Original von ntd
@ der kurier,
falsch, der Unternehmer stand bereits an der Ladestelle, in diesem Fall stehen ihm 100 % der Fracht zu, das mit den 33% der Fracht kann ich als Absender nur geltend machen, wenn ich dem Frachtführer rechtzeitig vorher Bescheid gegeben habe.
Sehe ich auch so denn von einer Kündigung des Vertrages kann nicht gesprochen werden.