Hegelmann

    • scaniafan66 schrieb:

      Ein Empfänger inThüringen ?
      Würde mir solche Abfälle sofort ein Firma in Ohrdruf einfallen.
      Hab ich früher auch Klasse 8 angeliefert, allerdings im Schwabbeltanker...........
      Ob das wirklich Abfall war, ziehe ich inzwischen in Zweifel, trotz A-Schild vorne.
      Im 3:23 Min. langen Bericht der Hessenschau sind mehrere lange Sequenzen wo der Fahrer hinten am Auflieger ist, dort ist nur die Gefahrgutwarntafel offen, das A-Schild ist zugeklappt.
      In der Schlusssequenz bei Min. 3:23 steht er dann frontal vor der Sattelzugmaschine mit aufgeklapptem A-Schild.
      Bei einem Abfalltransport müsste das A-Schild vorne und hinten aufgeklappt sein. ?( ?(

      Die FAZ hat am Mittwoch schon berichtet, die Informationen in diesem Artikel liefern noch etwas "Futter" für eine Einschätzung:
      Streiks auf Rastplätzen: Lkw-Fahrer aus Afrika protestiert in Hessen

      Die FAZ beruft sich auf eine Aussage des Polizeipräsidiums Osthessen, dass die Ladung 24to Natriumhydroxid war, ein Grundstoff und kein "Abfall".

      Im Bericht ebenfalls wird ebenfalls die Fahreraussage wiedergegeben, dass er dem geladenen Auflieger von einem anderen Fahrer übernommen habe.

      Die BLV-pro hat auf ihrem Facebook-Account neben anderen Transportdokumenten vom Fahrer ein Foto seines "Fuel reports" gepostet.
      Auf diesem sind handschriftlich alle Touren vom Januar notiert.
      Demzufolge war die letzte Ladung im Januar am 31.01. von DE 99 nach CH 34.
      Am Ort in 99 ist ein größerer Verlader der Holzindustrie ansässig, am kleinen Entladeort in CH 34 ein Unternehmen der Schweizer Holzindustrie, das sowohl produziert als auch handelt/importiert.

      Aus der Schweiz zurück ging es dann wahrscheinlich als Rückladung mit den 24to Natriumhydroxid für Thüringen.
      Natürlich möglich, dass er dort unten umgesattelt hat und einen vorgeladenen Auflieger übernommen hat.
      Aber die Aussage kann man in die Schublade "na ja, kann sein, kann nicht sein" packen
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      scaniafan66 schrieb:

      Ein Empfänger inThüringen ?
      Würde mir solche Abfälle sofort ein Firma in Ohrdruf einfallen.
      Hab ich früher auch Klasse 8 angeliefert, allerdings im Schwabbeltanker...........
      Ob das wirklich Abfall war, ziehe ich inzwischen in Zweifel, trotz A-Schild vorne.Im 3:23 Min. langen Bericht der Hessenschau sind mehrere lange Sequenzen wo der Fahrer hinten am Auflieger ist, dort ist nur die Gefahrgutwarntafel offen, das A-Schild ist zugeklappt.
      In der Schlusssequenz bei Min. 3:23 steht er dann frontal vor der Sattelzugmaschine mit aufgeklapptem A-Schild.
      Bei einem Abfalltransport müsste das A-Schild vorne und hinten aufgeklappt sein. ?( ?(

      Die FAZ hat am Mittwoch schon berichtet, die Informationen in diesem Artikel liefern noch etwas "Futter" für eine Einschätzung:
      Streiks auf Rastplätzen: Lkw-Fahrer aus Afrika protestiert in Hessen

      Die FAZ beruft sich auf eine Aussage des Polizeipräsidiums Osthessen, dass die Ladung 24to Natriumhydroxid war, ein Grundstoff und kein "Abfall".

      Im Bericht ebenfalls wird ebenfalls die Fahreraussage wiedergegeben, dass er dem geladenen Auflieger von einem anderen Fahrer übernommen habe.

      Die BLV-pro hat auf ihrem Facebook-Account neben anderen Transportdokumenten vom Fahrer ein Foto seines "Fuel reports" gepostet.
      Auf diesem sind handschriftlich alle Touren vom Januar notiert.
      Demzufolge war die letzte Ladung im Januar am 31.01. von DE 99 nach CH 34.
      Am Ort in 99 ist ein größerer Verlader der Holzindustrie ansässig, am kleinen Entladeort in CH 34 ein Unternehmen der Schweizer Holzindustrie, das sowohl produziert als auch handelt/importiert.

      Aus der Schweiz zurück ging es dann wahrscheinlich als Rückladung mit den 24to Natriumhydroxid für Thüringen.
      Natürlich möglich, dass er dort unten umgesattelt hat und einen vorgeladenen Auflieger übernommen hat.
      Aber die Aussage kann man in die Schublade "na ja, kann sein, kann nicht sein" packen
      Das Problem ist, das man ein A-Schild immer offen haben darf, egal was man fährt, hingegen offen haben muss wenn man Abfall fährt. Umgesetzt in's Gefahrgutrecht dürfte man dann immer mit offener orangener Warntafel durch die Gegend gondeln, egal ob man Gefahrgut transportiert oder nicht. Hier sollte dringend etwas geändert werden, auch wenn's für den Fahrer lästig ist.

      Weiterhin muss man bei der Berichterstattung auch berücksichtigen das die Begrifflichkeiten der schreibenden Zunft nicht immer in allen Einzelheiten vertraut sein dürften.

      Früher hieß ein "gefährlicher Abfall", auch gerne "Sternchen-Abfall" genannt, "besonders überwachungsbedürftiger Abfall". Diese Formulierung gefiel mir persönlich besser.

      Seit der Formulierung "gefährlicher Abfall" denkt der ein oder andere dann direkt an "Gefahrgut" im Sinne des ADR. Ein gefährlicher Abfall kann sicherlich vom Produzenten/Absender als Gefahrgut im Sinne des ADR eingestuft werden, muss es aber nicht. Das hat auch sehr stark damit zu tun welche Gefahren die im ADR beschrieben sind von einem Produkt oder Abfall ausgehen.

      Ein Abfall kann Gefahrgut sein, muss es aber nicht. Ebenso ist Gefahrgut nicht automatisch Abfall, sondern kann lediglich ein Gefahrstoff sein, der als Gefahrgut im Straßenverkehr, oder auf auf Schiene oder Wasser oder Luft, transportiert werden muss.

      Gefährlicher Abfall, der sogenannte Sternchen-Abfall, wird bei der Lagerung, der Verladung und dem Transport, anders oder sagen wir mal besonders behandelt. Vielleicht überdacht gelagert, vielleicht ist für Fahrzeuge und Fahrer/Verlader besondere Schutzausrüstung vorgeschrieben, vielleicht dürfen die Produkte nicht geschüttet werden, und und und.
      Deswegen sehen die Vorschriften für gefährliche Abfälle (früher besonders überwachungsbedürftige Abfälle) eine besondere Behandlung entsprechend der EANV (Elektronische Abfallnachweisverordnung) vor. Der Transporteur muss eine Abfalltransportgenehmigung haben. Diese muss ihn zum Transport eben diesen Abfalls (ersichtlich über die Abfallschlüssselnummer des gefährlichen Abfalls) die Berechtigung haben. Das kann bei der elektronischen Nachweisführung schneller kontrolliert werden als früher. Alle Abfälle die ich transportieren darf sind auf meiner Beförderernummer hinterlegt. Würde ich einen Abfall transportieren der dort nicht hinterlegt ist, dann würde das System rebellieren.

      Man möge der schreibende Zunft verzeihen das die das nicht alles auf dem Schirm haben. Ich war mal 20 Jahre exessiv ehrenamtlich im Katastrophenschutz tätig. Da hatten wir mal einen Pressevertreter eingeladen, der machte im anschließenden Zeitungsartikel aus der Katastrophenschutzorganisation eine Katastrophenorganisation. Kleiner aber feiner Unterschied.
    • @Daeumling Interessantes Thema, hätte ich noch ein paar Fragen dazu. Würde aber zu weit vom Threadthema weg ins off topic führen.
      Vielleicht mache ich dazu einen separaten Thread auf.

      Bezogen auf den Flare-Trans LKW in Alsfeld:
      Das transportierte Natriumhydroxid (ich gehe davon aus, dass die Polizeiangaben stimmen) als Feststoff in Big bags ist mit Sicherheit ADR Klasse 8.
      Insofern korrekt Gefahrgutwarntafeln hinten und vorn.
      Allerdings ziemlich unwahrscheinlich, dass es Abfall war.
      Den Stoff gibt es zwar auch als Abfall, dann aber eher als Lauge in flüssiger Form (siehe Post#119 vom Scaniafan)

      Warum er vorne das A-Schild offen hatte und hinten zugeklappt, dürfte das Geheimnis des Fahrers bleiben.
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      @Daeumling Interessantes Thema, hätte ich noch ein paar Fragen dazu. Würde aber zu weit vom Threadthema weg ins off topic führen.
      Vielleicht mache ich dazu einen separaten Thread auf.

      Bezogen auf den Flare-Trans LKW in Alsfeld:
      Das transportierte Natriumhydroxid (ich gehe davon aus, dass die Polizeiangaben stimmen) als Feststoff in Big bags ist mit Sicherheit ADR Klasse 8.
      Insofern korrekt Gefahrgutwarntafeln hinten und vorn.
      Allerdings ziemlich unwahrscheinlich, dass es Abfall war.
      Den Stoff gibt es zwar auch als Abfall, dann aber eher als Lauge in flüssiger Form (siehe Post#119 vom Scaniafan)

      Warum er vorne das A-Schild offen hatte und hinten zugeklappt, dürfte das Geheimnis des Fahrers bleiben.
      ... wir sagen dazu Fehler 38 - grobe Störung zwischen Lenkrad und Fahrersitz.

      Es wurde beschrieben das die Trailer getauscht wurden. Es wird ein Fahrer den ADR-Trailer gebracht haben. Den Trailer hat er an den Fahrer übergeben der vorne das A-Schild los hatte, weil er irgendwann mal Abfall gefahren hat, oder ihm jemand gesagt hat das er es am besten immer offen lassen kann.

      Das das keine gute Idee ist merkt man spätestens wenn man mal GMP-Ware zu einem Futtermittelhersteller bringt, vorher mit der Zugmaschine und einem anderen Auflieger mal Abfall gefahren hat, dann eine GMP-zertifizierte Mulde hinter hängt und GMP-Ware fährt, aber vergisst das A-Schild zu schließen. Nicht verboten, aber man erfreut sich dann beim Futtermittelhersteller ungeahnter Beliebtheit, bis hin zu der Maßnahme das wie Annahme der Ware abgelehnt wird.
    • Wobei ich das mit dem Umsatteln auch erst dann zu 100% glauben würde, wenn ich den Nachweis schwarz auf weiss hätte...
      Ich frage mich, wie man bei einem Chemieverlader, wo normalerweise Ladungssicherung Religionsstatus hat, mit einer Ladung Gefahrgut mit mangelhafter Ladungssicherung zum Werkstor raus kommt?

      Von Abfall- und Gefahrguttransporten habe ich nicht viel Ahnung, von Schweiz-Transporten im allgemeinen schon mehr.
      Es gibt bei den Fahrern die Schweiz-Profi-Piloten, auch viele extrem gute und erfahrene Osteuropäer, die jede Strecke, jeden Grenzübergang und Zollagenten kennen und die Touren routiniert runterfahren. Dann den Mittelbau, da rechnet man besser vorab mindestens einen halben Tag mehr ein.
      Und dann den Rest, der ..... noch deutliches Potential nach oben hat :whistling:

      Hatte mal lange vor 2020 bei einem PL-Tranportunternehmer (der wirklich Schweiz-Expertise hatte) den Fall, dass der ukr. Fahrer es für eine gute Idee hielt, mit einem Jumbo-Hängerzug das Industriegebiet statt über die Nationalstrasse mitten durch den für grosse LKW's geperrten Ortskern der Kleinstadt anzufahren. Vorbei an der örtlichen Polizeistation. Die Beamten haben dann mal den Schreibtisch verlassen und sind ihm zur Entladestelle hinterhergefahren.
      Der Fahrer war nicht liquide, deshalb musste ich über meinen Schweiz-Partner die Zahlung der Buße sicherstellen, bevor der LKW zum Entladen freigegeben wurde. Da in der Schweiz alles etwas teurer ist, war die Buße gut dreistellig.

      Es gibt bei den Fahrer ja den einen oder anderen "lernresistenten Pechvogel". Die sind dann in der Rückschau manchmal der Überzeugung , dass sie alles richtig gemacht haben. Und können dann überhaupt nicht verstehen , warum nach Abzug aller "Tickets", die sie unterwegs eingesammelt haben, das netto überschaubar ausfällt.

      Wobei ich bei den Fahrern aus Simbabwe, die wohl zum Großteil erst wenige Monate für Global Transporte fahren, vermute, dass der Grund eher darin liegt, dass man denen gleich alle möglichen Kosten für Schulungen, Genehmigungen, Behörden etc. pp. abgezogen hat.

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