Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zum Juni 2012!!

    • Das A-Schild aufzuklappen,hatte auch jetzt schon einen Sinn,auch wenn man Efb war,denn da gibt es so ein kleines Bundesland(laut Sky Rheinland Filz) Das trotz Efb. Bußgelder für zugeklappte A-Tafeln verhängt.

      Erinnert mich an spanische Polizisten,die dir eine Strafe aufbrummen,weil du nicht nach 4 Stunden deine Pause gemacht hast.Erklärst du dann,das in Europa 4,5 Stunden Gesetz sind,erkärt er dir,das du hier in Spanien bist,und nicht in Europa :thumbsup: :thumbsup:
    • Preise für den Recycler, mein Kunde, war immer OK, zwar Rückladungsniveau, aber erträglich.

      Bis dann manche Transporte in Auschreibungsplattformen reinkamen und ein paar Sofa's mitbieten konnten ;(

      Naja, mal Montag telefonieren ....
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
    • Die Ausländer werden einzeln anmelden müssen über den Verlader wenn es in die EU geht!

      Von Verona im Winter immer mal Folie oder Filterstaub gefahren, hat dann 30-60 Minuten gedauert bis die Freigabe kam!

      Normal hätte man beim Ösis auch müsst anmelden aber Augen zu und durch!



      Nur gut, ich fahre solchen Schitt nicht mehr obwohl ich ohne Spedi zum Jass könnt fahren!

      Auf so eigene Ladungen sch... ich drauf!

      Habe 2009 mal 2 Touren von München nach WIzenenhausen gefahren!

      Meckern sie rum wegen den Bordwänden und jedesmal auf der Gegenseite 2 Bretter gedonnert!
    • Isegrim schrieb:

      @ Anzi glaub wenn wir hier noch mehr ausplaudern,dannhaben wir in unsrem Bereich noch mehr Geier rumlungern die auf Beute warten,und alles kaputtmachn :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing:


      Ich war schon am überlegen, bevor ich hier auf das Thema eingestiegen bin und versuche mich etwas zurück zu halten. :)
      Nicht das du noch Recht hast. :D
      In diesem Thread ist jetzt bereits sehr viel "gefährliches Halbwissen" dabei. :wacko:

      gelöschter User 5 schrieb:

      Die Ausländer werden einzeln anmelden müssen über den Verlader wenn es in die EU geht!


      Nein Hermann, das ist nicht richig so.
      Wie es sein muss steht aber in der gleichen EU-Richtlinie die durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz bei uns in D umgesetzt wird.
      Nicht verwechseln mit solch Sachen wie Anhang 7 usw. Diese Dinge haben nach wie vor Gültigkeit.

      Gruß
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Anzi schrieb:

      gelöschter User 3 schrieb:

      furchenzieher schrieb:

      Anzi schrieb:

      Und niemand wird sich wegen 2-5x Ldg im Jahr registrieren lassen.

      Genau das hatte ich eigentlich vor; Jupiter vermutlich auch. Will sagen, ich habs schon beantragt. Allerdings habt ihr mich jetzt bissel verunsichert zwecks der Kosten. Wenn die scheiß Anmeldung z.B. nen Tausender kostet und ich fahr bloß 1-2x im Jahr Recycling, kann ich das sein lassen und mir was andres suchen oder zur Not leer heim gurken.


      ... die Kosten hingen früher mit dem wirtschaftlichen Nutzen zusammen, keine Ahnung wie das heute ist.

      Wenn Du Dir ein oder zwei gefährliche Abfälle zum Transport genehmigen hast lassen, dann liegste irgendwo bei ein paar hundert Euro. Bei mehr als ?90? genehmigten gefährlichen Abfällen (das heisst dann alle) liegst Du dann bei um die 5tsd Euro.

      Wenn ich's aber richtig gelesen hab brauchst Du Dich nicht mal registrieren lassen, wenn Du keine gefährlichen Abfälle transportierst musst Du den Transport lediglich anmelden - im Zeitalter von Laptop und Smartphone auch nicht wirklich ein Problem.

      Wenn ich keine gefährlichen Abfälle transportieren würde, dann würde ich es erstmal mit der "Anmelden-Variante" versuchen. Wenn es da eine Online-Plattform gibt bei der Du einen gelegentlchen Transport ganz einfach melden kannst, warum dann die Registrierung?


      - Wenn du EFB bist brauchst du nichts
      - Wenn du ATG hast - brauchst du bis Ende derer Gültigkeit auch nichts
      - die Registrierung brauchst du vor Transportausführung von deiner für dich zuständigen Behörde / einzeln und Online kannste vergessen, da es noch keine einheitlichen Umsetzungsrichtlinien oder Formulare (für die Registrierung) bei den Behörden gibt.
      (Das neue Gesetz ist die nun endlich mal längst überfällige Umsetzung bestehender Eu-Richtlinen in Deutschland)
      - in Holland ist es z.B. die "Niwo" / in Belgien gibt es drei - eine davon ist die "Ovam" / usw. usw.

      *** Für den Transport von gefährlichen Stoffen gelten ja sowieso die eindeutigen Regelungen von ATG/ZKS etc. etc.


      Nachtrag:
      Die Registrierung macht man einmalig und gilt dann für eine beliebige Anzahl von Transporten von NICHTgefährlichen Abfällen.

      Ausnahme: Ein Kunde oder Kommune besteht trotzdem auf eine Genehmigung oder EFB o.ä. Wir haben zwei dabei die darauf bestehen aus Imagegründe etc. Rechtlich müßten wir nicht, aber ohne bekomm ich die Jahresverträge nicht.



      In dem von Dir einkopierten Text der IHK München steht:

      Unternehmen, die nur ungefährliche Abfälle transportieren, müssen diese Tätigkeit bei der zuständigen Abfallbehörde anzeigen.

      Da steht nix von registrieren. Anzeigen heisst für mich das ich die Behörde darüber in Kenntnis setze das ich solche Transporte durchführe, und mehr würde ich auch erstmal nicht machen. Das gleiche gibt's im Sprengstoffbereich und so interpretiere ich das auch in diesem Fall. Wenn ich Explosivstoffe (dazu gehört auch Silvesterfeuerwerk) transportiere, dann zeige ich den Transport bei der zuständigen Stelle der Bezirksregierung an. Und wenn ich ungefährliche Abfälle transportieren würde, dann würde ich das bei der zuständigen Stelle beim Kreis anzeigen und gut ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöschter User 3 ()

    • Anzi schrieb:

      Isegrim schrieb:

      Würde jedem raten macht bei den zuständigen Stellen die TG dann habt ihr ruhe,kostet heut nicht mehr die Welt,soll aberv wiederr
      auf über 5000€ angehoben werden.
      Iss auch gut so,dann werden wohl manche davor zurückschrecken ;( ,denn in dem bereich tümmeln schon zu viele rum,die von nichts ne ahnung haben und die Preise kaputtmachen. :| :evil:



      Braucht man den für die TG nicht auch erst mal einen Mitarbeiter der die Fach und Sachkundeprüfung hat ?
      Nochmal, ich denke das bei denen die Schüttgüter fahren nicht das große Problem ist aber die aus dem Planenbereich kommen werden sicher ihre Sorgen haben.
      Den letzten Satz von dir unterschreibe ich sofort. Deshalb meinte ich ja bereits in dem anderen Thread das hier evtl. eine Chance besteht das die Preise wieder etwas steigen. Selbst wenn die "Ballenverlader" nun wieder auf die teueren Schubbodentransporteure zurück greifen müssen hat es evtl einige Vorteile, da dann ja Kapazitäten gebunden werden.
      Na mal abwarten.



      ... Du brauchst entweder einen Grundlehrgang gemäß §3 Absatz 1 der Transportgenehmigungsverordnung bei reiner Transportgenehmigung, oder einen Grundlehrgang gemäß §9 Absatz 1 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung. Der Lehrgang ist der gleiche, nur der eine beantragt im Anschluss eine Abfalltransportgenehmigung, der andere lässt sich zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren. Bei der Transportgenehmigung musst Du alle 3 Jahre eine Fortbildung besuchen, beim Entsorgungsfachbetrieb ist der Fortbildungslehrgang alle zwei Jahr vorgeschrieben.
    • @gelöschter User 3

      :) Von etwas anderem spreche ich ja nicht.

      anzeigen = registrieren
      abfall = recycleprodukt

      oder wie war das mit der längsten praline ? :)

      Oder mal anders: Mit deiner Anzeige wirst du bei der Behörde registriert. Ganz einfach.

      Wenn wir nun noch die rechtliche Bedeutung der Wörter klären wollen, sollten wir ins Juraforum wechseln :D. Ich bewege mich nicht so gern auf Glatteis. :D

      Gruß
      .




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      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Anzi schrieb:

      @gelöschter User 3

      :) Von etwas anderem spreche ich ja nicht.

      anzeigen = registrieren
      abfall = recycleprodukt

      oder wie war das mit der längsten praline ? :)

      Oder mal anders: Mit deiner Anzeige wirst du bei der Behörde registriert. Ganz einfach.

      Wenn wir nun noch die rechtliche Bedeutung der Wörter klären wollen, sollten wir ins Juraforum wechseln :D. Ich bewege mich nicht so gern auf Glatteis. :D

      Gruß



      ... ist für mich ein Unterschied.

      Anzeigen heisst ich gebe eine Meldung ab und mir ist es egal ob ich eine Rückmeldung bekomme oder nicht.

      Registrierung heisst ich registiriere mich zum Beispiel für die Teilnahme an einem Verfahren wie zum Beispiel die Registrierung zur Teilnahme am EANV bei der ZKS - da findet Korrespondenz statt, da werden eventuell Geführen fällig, und und und


      ... aber wenn wir beide das gleiche meinen, um so besser :)
    • ... und Abfall ist für mich auch nicht gleich Recyclingprodukt.

      Ein Abfall oder Reststoff ist für mich ein Transportgut das mit einer Abfallschlüsselnummer bezeichnet ist, genau wie ein Gefahrstoff für mich ein Produkt ist das mit einer UN-Nummer nach ADR bezeichnet wird. Ist das so, dann haben bestimmte Vorschriften auf diese Transportgüter Anwendung.

      Ein Recyclingprodukt ist für mich Recyclingschotter (hat keine Abfallschlüsselnummer) oder Kopierpapier aus Altpapier (hat keine Abfallschlüsselnummer) oder Toilettenpapier aus Altpapier (hat keine Abfallschlüsselnummer); da findet das Abfallrecht keine Anwendung.

      Beispiel aus der Kipperkutscherpraxis:

      Fahre ich teerhaltigen Asphaltaufbruch von einer Baustelle zu einem Asphaltmischwerk, so ist das ein Abfall, in diesem Fall sogar ein gefährlicher Abfall, also transportiere ich mit offenem A-Schild, habe eine Transportgenehmigung, und nehme am EANV teil. Fahre ich den gleichen Asphalt nach der Behandlung wieder als Kaltasphalt zu einer anderen Baustelle, so ist das kein Abfall mehr, sondern ein Straßenbauprodukt.
    • ... und beim Abfall spielt es auch keine Rolle mehr ob er als Recycleprodukt, Entsorgungsprodukt oder Verwertungsprodukt transportiert wird - egal ob zum Recycling, zur Entsorgung oder zu Verwertung, Abfall ist Abfall.
    • gelöschter User 3 schrieb:

      Anzi schrieb:

      @gelöschter User 3

      :) Von etwas anderem spreche ich ja nicht.

      anzeigen = registrieren
      abfall = recycleprodukt

      oder wie war das mit der längsten praline ? :)

      Oder mal anders: Mit deiner Anzeige wirst du bei der Behörde registriert. Ganz einfach.

      Wenn wir nun noch die rechtliche Bedeutung der Wörter klären wollen, sollten wir ins Juraforum wechseln :D. Ich bewege mich nicht so gern auf Glatteis. :D

      Gruß



      ... ist für mich ein Unterschied.

      Anzeigen heisst ich gebe eine Meldung ab und mir ist es egal ob ich eine Rückmeldung bekomme oder nicht.

      Registrierung heisst ich registiriere mich zum Beispiel für die Teilnahme an einem Verfahren wie zum Beispiel die Registrierung zur Teilnahme am EANV bei der ZKS - da findet Korrespondenz statt, da werden eventuell Geführen fällig, und und und


      ... aber wenn wir beide das gleiche meinen, um so besser :)


      :) Ja, wir meinen beide das gleiche..

      Wie willst du aber denn deine Meldung in einer Kontrolle (im Büro oder auf der Strasse ist egal) belegen, wenn du keine Rückmeldung bekommst?
      Du hast Anzeigepflicht lt. Gesetz.
      Wie die Rückmeldung aussieht ist mir aber auch egal.

      In NL z.B. bekommt man den Eingang der Anzeige bestätigt und später kommt die Urkunde nach.
      Bei uns betrifft es noch 2x Unternehmer, wenn diese mir bis zum 1.6. ein Kopie vom Anzeigeneingang vorlegen werden sie weiter eingesetzt.
      Bei den Onewayunternehmern die über TC oder ähnlichem kommen, lassen wir uns die mit faxen, genau wie Versicherung und EU-Lizenz oder TG. Ansonsten gibt es keine Ladung.

      Gruß
      .




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    • gelöschter User 3 schrieb:

      ... und Abfall ist für mich auch nicht gleich Recyclingprodukt.

      Ein Abfall oder Reststoff ist für mich ein Transportgut das mit einer Abfallschlüsselnummer bezeichnet ist, genau wie ein Gefahrstoff für mich ein Produkt ist das mit einer UN-Nummer nach ADR bezeichnet wird. Ist das so, dann haben bestimmte Vorschriften auf diese Transportgüter Anwendung.

      Ein Recyclingprodukt ist für mich Recyclingschotter (hat keine Abfallschlüsselnummer) oder Kopierpapier aus Altpapier (hat keine Abfallschlüsselnummer) oder Toilettenpapier aus Altpapier (hat keine Abfallschlüsselnummer); da findet das Abfallrecht keine Anwendung.

      Beispiel aus der Kipperkutscherpraxis:

      Fahre ich teerhaltigen Asphaltaufbruch von einer Baustelle zu einem Asphaltmischwerk, so ist das ein Abfall, in diesem Fall sogar ein gefährlicher Abfall, also transportiere ich mit offenem A-Schild, habe eine Transportgenehmigung, und nehme am EANV teil. Fahre ich den gleichen Asphalt nach der Behandlung wieder als Kaltasphalt zu einer anderen Baustelle, so ist das kein Abfall mehr, sondern ein Straßenbauprodukt.


      ... jetzt gehts aber vorwärts hier... grins

      auch hier sind wir gleicher Meinung.

      Der Unterschied zwischen einem Produkt/Stoff (was auch immer) mit AVV- Nummer und ohne Nr. ist mir klar.
      Ja, wir sprechen hier nur über AVV. :)

      Gruß
      .




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