Kosten für Fehlanfahrt

    • Kosten für Fehlanfahrt

      Hallo liebe Kollegen,

      ich brauche einmal Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

      Wir haben über eine Frachtenbörse einen Unternehmer beauftragt eine Sonderfahrt mit einem Bus aus dem Schwarzwald in den Grossraum Frankfurt durchzuführen, hierfür hat sich dann ein Unternehmer aus der Gegend Frankfurt gemeldet, dem wir diesen Auftrag auch übertragen haben.

      Was wir jedoch nicht wussten, war, dass der Unternehmer mit seinem Fahrzeug von seinem Heimatstandort fast 300 km leer zur Ladestelle gefahren ist, um die Sendung abzuholen - wir sind vielmehr davon ausgegangen, dass er ein entsprechendes Fahrzeug irgendwo in der Nähe hatte.

      Bei Ankunft an der Ladestelle stellte sich dann heraus, dass die Sendung schon am Vortag abgeholt worden war, woraufhin der Unternehmer uns informierte und unverichteter Dinge wieder nach Hause gefahren ist.

      Er besteht nun auf Zahlung des vollen Frachtpreises in Höhe von etwa € 175,- - unser Kunde war bereit € 75,- für die Fehlanfahrt zu zahlen, diesen Betrag haben wir dem Unternehmer auch angeboten, da es unserer Meinung nach nicht in unserer Verantwortung liegt, wenn ein Unternehmer leer zur Ladestelle fährt bzw. eine so extreme Anfahrt in Kauf nimmt.

      Kann mir jemand sagen, wie hier die rechtliche Lage aussieht ?

      Grüsse
      nephro
    • Schau dochmal im HGB unter der Rubrik "Vertrag" und ""Entschädigungsanspruch bei Nichtzustandekommen des Vertrages"

      HGB ist groß und Lang müßte aber im Vorderen Teil drinstehen. Das HGB findest du hier:

      gesetze-im-internet.de

      Das gesetzt sieht doch bestimmt sowas wie en Prozentualen Anteil an dem Vereinbarten Entgeld vor um sowas wie die weite Anfahrt, die ja anscheinend für euch nicht ersichtlich war, und auch nicht vereinbart war, zu kompensieren.
    • Sowas kann man nicht pauschal beanworten. Wenn es vor Gericht geht ist immer alles möglich, aber im Prinzip finde ich 75 Euro durchaus angemessen. Immerhin sind 175 Euro ja der Umsatz und nicht der Gewinn, aber der Umsatz steht ihm ja nicht zu, weil er ja auch keine Ausgaben hatte ausser der Anfahrt und der Wartezeit und die Kosten einer 300 km Anfahrt bei dem Auftrag vor Gericht geltent zu machen sind gleich null. Soll er ruhig klagen würde ich sagen.
    • RE: Kosten für Fehlanfahrt

      Original von Nephrotrans
      Sonderfahrt....wir sind vielmehr davon ausgegangen, dass er ein entsprechendes Fahrzeug irgendwo in der Nähe hatte.

      Als Kenner (für den ich dich aufgrund starker ehemaliger Präsenz in einem anderen Fachforum halte, wo jetzt nix mehr los ist ;)) hättest du aber eigentlich wissen sollen, daß es bei ausdrücklichen "Sonderfahrten" (und nicht "Rückladungen") im Kurierbereich auch öfters so rum läuft, also Leeranfahrt und Lastrückfahrt, eine Richtung ist ja eh meistens leer. Beim Standort am Zielort war das doch zu vermuten, wer steht schon im Bus fern der Heimat lange irgendwo rum und wartet auf Ladung? Mal ganz unabhängig von der Rechtslage finde ich ihm steht rein moralisch die volle Fracht zu, zumal diese nicht gerade berauschend war (ca. 58 ct Last bzw. 29 ct gefahren). Der Versender hat das verbockt und soll jetzt auch ruhig voll dafür einstehen. Wenn er nicht will, gehört er eigentlich in eine spezielle "Grau"liste für solche Fälle, damit künftig alle Kuriere, die von weiter weg extra zur "Sonderfahrt" kommen wollen, schonmal vorgewarnt sind.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Mal ganz unabhängig von der Rechtslage finde ich ihm steht rein moralisch die volle Fracht zu


      Die würde ihm auch rechtlich zustehen. In der Praxis werden meist 30 - 40% vergütet und gut is.
      Aber wenn er die Fracht einklagen würde, hätte er sehr gute Chancen auf die volle Vergütung der vereinbarten Fracht.
    • Oh hab völlig übersehen das der Kurierunternehmer aus dem Raum Frankfurt kam. Klar das man in dem Fall davon ausgehen muss das die anfahr so weit is.

      In dem Fall stimme ich Kühltaxi und TTP zu. Mir stellt sich jetzt die Frage warum hat der Lieferant die Ware ohne abzustimmen einfach nen anderen Spediteur übergeben? Lass den Lieferant die 175 Euronen zahlen. Der Kurierunternehmer hat auf jeden Fall die kompletten ausgaben gehabt. Das wäre auch nur Fair.
    • Moin......

      Ich Weis das bei einer Kuendigung durch dem Absender der FF
      1XFracht Verlangen kann wenn er Vor Seine Rampe steht.
      1X Fracht Plus Standgelt wenn man ihm gesagt hat "Warten sie mal kurz" und im Nachhinein Gekundigt wird,
      1/3 Fracht wenn der Wagen schon unterwegs ist,
      alle Aufwendungen erstattet griegt wenn der Wagen noch nicht auf dem Weg zu den Absender ist.


      Gruss
      Kosta


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Wäre der Unternehmer direkt beauftragt worden, dann wäre die 300 km Anfahrt ok, aber wenn der Auftrag über eine Frachtenbörse vergeben wird nicht. Es ist nicht Sinn einer solchen Auftragsvergabe Unternehmer zu finden die 300 km weg sind.

      Ich meine damit, wenn ich als Auftraggeber für eine Abholung in Freiburg einen Kurier aus Frankfurt bestelle muß ich mir im Klaren sein, daß der evtl. 300 km Anfahrt hat. Wenn ich aber einen unbekannten Kurier über eine Frachtenbörse suche ist das was anderes.
    • RE: Kosten für Fehlanfahrt

      Original von Nephrotrans
      Hallo liebe Kollegen,

      ich brauche einmal Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

      Bei Ankunft an der Ladestelle stellte sich dann heraus, dass die Sendung schon am Vortag abgeholt worden war, woraufhin der Unternehmer uns informierte und unverichteter Dinge wieder nach Hause gefahren ist.




      Würde mal sagen es kommt drauf an ob mit dem Kunden feste Abhol bzw Lieferzeiten vereinbart wurden. Wenn ja, und du einen Tag zu spät zur Abholung kommst wirst du keine Ansprüche stellen können,wenn du innerhalb deines vereinbarten Zeitfensters am Ladeort bist und Ladung weg ist stelle ich die Fahrt natürlich dem Kunden in Rechnung.Frächter hat zumindest Anspruch auf Abgeltung der Leerfahrt ( hin und retour ).
      ______________________________________________
      8)......unmögliches wird sofort erledigt....... :D :D :D
    • RE: Kosten für Fehlanfahrt

      Herr Elbers, Herr Elbers,

      ich denke Sie haben gefühlte 100 Jahre Speditionserfahrung !

      § 16.3 AdSp

      16.3 Wird ein Auftrag gekündigt oder entzogen, so stehen dem Spediteur die Ansprüche
      nach §§ 415, 417 HGB zu.

      HGB

      (1) Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen.

      (2) Kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder
      1.

      die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder
      2.

      ein Drittel der vereinbarten Fracht (Fautfracht)

      verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Satz 1 Nr. 2; in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Satz 1 Nr. 1, soweit die Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.



      Wollte Ihnen zwar nie wieder helfen, aber ich kann Sie ja mit Ihrer Erfahrung nicht im Regen stehen lassen.

      Aber eins noch:

      Da sieht man es mal wieder ! Man möchte Sparen sucht sich einen "Dummen" der es für kleines Geld fährt und wenn es zu Problemen kommt, lässt man den "Dummen" stehen. Nur gut das es Gesetzte gibt und dabei noch spart.

      175,00 Euro x 33% = 57,75 €

      Sogar noch bei der Fehlanfahrt Gewinn gemacht.
    • @ der kurier,

      falsch, der Unternehmer stand bereits an der Ladestelle, in diesem Fall stehen ihm 100 % der Fracht zu, das mit den 33% der Fracht kann ich als Absender nur geltend machen, wenn ich dem Frachtführer rechtzeitig vorher Bescheid gegeben habe.

      @ nephro,

      hier haben Sie leider Pech gehabt, und müssen wenn Sie den Kunden nicht vergraulen wollen, 100 € aus der eigenen Tasche drauflegen. Wenn ich dies gefahren wäre für Sie, könnten Sie sich völlig sicher sein, das ich den vollen Frachtpreis Ihnen berechnen würde.

      mfg

      ntd