönes WE
      Gruß
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Jupiter schrieb:

      Schlaue Frage: Fahrer öfters gepreßtes PET in Ballen, geht zur Recycling Bude. Muß ich da auch was machen ?
      Gruß Ralla


      Oh Mann

      habe ich doch gerade einen Beitrag vorher geschrieben. :sleeping:

      JA du mußt etwas machen und zwar mußt du dich registrieren lassen!
      (Kannst es auch sein lassen, die Margen sind bei der Ballenware so gut, da kann man schon mal 10.000 € Bußgeld abdrücken... 8| )

      Gruß
      .




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    • gelöschter User 3 schrieb:


      Wenn der Fahrer den Transport an der Entladestelle signiert, und sich dabei herausstellt das sein Unternehmen den geladenen gefährlichen Abfall gemäß der erteilten Genehmigung nicht transportieren darf - dann hast Du ein Problem.

      Wie ich, schlage beim Spedi in Como auf und will T 2 machen! Nix du hast Kriegsgerät geht nicht durch die Schweiz!

      In einer Nacht und Nebelaktion durch Italien und Österreich und zur Eurocpter hin!

      Fiege macht dort den Wareneingang, wa bringst du?

      Irgend was für das Bord MG!

      Nö durfen wir nicht, kommen Leute von Eurocopter!

      Kamen 3 Mann, das erste nach der Transportgen. gefragt für Kriegswaffen.

      Hm habe ich nicht, na ja dann müssen wir die Polizei holen! Da rum tel. bis der eine von Fiege sagte, da sind bestimmt die Laffetten drin mit der Elektronik und für diese braucht man keine Gen. für Kriegswaffen!

      Aber durch die CH läuft nichts. Der Spedi macht normal einem ein T 2 für lau, nur den Tag, sein System geht nicht!
    • Naja Anzi, für die einen ist es Abfall, für die anderen Recyclingmaterial ;)

      Muß mich mal kundig machen .... bin jetzt auch nicht so verliebt in das Zeug, ist immer nen Heimatschuß !

      Was mach denn jetzt D+S, KR Moers, Tren Cargo, Varlemann, Albers und wie se alle heißen ? Man darf gespannt sein ....
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.