Lenkzeiten

    • Lenkzeiten

      Hallo,
      ich habe jetzt mal ne frage zu dem Thema Lenkzeiten.
      Man liest ja ziemlich viel über Lenk- und Ruhezeiten, allerdings ist das nur für Fernfahrer und keine Fahrer im Nahverkehr.
      Ich gebe mal ein Beispiel: ich fahre einzelne Märkte an mit Ware, ich fahre morgens um 5 Uhr los, bis zum ersten Kunden fahre ich 1,5 Std. Ab-und Aufladen dauert 45 min .dann fahre ich zurück in die Firma 1,5 Std. lade wieder neu zu 1/2 Std.
      Das ganze geht dann am Tag drei mal, sagen wir mal mit der gleichen An-und Abfahrtzeit.
      Das wären Fahrzeit 9 Stunden und Arbeitszeit 11,15 min.
      Das geht so 5 mal die Woche und Samstag sind es :Fahrzeit 3 Std und Arbeitszeit 4 Std.
      Was sagt das Gesetz dazu?
      Ist das erlaubt oder eher nicht?
    • RE: Lenkzeiten

      Hallo und herzlich willkommen hier,

      Du mußt im Nahverkehr genauso die Lenkzeiten einhalten wie Fernfahrer. In deinem Fall kann man natürlich, wenn man nicht zu Pausen kommt oder kommen will, weil man seine wirkliche Freizeit zu Hause dadurch nur noch mehr verkürzt, bei einem Teil der jeweiligen Ladezeiten den Fahrtenschreiber auf Pause stellen (vorausgesetz der Chef zieht einem das bei Stundenlohn nicht ab), es kann ja keiner hinterher kontrollieren, wie lange man wo geladen hat, nur ob. Ganz legal ist das natürlich nicht....

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • ja das mit der "pausen zeit" beim Laden ist ja ok, allerdings kann es doch nicht sein das du am Tag zwischen 10 und 15 Std ( kommt ja auf die Anfahrzeit und ladezeit an) Unterwegs bist und das das alles noch ok ist oder??
      Es kann einer ja erzählen was er will aber selbst der beste Fahrer ist nach soviel Std. müde . Ich verstehe nicht das der Gesetzgeber da nicht was raus bringt.
      Jetzt war schon mal im Gespräch das Lenk- und Arbeitszeit nicht mehr getrennt sind sondern das alles nur noch als Arbeitszeit zählt.
      Man findet allerdings nichts mehr.
    • Seit letztem Jahr sind die zulässigen Gesamtarbeitszeiten verkürzt worden. Im Nahverkehr läßt sich das aber leicht umgehen. Die von dir genannten Zeiten müßten, wenn man geschickt Pausen dazwischen plaziert, noch legal sein, wenn man nicht jeden Samstag arbeiten muß. Wenn sowas ordentlich bezahlt wird, kann man es ja mitmachen.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Die Gefährdung geht vor allem von übermüdeten Fernfahrern aus und deshalb geht es immer um die Lenkzeit, die genau in der neuen VO (EG) 561/2006 geregelt ist.

      9 Stunden Lenkzeit am Tag sind voll ok und wenn es 11,15 Stunden Arbeitszeit sind, dann bedeutet dies 24 - 11,15 = 12,45 Stunden Ruhezeit womit die Vorgabe von 11 Stunden tägliche Ruhezeit auch passt.

      In der Woche sind 56 Stunden Lenkzeit erlaubt also 9 x 5 = 45 und dann noch ein paar Stunden am Sonnabend passen auch.

      Das einzige wo es nicht passt wäre die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden. Danach wäre die Arbeit am Sonnabend nur jede 2. Woche zulässig.
    • und nicht zu vergessen du hast ja 13 std. schichtzeit also lenk und arbeitszeit zusammen betragen ja (nur) 11,15 std.

      Aber die durschnittswochenarbeitszeit darf innerhalb von 4 monaten 48 std. nicht überschreiten.

      und auch in der doppelwoche mußt du aufpassen das du die 90 std. lenkzeit nicht überschreitest.

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Schichtzeit? Was ist Schichtzeit?

      Das Gesetz unterscheidet nur zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Lenkzeit ist immer Arbeitszeit bis auf die paar Sekunden Sekundenschlaf die sich einige Fahrer in der Nacht selbst nehmen.

      Jede Zeit in der ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann ist keine Arbeitszeit. Wenn einer 30 Min in der Firma zum Laden an der Rampe steht kann er sich in der Zeit auf dem LapTop einen Porno ansehen oder mit seiner Telefonflat rumtelefonieren oder... nur wenn der Chef sagt in den 30 Minuten muß er die Profile der Reifen nachschneiden oder selbst was Laden ist es Arbeitszeit. Ladetätigkeiten sind aber eigentlich nicht die Aufgabe des Fahrers. Dafür gibt es billige Hiwis im Lager. Die Zeit eines qualifizierten CE Fahrers ist dafür eigentlich zu schade...
    • @daffan

      Wie kommst Du auf 13 Stunden?

      VO (EG) 561/2006 versteht Arbeitszeit als die Zeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten, aber es ist nicht die Rede davon daß sich dies alles innerhalb 24 Stunden abspielen muß. Ich kann mir durchaus einen Montag vorstellen wo ich um 6 Uhr früh anfange bis 24 Uhr beschäftigt bin (wovon ich aber nur 10 Stunden lenke und dann bis Dienstag um 9 Uhr ausruhe. Was den Rest der Woche passiert ist eine andere Frage, aber ich habe hier am Montag legal schon 18 Stunden "Schichtzeit" gehabt.
    • aber ich habe hier am Montag legal schon 18 Stunden "Schichtzeit" gehabt.


      Ne nich ganz das heißt 3 std. die Ruhezeit unterschritten da es sich innerhalb 24 std. abspielen muß

      5 std.+ 1 H pause gelenkt 6,30 h pause 5 std.Lenkzeit drauf und 1 std. arbeitszeit genau kriege ichs nicht mehr zusammen aber
      Beginn 00.30 ende 22 Uhr danach 13 std. Pause da Fähre verspätung dann WE 49 std. Pause und am Montag dann diese Kontrolle

      Aussage BAG Beamter innerhalb eines 24 std zeitraumes muß mindest eine Tagesruhezeit von 9 std. genommen werden.besser 11 und daraus ergibt sich 13 std. zum arbeiten.

      wie kriege ich das bildhier rein ??

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

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    • laut aussage VO (EG) 561/2006)

      Sind innerhalb von 24 std. 11 std. tagesruhezeit einzulegen macht 13 std innerhalb dieses radius
      innerhalb dieser zeit darfts du lenken und arbeiten weil du ja sonst die 11 std. nicht halten könntest. bei verkürzung auf 9 std. kannste sicher mal 15 std. arbeiten.

      Hinweis -Zur Arbeitszeit gehören Lenkzeit,sonstige Tätigkeiten und Arbeitszeit
      Die bereitschaftszeiten sind keine Arbeitszeit.

      Plakat

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

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