Firma ...trans

    • Firma ...trans

      Hallo erstmal. Ich bin neu hier und habe einige Fragen.

      Ich arbeite seit längerem für einen Unternehmer (A) der im Auftrag von ...trans (B) fährt.

      B verlangt von A Sendungen abzuholen und zuzustellen. Dabei werden Zeiten vorgegeben wo man manchmal um 15 Uhr losfahren muss damit man bis 21 Uhr bei B im Lager ankommt.
      Bei Verspätung durch Stau wird von B verlangt (wenn man drinn steht) über den den Standstreifen zu fahren.
      Bei Verspätung werden Strafgelder plus Sonderfahrten fällig die auch auf mich (Fahrer/Angestellter) übertragen werden.

      Bei B sind mehrere Unternehmer im Auftrag und müssen auch wie mein Chef und ich mindestens 2 Stunden warten bis man anfangen kann zu sortieren und zu laden.

      Desweiteren werden dort auch Sachen versendet und ausgefahren die jenseits von 100 kg schwer sind. B verlangt vom Fahrer solche schweren Sachen vom Auto beim Empfänger abzuladen. Natürlich ohne das die Ware zu Bruch geht.
      Hallo.....alleine........400 kg auf Palette??? Wie soll man sowas alleine aus dem Auto bekommen ohne Gewalt anzuwenden? Geht beim Entladen die Ware kaputt muss der Fahrer bzw. Unternehmer den Schaden bezahlen. Wo bekommt man Nachts ne Ameise her?! lol
      Gibt es eigentlich ein Gesetz, welches vorschreibt wieviel kg man heben darf wenn man keine Hilfsmittel hat??
      B hatte in den alten Unternehmerverträgen 50 kg festgelegt. Aber das war mal!

      B legt laut Vertrag fest bis 8 Uhr morgens ALLE Sendungen auszufahren EGAL WIEVIELE Kunden man hat. Wenn man nach 8 Uhr erst fertig wird weil es, auch bei höherer Gewalt, nicht anders geht oder weil zu viele Kunden anzufahren sind, wird auch ein Strafgeld fällig (je Paket und je 15 min 25 Euro).
      Die gesetzlichen Pausen kann man zu 80% nicht machen weil man sonst Strafgeld kassiert.

      Und das letzte: Die Arbeitszeit fängt in der Regel zwischen 15 und 16 Uhr an, endet vorerst um 21 Uhr und fängt dann gegen 23 Uhr wieder an. Meistens hat man bis 1 Uhr das Auto fertig und kann dann losfahren Arbeitszeit nach Vorgabe von B ist bis 8 Uhr und man MUSS (der, der die jeweilige Tour fährt) noch den Rest der Freizeit erreichbar sein, sonst Strafgeld.


      Kann mir jemand sagen was in solchen Fällen erlaubt und verboten/sittenwidrig ist?
      Ich möchte mich für meinen Chef dafür einsetzen und für meine anderen Tourenkollegen.

      Danke im Voraus für eure Antworten.
    • Nachttour im Paketdienst ? Sorry aber wer sowas macht ist selber schuld. 16-17 Std. arbeiten mit 2 Std. Pause. Da müsstest du ja ein fürstliches Gehalt bekommen.

      Hatte auch mal ein Angebot für eine Tagtour für einen SUB eines Paketdienstes mit 3 Buchstaben (Name nenn ich mal nicht) Waren so ähnliche "Strafen" dabei. Paket vergessen zu scannen = 25 € Strafe - Hallo ich bin ein Mensch und keine Maschine. 97,5 % Quote im Monat erreichen sonst 2000€ Strafe, die der AG nicht alleine übernimmt.
      Nee danke, da bleib ich vorerst lieber Arbeitslos.
    • Kann mir jemand sagen was in solchen Fällen erlaubt und verboten/sittenwidrig ist?


      Hin und wieder komme sogar ich noch ins Staunen ;)
      Wie es mir erscheint, ist dein ganzer Arbeitsalltag sittenwidrig.

      Bei Stau Standstreifen benutzen?
      Strafgeld für Fahrer bei Verspätung?
      Abladen schwerer Güter per Hand?
      Bei Beschädigung der Ware wiederum Strafgeld? (Für was gibt es eine Versicherung? ?( )
      Nochmals Strafgeld, wenn man mit der Arbeit später fertig wird?
      Keine Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten?
      Strafgeld, wenn man in der Freizeit nicht erreichbar ist?

      Guck mal in deinen Arbeitsvertrag, was da als Beruf angegeben ist. Leibeigener?

      Ich frage mich, wieso sich dein Chef das gefallen lässt.

      Unter diesen Umständen könntest du sogar fristlos kündigen. Bei solchen Fällen mußt du nicht einmal eine Kündigungsfrist einhalten.

      An deiner Stelle würde ich diese Vorwürfe dem Gewerbeaufsichtsamt zukommen lassen.
      Die hätten mit Sicherheit Freude daran ;)

      Gruß
      T.T.P.
    • Guck mal in deinen Arbeitsvertrag, was da als Beruf angegeben ist. Leibeigener?

      @ T.T.P.
      Da steht bestimmt PAM Persönlicher Afrikanischer Mitarbeiter, denn Nigger und Sklave sagt man heute nicht mehr.
      Als PAM hat er natürlich erhebliche Vorteile. Er kann nicht gekündigt werden, höchstens verkauft. :D :D :D

      Im Ernst, der Tipp mit dem Gewerbeaufsichtsamt ist richtig.
    • Zumutbar ist wohl alles für denjenigen der es sich gefallen lässt. ;) Kann mir schwer vorstellen das jemand solch eine Vereinbarung eingeht,da ist der "Untergang" quasi schon abzuzeichnen.Entweder Dein Chef oder Euer Auftraggeber kann nicht einschlafen vor lachen.Sorry,aber diese Kriterien umszusetzen scheint der Mühe nicht wert und sagt wohl schon einiges zur Situation in Deiner Firma aus?!
    • Servus,

      also zu einigen Punkten die Residentevil so aufgefüht hat fällt mir nur ein das es Gesetze gibt die auch durch vertragliche Klauseln nicht unterboten werden können.

      Lenk- bzw. Arbeitszeiten - Diese unterliegen strikten Höchstgrenzen. Auch wenn die Arbeitszeit nicht wie die Lenkzeit dokumentiert wird unterliegt sie einer Höchstdauer. ´Branchenbedingt sollte sie zwischen 8 und 10 Stunden je Tag liegen. Mit sicherheit aber nicht über 12 Stunden

      Abladen von Sendungen - Schon mal was von Haftungsübergang gehört? Frei haus Lieferung heisst schon seit Jahren nicht mehr "bis hinter die erste verschliesbare Tür" sondern "bereitstellungspflicht". LKW auf und den Rest muss der Kunde machen. Packt der Fahrer ab ist er Erfüllungsgehilfe des Empfängers. es steht ihm "theoretisch" eine zusätzliche Entlohnung vom Empfänger zu. Die bekommt er zwar so gut wie nie aber das er für auch noch für Beschädigungen aufkommen soll ist doch wohl ein Witz. Wenn ich als Auftraggeber versuche meinen TU für solche Fälle in Regress zu nehmen muss ich mich nicht wundern wenn bald niemand mehr für mich fahren will. Und die bereitstellungspflicht ist unabhängig von irgendwelchen Gewichtsobergrenzen.

      Das es aber immer wieder Firmen gibt die sogar vertraglich diese gesetzlichen regelungen untergraben wollen wird wohl nie enden. Begünstigt wird das durch TUs die das mit sich machen lassen und im extremfall sogar auf die schwächsten im Glied (die Fahrer) abwälzen.

      Lass dir das nicht gefallen. Am ende bist du der dumme und stehst im schlimmsten Fall ohne Führerschein dar. Denn bei Fahrzeitüberschreitung haftest du ja selbst mit deinem Lappen. Und wenn der erst mal weg ist dann gute Nacht.
    • RE: Firma ...trans

      @ residentevil81
      Nun einmal ganz im Ernst. Du solltest ein paar Wege in Kauf nehmen. Der erste sollte Dich zum Arbeitsamt führen, damit Du da den Sachverhalt klärst, was bei einer Kündigung von Deiner Seite mit einer etwaigen Sperre ist. Der zweite Weg sollte der Weg zur IHK sein, damit Du dort die Mißstände mitteilst. Der dritte Weg ist der Weg zum Gewerbeaufsichtsamt, damit Du auch dort die Mißstände schilderst. Zur Untermauerung Deiner Anschuldigungen solltest Du für Dich selber für 14 Tage ein Fahrtenbuch führen, dass Du dem Gewerbeaufsichtsamt vorlegst.

      Es ist sittenwidrig und sogar verboten von Deinem Chef, Dich gegen die Fahrpersonalgesetze verstoßen zu lassen.
      Es ist nicht erlaubt Dich mit Strafgeldern zu versehen.
      Dein Privatleben ist P R I V A T, deshalb heißt es ja Privatleben.

      Wenn Dein Chef sich auf solche Verträge mit seinem Auftraggeber einläßt, ist das schon schlimm genug, wenn er Dich aber dafür völlig widerrechtlich ausbeutet, so ist das nicht nur Sittenwidrig, sondern wenn Deine Schilderung stimmt, kriminell.

      Nutze die staatlichen Organe wie Arbeitsagentur, IHK und Gewerbeaufsichtsamt. Es geht um Deine Existenz. Mitglied Ingoo hat es richtig beschrieben, ist Dein Führerschein weg, geht es um Deine Existenz, nicht um die des Auftraggebers oder die Deines Chefs. Und wenn Du einen Unfall baust, bist in erster Linie Du der Dumme.

      MfG
      Michaelsen
    • RE: Firma ...trans

      Das Problem ist, daß manche Arbeitsämter in solche Arbeitsverhältnisse reinvermitteln und bei Nichtannahme Sanktionen verhängen, weil sie die wahren Verhältnisse in den Firmen nicht kennen und auch gar nicht kennen wollen, eine schöne Statistik ist wichtiger. Also muß man erst mal hin, das über sich ergehen lassen und kann dann erst kündigen und hoffen, keine Sperrzeit zu bekommen.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)