Nein wir bezahlen ihn und beauftragen ihn als Transporteur
Güterbeförderungskonzession?!
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Hallo,
aktuelle Urteile beinhalten, dass derjenige, der Frachten an Frachtführer ohne Genehmigung weitergibt,
mit einer Geldbusse bis zur Höhe der diesbezgl. Fracht rechnen muss. Natürlich nur, wenn man ihn packt. -
rr612 schrieb:
Hallo,
aktuelle Urteile beinhalten, dass derjenige, der Frachten an Frachtführer ohne Genehmigung weitergibt,
mit einer Geldbusse bis zur Höhe der diesbezgl. Fracht rechnen muss. Natürlich nur, wenn man ihn packt.
genau das habe ich die ganze zeit gedacht
Du darfst doch garkeine Frachten an "Spediteure" vergeben die nicht im Besitz einer Lizenz sind.
Selbst wenn er nur "Frachtenvermittler" ist, handelt er doch im Sinne des HGB, GüKg usw.!
Oder irre ich mich jetzt da??Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
(Albert Einstein) -
NK1978 schrieb:
Nein wir bezahlen ihn und beauftragen ihn als Transporteur
@NK1978
Also irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Ihr seid doch Auftraggeber, oder?
Schreibt in den Vertrag dass dieser im Selbsteintritt zu erfüllen ist. Keine Weitervermittlung. Laßt Euch das Kennzeichen des abholendern Fahrzeuges geben und nur dieses wird beladen.
Und warum sucht ihr nicht selber einen TU aus eurer Gegend und arbeitet direkt mit diesem zusammen? -
genausooo...
ich versuche auch immer erst meine Region zu unterstützen....
und vorallem würde ich mir sowieso nicht den spediteur vorschreiben lassen.
Krischan hat schon recht, zumal da könnt ihr erstmal sondieren nach preis und qualität usw....Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
(Albert Einstein) -
rr612 schrieb:
Hallo,
aktuelle Urteile beinhalten, dass derjenige, der Frachten an Frachtführer ohne Genehmigung weitergibt,
mit einer Geldbusse bis zur Höhe der diesbezgl. Fracht rechnen muss. Natürlich nur, wenn man ihn packt.
NA und ? Wo steht das der Subunternhemer keine Genehmigung hat ?
Verlader aus A vergibt Aufträge an ein Unternehmen in D weil dem Verlader sein Empfänger das so möchte.
Ist soweit ok und kein Problem. Das deutsche Unternhemen arbeitet dann aber immer noch nach deutschen Regeln !
Und wenn der Auftrag vom Verlader an den deutschen Unternehmer nicht den Einsatz von Subs ausschließt ist das auch Ok wenn dieser auf SUBs zurück greift. Die meisten hier sind selber nur Sub.
Gültige Lizenzen etc. setzte ich voraus..
Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko. -
Rechtlich ist man doch "Spediteur im Selbsteintritt" sobald man für einen sog. "Direktkunden" (Hersteller oder Händler) fährt der selbst kein Spediteur oder Transportunternehmer (der wenn er den Auftrag vom Direktkunden hat in dem Fall der Spediteur ist) ist. Somit ist jeder der einen Direktauftrag erhält Spediteur, mal im Selbsteintritt und mal nicht und unabhängig davon ob man nationale oder EU-Lizenz hat, genehmigungsfreier Transportunternehmer ist oder nur Vermittler, und im Nachgang sind dann die noch Spediteur die weitervermitteln, nur einer der den Auftrag aus nachgeordneter Hand erhält und selbst fährt (der klassische "Subunternehmer") ist kein Spediteur. Richtig gedacht?Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],
Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern....Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kühltaxi ()
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Hier mal die für den OP zutreffenden Definitionen
wko.at/Content.Node/branchen/o…pediteur_-_Fraechter.html
Als Spediteur in Deutschland kann jeder arbeiten.
Frachtführer braucht ab 3,5to die Erlaubnis, ob national, oder EU hängt halt vom Bedarf ab. -
NK1978 schrieb:
Guten Tag.
Habe eine Frage.. man braucht ja eigentlich eine Güterbeförderungskonzession wenn man Transporte über 3,5 to durchführen will (lt. Recherchen im Internet).
Wir beauftragen immer einen DEUTSCHEN Transportunternehmer, welcher KEIN Spediteur ist (keine Konzession oder ähnliches).
Leider sind jetzt schon zweimal Rumänische LKW's mit rum. Kennzeichen bei uns laden gekommen.. aber wir haben den Deutschen Transportunternehmer beauftragt und nur ein Spediteur kann Ladungen weitervergeben oder irre ich mich da? Fährt der LKW nun im Auftrag des Transportunternehmers obwohl er den Rumäner doch garnicht beauftragen dürfte oder?
Ist das erlaubt oder nicht? Arbeitet der Rumänische Fahrer für den Transportunternehmer? Wie kann das sein..
Der LKW hatte auch auch kein Firmenlogo des Transportunternehmer!
Versuche schon verzweifelt im Internet zu suchen.. entweder gebe ich was falsches ein oder es passt nichts auf mein Thema
Bitte um eure Meinungen / Antworten
Danke!!
Wo ist das Problem? Was hast du gegen die rumänischen LKW? Die fahren auch deine Ladung von A-B."Selbst das wildeste Tier kennt doch des Mitleids Regung - Ich kenne keins und bin deshalb kein Tier." -
@ da_Prommi genau so eine Erklärung habe ich gesucht! DANKE jetzt verstehe ich es
@ Runation Ich will ja nichts sagen, verstehe die Situation vollkommen, dass sie wahrscheinlich Monate im LKW schlafen müssen aber irgendwie kann man sich doch mit Parfeum oder so Duftsprays bisschen frisch machen und nicht wie ne Müllabfuhr riechen..
ebenfalls können die meistens kein Deutsch oder Englisch nur "Ich lade .. HANDY this load mine " .. und so ..
Haben auch ab und an Selbstabholer die kommen mit 3,5 to Wagen.. sind aber eher Polen naja die duften nicht so wild aber dasselbe Sprachproblem leider... -
genau alle jammern über die Konkurrenz aber am schlimmsten sind die Erbsenzähler wie Karl-Heinz oder Helmut, die in den Frachtenbörsen die Ladung an jeden verkaufen.
Allerdings so viel Naivität hier ist verdächtig :DAP -
NK1978 schrieb:
Hallo
irgendwie verstehe ich das trotzdem nicht.. habe gegoogled aber da steht nicht genaueres!
Meine Frage war
A. Darf der das?
B. Es ist offensichtlich, dass es nicht die selbe Transportfirma ist (Kennzeichen im Ausland, LKW hatte andere Beschriftung, usw.) - jedoch darf er als NICHT Spediteur sog. Subfrächter einstellen und ihnen zB ein Kilometergeld bezahlen? Also für jeden Kilometer was er fährt und nicht nur meinen Auftrag sondern jeden.. das gibt es ja auch oder nicht?
Danke und sorry wenn ich zu blöd bin und das einfach überlese aber habe unter den Paragraphen nachgelesen.
(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die
einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Heißt einfach der der befördert braucht eine Erlaubnis bzw. eine Eu-Lizenz. Der organisierende Spediteur der Frachtaufträge vergibt oder auch der der sie weitergibt, braucht das nicht. Bewege ein KFZ mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht im gewerblichen Güterkraftverkehr und du brauchst das. § 1 GÜKG
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