Güterbeförderungskonzession?!

    • NK1978 schrieb:

      @ @ da_Prommi genau so eine Erklärung habe ich gesucht! DANKE jetzt verstehe ich es :)

      @ [url='http://www.forum-speditionen.de/user/7501-runation/']Runation
      Ich will ja nichts sagen, verstehe die Situation vollkommen, dass sie wahrscheinlich Monate im LKW schlafen müssen aber irgendwie kann man sich doch mit Parfeum oder so Duftsprays bisschen frisch machen und nicht wie ne Müllabfuhr riechen..

      ebenfalls können die meistens kein Deutsch oder Englisch nur "Ich lade .. HANDY this load mine " .. und so ..

      Haben auch ab und an Selbstabholer die kommen mit 3,5 to Wagen.. sind aber eher Polen naja die duften nicht so wild aber dasselbe Sprachproblem leider...[/url]Ach komm schon bitte nicht. Ich arbeite selbst bei einer Spedition und paar unserer deutschen Fahrer haben auch nicht den besten Duft, wenn Sie ins Büro kommen und Papiere abgeben.

      Als ob die Mehrheit der deutschen Fahrer englisch kann.

      Fahr du mal mit einem LKW als deutscher Fahrer nach Griechenland zum ausladen. Da kommst du mit deutsch oder englisch auch nicht weit.

      "Selbst das wildeste Tier kennt doch des Mitleids Regung - Ich kenne keins und bin deshalb kein Tier."
    • Um Licht ins Dunkel der österreichischen Gesetze zu bringen :

      Der Transportunternehmer - zu gut österreichsch auch Frähter, benötigt eine Konzession für das eingeschränkte Gewerbe der Güterbeförderung. Der Transportunternehmer darf im Rahmen seiner Tätigkeit im Beschränkten Maß auch Frachten an Subunternehmer weitergeben soferne es sich um überzuählige Ladungen aus eigenem Geschäft handelt.
      Das Gewerbe ist genehmigungspflichtig - d.h. es muß bei der zuständigen Landesregierung beantragt werden und man(n) muß einiges an Vorraussetzungen erfüllen ( z.B. Standplatznachweis inkl. Betriebsstättengenehmigung, Eigenkapital, keine Vorstrafen und keine Verwaltungsstrafen, Zustimmung der WKO, Unbedenklichkeitsbescheiningung des Finanzamtes und der SVA ... )

      Der Spediteur in Österreich benötigt ebensfalls eine Konzessionsprüfung und kann im unbeschränktem Maße Ladungen vergeben. Als Spediteur ist man nicht automatisch Transportunternehmer und kann nicht einfach mit einem eigenem LKW losfahren - hierfür ist eine zusätzliche Konzession als Transportunternehmer nötig
      Das Speditionsgewerbe ist ebensfalls ein reglementiertes Gewerbe in ÖSterreich und es müssen ähnliche Voraussetzuneg wie für Transportunternehmer erfüllt werden

      Frachtagent ist eine Unterkategorie der Konzession für Spediteure und ist eingeschränkt auf die Vermittlung von Frachten ohne Ausübung weiter speditionsspezifischen Tätigenkeiten ( z.B. Lagern, Umschlagen, Verzollen , Neutralisieren ... )
      Hierfür ist auch die Konzessionprüfung notwendig

      Freies Gewerbe Kleintransporte kann man ohne jede Prüfung einfach bei der BH / Magistrat anmelden jedoch darf man nur Fahrzeuge bis maximal 3,5 to Gesamtgewicht einsetzen ( hieß auch früher einmal Zustelldienst )

      Zu beachten ist auch, dass der Auftraggeber insbesondere für Sozialabgaben des Auftragnehmers haftbar ist, wenn er sich nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes überzeugt hat, dass der Auftragnehmer alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen einhält ;(
    • Alpenexpress schrieb:

      Um Licht ins Dunkel der österreichischen Gesetze zu bringen :

      Der Transportunternehmer - zu gut österreichsch auch Frähter, benötigt eine Konzession für das eingeschränkte Gewerbe der Güterbeförderung. Der Transportunternehmer darf im Rahmen seiner Tätigkeit im Beschränkten Maß auch Frachten an Subunternehmer weitergeben soferne es sich um überzuählige Ladungen aus eigenem Geschäft handelt.
      Das Gewerbe ist genehmigungspflichtig - d.h. es muß bei der zuständigen Landesregierung beantragt werden und man(n) muß einiges an Vorraussetzungen erfüllen ( z.B. Standplatznachweis inkl. Betriebsstättengenehmigung, Eigenkapital, keine Vorstrafen und keine Verwaltungsstrafen, Zustimmung der WKO, Unbedenklichkeitsbescheiningung des Finanzamtes und der SVA ... )

      Der Spediteur in Österreich benötigt ebensfalls eine Konzessionsprüfung und kann im unbeschränktem Maße Ladungen vergeben. Als Spediteur ist man nicht automatisch Transportunternehmer und kann nicht einfach mit einem eigenem LKW losfahren - hierfür ist eine zusätzliche Konzession als Transportunternehmer nötig
      Das Speditionsgewerbe ist ebensfalls ein reglementiertes Gewerbe in ÖSterreich und es müssen ähnliche Voraussetzuneg wie für Transportunternehmer erfüllt werden

      Frachtagent ist eine Unterkategorie der Konzession für Spediteure und ist eingeschränkt auf die Vermittlung von Frachten ohne Ausübung weiter speditionsspezifischen Tätigenkeiten ( z.B. Lagern, Umschlagen, Verzollen , Neutralisieren ... )
      Hierfür ist auch die Konzessionprüfung notwendig

      Freies Gewerbe Kleintransporte kann man ohne jede Prüfung einfach bei der BH / Magistrat anmelden jedoch darf man nur Fahrzeuge bis maximal 3,5 to Gesamtgewicht einsetzen ( hieß auch früher einmal Zustelldienst )

      Zu beachten ist auch, dass der Auftraggeber insbesondere für Sozialabgaben des Auftragnehmers haftbar ist, wenn er sich nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes überzeugt hat, dass der Auftragnehmer alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen einhält ;(

      Passt alles soweit, jedoch als Frachtagent/Frachtvermittler braucht man keine Konzession (mehr?) Ist doch ein "Frachtenbesorger" und wird von TU mittels Provision bezahlt?! TU schickt Rechnung an den Kunden des Frachtvermittlers (ähnlich Versicherungsmakler) --- sorry wenn ich mich irre! ;(
    • CrisLamper schrieb:

      Ich würde Ihnen raten, nicht auf günstigen und zuverlässigen Verkehrsträger zu nutzen. In jedem Fall ist dies Ihre Ladung, und es ist Anlieferung und Sicherheit an erster Stelle. Sie müssen sich ein Unternehmen, das in Deutschland arbeitet und hat eine gute Erfahrung in der ganzen Welt zu finden (Website)



      Stellt sich nicht vor , gräbt ne Leiche aus und macht für ne Bude Reklame die alles kann . Nach der Website auch einer von denen die das Rad neu erfunden haben , ob dann die Rechnung bezahlt wird , schau wer mal . Sofort sperren den Typ .
    • Ich bin ja selbst in Frachtenbörsen und meist steht unter den Verträgen, wenn man eine Fahrt ergattert, dass Vergabe an Dritte nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Absprache geht und oft steht, keine Weitergabe an Dritte. Wer dagegen verstößt, hat mit Strafen zu rechnen.
      ich muss oft vorab Fahrername, Fahrzeug und Kennzeichen übermitteln für die Fahrt. Und was mir auffiel, es werden in Frachtenbörsen immer mehr Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen verlangt und deutschsprechendem Fahrer und der dazugehörigen Frachtführerversicherung (SZR40).

      Einfach vertraglich festlegen, dass kein Dritter laden darf. Dazu gleich KFZ Nummer des LKWs geben lassen, welcher lädt. Kommt ein anderer, wieder wegschicken.
      Erlebte das kürzlich. Neben mir wollte ein Rumäne ausladen. Der Staplerfahrer ganz entsetzt. Dann kam ein Anzugträger, machte dem Rumänen mit Händen und Füßen klar, dass das nicht geht, schickte ihn wieder weg, gab dem Rumänen Hausverbot und der Staplerfahrer sagte mir dann, sie verlangen deutsche Fahrzeuge mit deutschen Fahrern und der Beauftragte bekommt jetzt eine gewaltige Strafe, weil ein deutsches Fahrzeug geladen hat und hier ein rumänisches ankam.
      Ich weiß, ich sagt jetzt bestimmt ich bin böse, aber mein Herz lachte :D