Kosten für Fehlanfahrt

    • Original von ntd
      @ der kurier,

      falsch, der Unternehmer stand bereits an der Ladestelle, in diesem Fall stehen ihm 100 % der Fracht zu, das mit den 33% der Fracht kann ich als Absender nur geltend machen, wenn ich dem Frachtführer rechtzeitig vorher Bescheid gegeben habe.


      Sehe ich auch so denn von einer Kündigung des Vertrages kann nicht gesprochen werden.
    • Oh...ich war wohl längere Zeit nicht hier ;)

      Danke für die vielen Antworten - darum gerne ein kurzes Update.

      Da ich niemanden "im Regen stehen lasse" und mir bewusst bin, dass auch für den Spediteur, der den Kunden UND den Unternehmer zufrieden stellen möchte, ein gewisses Restrisiko bestehen bleibt, wenn mal was schief geht, habe ich hier einfach mal die € 100,- Miese auf meine Kappe genommen - mit dem positiven Ergebnis, dass im Endeffekt alle 3 Seiten zufrieden sind.

      Der Unternehmer fährt noch für uns, der Kunde setzt uns weiter ein und ich hole mir das Geld mit ein paar Folgeaufträgen schon wieder ;)

      Gute Geschäfte und sonnige Tage.

      nephro