Amtsgericht Gießen
- Insolvenzgericht -
6 IN 182/09
Die Firma E-Logistics GmbH, vertr. d. d. Geschäftsf. Michael Krings und Jochen Strack, Nikolaus-Otto-Straße 11, 35436 Linden hat beantragt, über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Über den Antrag ist noch nicht entschieden.
Herr Rechtsanwalt Bernd Völpel, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel. 0641/932-430, Fax. 0641/932-4350 wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wurde verboten, Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen. Der Schuldnerin wurde ferner verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Anlage- oder Umlaufvermögen oder sonstiges Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Gießen, den 29.07.2009
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- Insolvenzgericht -
6 IN 182/09
Die Firma E-Logistics GmbH, vertr. d. d. Geschäftsf. Michael Krings und Jochen Strack, Nikolaus-Otto-Straße 11, 35436 Linden hat beantragt, über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Über den Antrag ist noch nicht entschieden.
Herr Rechtsanwalt Bernd Völpel, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel. 0641/932-430, Fax. 0641/932-4350 wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wurde verboten, Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen. Der Schuldnerin wurde ferner verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Anlage- oder Umlaufvermögen oder sonstiges Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Gießen, den 29.07.2009
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