Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • Insolvenzen Schlag auf Schlag

    37 IN 94/09 -2: und 37 IN 110/09 -2 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Christa Klemme (Schuldnerin), geb. 1950, Tulpenstr. 19, 31840 Hess. Oldendorf, Inh. der Fa. Klemme Spedition, Steinbrinksweg 37, 31840 Hess. Oldendorf, ist am 27.08.2009 um 10.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstraße 126, D 32425 Minden, Tel.: 0571-64577-10, Fax: 0571-64577-39 bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist auch mit der Einziehung der Bankguthaben der Schuldnerin und der Forderungen der Schuldnerin gegen ihre Schuldner (Drittschuldner) auf ein Treuhandkonto beauftragt und mit der Entgegennahme von deren Leistungen.

    Amtsgericht Hameln, 27.08.2009

    ?( ?( ?( Die Vorzeige Firma ehemals in Hameln beheimatet...
  • Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 106/09

    Über das Vermögen



    des im Register des Amtsgerichts Fürth unter HRB 10408 eingetragenen Primondo Logistik GmbH, Nürnberger Str. 91 - 95, 90762 Fürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hanns Robert Rech, Nürnberger Str. 91 - 95, 90762 Fürth



    Geschäftszweig: Handelsgeschäfte auf dem Gebiet der Logistik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere für die KARSTADT QUELLE AG mit dem Sitz in Essen und deren Tochternunternehmen.





    wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2009, um 17:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



    Und viele andere ?( ?(
  • Insolvenzen Schlag auf Schlag

    10 IN 77/09 : Über das Vermögen der F. BINDER Logistik-GmbH, Am Lunedeich 169, 27572 Bremerhaven (AG Bremerhaven, HRB 2980), vertr. d.: Franz Binder, Fichtenweg 1, 4921 Hohenzell, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer) ist am 01.09.2009 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

    Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Edgar Grönda, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/36860, Fax: 0421/3686100.



    Die Gläubiger werden aufgefordert:



    a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.10.2009 anzumelden;



    b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).



    Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 02.11.2009, 10:00 Uhr, Saal 100, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.



    Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über



    · die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

    · die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)



    sowie gegebenenfalls über:



    · die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

    · Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),

    · eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

    · den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

    · die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

    · besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

    · eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

    · eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

    · Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

    · eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.



    Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.



    Amtsgericht Bremerhaven, 01.09.2009
  • habe heute persönlich aus dem Umfeld erfahren, daß die Tur Abdin Gruppe, Bietigheim-Bissingen, heute morgen Insolvenzantrag gestellt hat - wird wohl die Tage noch offiziell bekanntgegeben.

    Hoffentlich steht dieser Dumper nicht mehr auf - aktuell sind davon mehrere 100 Arbeitsplätze betroffen.