Hallo erstmal. Ich bin neu hier und habe einige Fragen.
Ich arbeite seit längerem für einen Unternehmer (A) der im Auftrag von ...trans (B) fährt.
B verlangt von A Sendungen abzuholen und zuzustellen. Dabei werden Zeiten vorgegeben wo man manchmal um 15 Uhr losfahren muss damit man bis 21 Uhr bei B im Lager ankommt.
Bei Verspätung durch Stau wird von B verlangt (wenn man drinn steht) über den den Standstreifen zu fahren.
Bei Verspätung werden Strafgelder plus Sonderfahrten fällig die auch auf mich (Fahrer/Angestellter) übertragen werden.
Bei B sind mehrere Unternehmer im Auftrag und müssen auch wie mein Chef und ich mindestens 2 Stunden warten bis man anfangen kann zu sortieren und zu laden.
Desweiteren werden dort auch Sachen versendet und ausgefahren die jenseits von 100 kg schwer sind. B verlangt vom Fahrer solche schweren Sachen vom Auto beim Empfänger abzuladen. Natürlich ohne das die Ware zu Bruch geht.
Hallo.....alleine........400 kg auf Palette??? Wie soll man sowas alleine aus dem Auto bekommen ohne Gewalt anzuwenden? Geht beim Entladen die Ware kaputt muss der Fahrer bzw. Unternehmer den Schaden bezahlen. Wo bekommt man Nachts ne Ameise her?! lol
Gibt es eigentlich ein Gesetz, welches vorschreibt wieviel kg man heben darf wenn man keine Hilfsmittel hat??
B hatte in den alten Unternehmerverträgen 50 kg festgelegt. Aber das war mal!
B legt laut Vertrag fest bis 8 Uhr morgens ALLE Sendungen auszufahren EGAL WIEVIELE Kunden man hat. Wenn man nach 8 Uhr erst fertig wird weil es, auch bei höherer Gewalt, nicht anders geht oder weil zu viele Kunden anzufahren sind, wird auch ein Strafgeld fällig (je Paket und je 15 min 25 Euro).
Die gesetzlichen Pausen kann man zu 80% nicht machen weil man sonst Strafgeld kassiert.
Und das letzte: Die Arbeitszeit fängt in der Regel zwischen 15 und 16 Uhr an, endet vorerst um 21 Uhr und fängt dann gegen 23 Uhr wieder an. Meistens hat man bis 1 Uhr das Auto fertig und kann dann losfahren Arbeitszeit nach Vorgabe von B ist bis 8 Uhr und man MUSS (der, der die jeweilige Tour fährt) noch den Rest der Freizeit erreichbar sein, sonst Strafgeld.
Kann mir jemand sagen was in solchen Fällen erlaubt und verboten/sittenwidrig ist?
Ich möchte mich für meinen Chef dafür einsetzen und für meine anderen Tourenkollegen.
Danke im Voraus für eure Antworten.
Ich arbeite seit längerem für einen Unternehmer (A) der im Auftrag von ...trans (B) fährt.
B verlangt von A Sendungen abzuholen und zuzustellen. Dabei werden Zeiten vorgegeben wo man manchmal um 15 Uhr losfahren muss damit man bis 21 Uhr bei B im Lager ankommt.
Bei Verspätung durch Stau wird von B verlangt (wenn man drinn steht) über den den Standstreifen zu fahren.
Bei Verspätung werden Strafgelder plus Sonderfahrten fällig die auch auf mich (Fahrer/Angestellter) übertragen werden.
Bei B sind mehrere Unternehmer im Auftrag und müssen auch wie mein Chef und ich mindestens 2 Stunden warten bis man anfangen kann zu sortieren und zu laden.
Desweiteren werden dort auch Sachen versendet und ausgefahren die jenseits von 100 kg schwer sind. B verlangt vom Fahrer solche schweren Sachen vom Auto beim Empfänger abzuladen. Natürlich ohne das die Ware zu Bruch geht.
Hallo.....alleine........400 kg auf Palette??? Wie soll man sowas alleine aus dem Auto bekommen ohne Gewalt anzuwenden? Geht beim Entladen die Ware kaputt muss der Fahrer bzw. Unternehmer den Schaden bezahlen. Wo bekommt man Nachts ne Ameise her?! lol
Gibt es eigentlich ein Gesetz, welches vorschreibt wieviel kg man heben darf wenn man keine Hilfsmittel hat??
B hatte in den alten Unternehmerverträgen 50 kg festgelegt. Aber das war mal!
B legt laut Vertrag fest bis 8 Uhr morgens ALLE Sendungen auszufahren EGAL WIEVIELE Kunden man hat. Wenn man nach 8 Uhr erst fertig wird weil es, auch bei höherer Gewalt, nicht anders geht oder weil zu viele Kunden anzufahren sind, wird auch ein Strafgeld fällig (je Paket und je 15 min 25 Euro).
Die gesetzlichen Pausen kann man zu 80% nicht machen weil man sonst Strafgeld kassiert.
Und das letzte: Die Arbeitszeit fängt in der Regel zwischen 15 und 16 Uhr an, endet vorerst um 21 Uhr und fängt dann gegen 23 Uhr wieder an. Meistens hat man bis 1 Uhr das Auto fertig und kann dann losfahren Arbeitszeit nach Vorgabe von B ist bis 8 Uhr und man MUSS (der, der die jeweilige Tour fährt) noch den Rest der Freizeit erreichbar sein, sonst Strafgeld.
Kann mir jemand sagen was in solchen Fällen erlaubt und verboten/sittenwidrig ist?
Ich möchte mich für meinen Chef dafür einsetzen und für meine anderen Tourenkollegen.
Danke im Voraus für eure Antworten.