Hallo liebe Kollegen,
ich brauche einmal Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Wir haben über eine Frachtenbörse einen Unternehmer beauftragt eine Sonderfahrt mit einem Bus aus dem Schwarzwald in den Grossraum Frankfurt durchzuführen, hierfür hat sich dann ein Unternehmer aus der Gegend Frankfurt gemeldet, dem wir diesen Auftrag auch übertragen haben.
Was wir jedoch nicht wussten, war, dass der Unternehmer mit seinem Fahrzeug von seinem Heimatstandort fast 300 km leer zur Ladestelle gefahren ist, um die Sendung abzuholen - wir sind vielmehr davon ausgegangen, dass er ein entsprechendes Fahrzeug irgendwo in der Nähe hatte.
Bei Ankunft an der Ladestelle stellte sich dann heraus, dass die Sendung schon am Vortag abgeholt worden war, woraufhin der Unternehmer uns informierte und unverichteter Dinge wieder nach Hause gefahren ist.
Er besteht nun auf Zahlung des vollen Frachtpreises in Höhe von etwa € 175,- - unser Kunde war bereit € 75,- für die Fehlanfahrt zu zahlen, diesen Betrag haben wir dem Unternehmer auch angeboten, da es unserer Meinung nach nicht in unserer Verantwortung liegt, wenn ein Unternehmer leer zur Ladestelle fährt bzw. eine so extreme Anfahrt in Kauf nimmt.
Kann mir jemand sagen, wie hier die rechtliche Lage aussieht ?
Grüsse
nephro
ich brauche einmal Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Wir haben über eine Frachtenbörse einen Unternehmer beauftragt eine Sonderfahrt mit einem Bus aus dem Schwarzwald in den Grossraum Frankfurt durchzuführen, hierfür hat sich dann ein Unternehmer aus der Gegend Frankfurt gemeldet, dem wir diesen Auftrag auch übertragen haben.
Was wir jedoch nicht wussten, war, dass der Unternehmer mit seinem Fahrzeug von seinem Heimatstandort fast 300 km leer zur Ladestelle gefahren ist, um die Sendung abzuholen - wir sind vielmehr davon ausgegangen, dass er ein entsprechendes Fahrzeug irgendwo in der Nähe hatte.
Bei Ankunft an der Ladestelle stellte sich dann heraus, dass die Sendung schon am Vortag abgeholt worden war, woraufhin der Unternehmer uns informierte und unverichteter Dinge wieder nach Hause gefahren ist.
Er besteht nun auf Zahlung des vollen Frachtpreises in Höhe von etwa € 175,- - unser Kunde war bereit € 75,- für die Fehlanfahrt zu zahlen, diesen Betrag haben wir dem Unternehmer auch angeboten, da es unserer Meinung nach nicht in unserer Verantwortung liegt, wenn ein Unternehmer leer zur Ladestelle fährt bzw. eine so extreme Anfahrt in Kauf nimmt.
Kann mir jemand sagen, wie hier die rechtliche Lage aussieht ?
Grüsse
nephro