Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • Bei uns sind 2 Brüder die haben sich vor 3 jahren selbststädig gemacht.

    1 SZM fährt nur für Wemhoff mit 2 Mann. Einer läd vor der andere fährt weiter und laut Aussage von Volvo Vertreter über 1 Euro für die SZM.

    Der andere kann kein Blut sehen und hat sich einen Planenauflieger gekauft und fährt für einen vom Ösi Land, aber alle 4-6 Wochen steht das Auto mal daheim,

    nach dem Motto, selbst und ständig :D :D :D
  • Original von Granitteufel
    Bei uns sind 2 Brüder die haben sich vor 3 jahren selbststädig gemacht.

    1 SZM fährt nur für Wemhoff mit 2 Mann. Einer läd vor der andere fährt weiter und laut Aussage von Volvo Vertreter über 1 Euro für die SZM.

    Der andere kann kein Blut sehen und hat sich einen Planenauflieger gekauft und fährt für einen vom Ösi Land, aber alle 4-6 Wochen steht das Auto mal daheim,

    nach dem Motto, selbst und ständig :D :D :D


    Das mit dem Blut ist schon manchmal nen wenig naja... da bekommst du die frachtpapiere in die hand schön blut überzogen....

    oder das zeug schwimmt da hinten drin weil du auftauware fährst mhhh lecker...
  • Als wir früher die Pelli die Mucka gefahren haben, pfui Teufel. In Göttingen hat man die Papiere in der Darmwäscherei müsst holen.

    Nur Türkinen mit ihren schwarzen Kopftücher, ?( Luftfeuchte 100 % der Dampf und Gestank, da habe ich jedes mal gewürgt wenn ich da durch musste. ?( ?(
  • Original von 0815Kutscher
    geile ladung, vorallem im sommer ;) ;) ;)
    aber was auch nett ist, bei so einer knochenbude, da kommts einen aber an!!! ;) :P
    lecker knochenmehl...

    bäähhh...aber was mal garnicht ging. 33boxen fleisch geladen. 2 davon haben sich von selber bewegt...da hats von innen gewackelt...so abartig. 31 angenommen die 2 anderen gingen av...ich hät das ganze ding wieder retoure gehen lassen.
  • Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 167/03

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 14957 eingetragenen Friedrich Bennemann Transportunternehmen Baustoffgroßhandel und Spedition GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, An der Wethmarheide 7, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lünen unter HRB 970 eingetragene Bennemann Verwaltungs- und Beteilungsgesellschaft mbH, An der Wethmarheide 7, 44536 Lünen die Geschäftsführer Rolf Bennemann, Gartenstr. 42, 44534 Lünen und Friedrich Bennemann, Weidenkamp 3 A, 44534 Lünen


    hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.


    Da scheint es wieder gut zu laufen oder Transco

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    Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 460/05



    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 2003 eingetragenen Wünnenberger Speditionsgesellschaft mbH, Graf - Zeppelin - Straße 26, 33181 Wünnenberg- Haaren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Gert Ottermann, An der Raute 49, 59590 Geseke


    ist am 25.06.2009 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).



    2 IN 460/05
    Amtsgericht Paderborn, 14.07.2009
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    Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 460/05



    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 2003 eingetragenen Wünnenberger Speditionsgesellschaft mbH, Graf - Zeppelin - Straße 26, 33181 Wünnenberg- Haaren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Gert Ottermann, An der Raute 49, 59590 Geseke


    ist am 25.06.2009 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).



    2 IN 460/05
    Amtsgericht Paderborn, 14.07.2009

    Nun auch Frau F.
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    AZ.: G1 IN 743/09









    Amtsgericht Karlsruhe

    Beschluss



    In dem Insolvenzantragsverfahren der



    Beck Medien-Logistik GmbH

    Im Ochsenstall 9

    76689 Karlsdorf-Neuthard

    (AG Mannheim, HRB 231423),

    vertreten durch:

    1. Jürgen Beck, (Geschäftsführer),

    2. Harald Kienzler, (Geschäftsführer),



    ist heute, am 15.07.2009, um 10.30 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):



    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas Kind, Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern, Tel.: 07841/7080, Fax: 07841/708301



    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO).



    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin.



    Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.



    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen; insoweit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (§ 22 Absatz 2 Satz 1 InsO). Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).





    Karlsruhe, den 15.07.2009



    Anstadt

    Richter am Amtsgericht

    Da schau an, nach 4 Monaten wollten sie mir die Rechnung das 2 mal zahlen ?( ?(
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    Amtsgericht 76829 Landau in der Pfalz, 15.07.2009

    -Insolvenzgericht - Marienring 13

    Az: 3 IN 38/09





    Eröffnungsbeschluss

    über das Vermögen d.



    Roth Euro Logistik GmbH, HRB 2854, Langgasserweg 59, 76863 Herxheim,



    wird heute, am 15.07.2009, 12:00 Uhr



    das Insolvenzverfahren gem. §§ 2, 3, 11, 16 ff., 27 InsO wegen Überschuldung undZahlungsunfähigkeit



    eröffnet











    Die Postsperre gegen die Schuldnerin gem. Beschluss des Insolvenzgerichts Landau vom 26.Juni 2009 wird aufgehoben.



    Der Schuldnerin wird gemäß § 80 InsO die Verfügung und Verwaltung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen verboten.

    Zum Insolvenzverwalter wird gemäß § 27 InsO ernannt:



    Rechtsanwalt Martin Wiedemann, in Kanzlei Ernestus Rechtsanwälte, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, Tel.: 0621 / 5339220, Fax: 0621/53392222



    Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 15.09.2009 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden anzumelden.

    Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) wird gemäß § 29 II InsO bestimmt auf


    Donnerstag, den 15.Oktober 2009, vorm. 10.00 Uhr, Zimmer 225, EG



    Der Termin dient der Berichterstattung des Verwalters über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihrer Ursachen sowie gegebenenfalls zur Beschlussfassung gemäß § 57 InsO (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), § 66 Abs.3 InsO (Zwischenrechnungslegung), § 68 InsO (Einsetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses), §§ 100, 101 InsO (Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse), § 149 InsO (Bestimmung der Hinterlegungsstelle) §§ 157, 159 InsO (Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens und Verwertung der Insolvenzmasse), § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen; insbesondere: Die Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebs, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte. Die Aufnahme eines Darlehns, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde. Die Anhängigmachung, Aufnahme, Ablehnung der Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung durch Vergleich oder Schiedsvertrag eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert), §§ 162, 163 InsO (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert), §§ 271, 272, 277 InsO (Eigenverwaltung) und der Prüfung der angemeldeten Forderungen.

    Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Alle Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.



    Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an unbeweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).


    Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 InsO).



    Die Schuldnerin hat einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.



    Der Verwalter hat dem Gericht mit dem Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mitgeteilt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse zwar die Verfahrenskosten gedeckt sind, die Masse jedoch nicht ausreicht, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit in voller Höhe zu erfüllen (§ 208 Abs. 1 InsO). Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO. Insbesondere sind nunmehr -nach den Verfahrenskosten- vorrangig diejenigen Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden sind (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210 InsO).
  • ho ho, na roth war doch schon lange die rede von, und da haben die noch kräftig unternehmer gesucht!

    @ceo
    mmh schüttgut ist nicht immer dufte!!! ;) ;) ;)
    hab mal in der nähe von calais tiernahrung geladen(paletten), ne nur mit ner nasenklammer sag ich dir!!!
    Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!

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  • Ja Super !


    Vor ein paar Jahren war Benneman schon mal Pleite, wer war dabei ? Ich natürlich ......

    Jetzt wieder Pleite..... wer ist wie immer dabei ???? Naja, zum Glück sind nur 200 €
    Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


    Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
  • Mal langsam Jungs
    Soweit ich das verstehe, geht es um eine Nachtragsververteilung
    aus dem Konkurs aus 03.



    Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 167/03
    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

    der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 14957 eingetragenen Friedrich Bennemann Transportunternehmen Baustoffgroßhandel und Spedition GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, An der Wethmarheide 7, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lünen unter HRB 970 eingetragene Bennemann Verwaltungs- und Beteilungsgesellschaft mbH, An der Wethmarheide 7, 44536 Lünen die Geschäftsführer Rolf Bennemann, Gartenstr. 42, 44534 Lünen und Friedrich Bennemann, Weidenkamp 3 A, 44534 Lünen


    hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.



    .



    258 IN 167/03
    Amtsgericht Dortmund, 15.07.2009
    Das Lesen dieses Postes ist gebührenpflichtig.
    Bitte überweisen Sie 5 Euro-in kleinen Scheinen-auf das Konto 999
    bei allen deutschen Banken und Sparkassen.
    Stichwort:" notleidende Spediteure".
  • Wie schreiben manche wer lesen kann.

    Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 167/03


    Habe des öfteren vor und während der Insolvenz für die gefahren und es wurde immer pünktlich bezahlt, das ist Fakt.


    Es ist manchmal ratsamer für so Firmen zu fahren wie für die !!


    Wir machen Gutschriften und zahlen nach 30 Tagen. Siehe Osnabrück und Friedrichsdorf. Gutschrift kommt nach 45 Tagen und zahlen nach 60 . :evil: :evil: :evil:

    Kein Wunder das der Kollege von Langenhagen in die Insolvenz gerutscht ist.