Der Unternehmer

    • aus dem BUNDESWEHRFORUM ....

      So, nun mal was in eigener Sache!!!

      Gem. FeV: Änderung aufgrund der vierten Verordnung der FeV vom 18.07.2008
      (Drucksache 302/08 - Entwurf vom 30.04.2008 und Beschluss vom 13.06.2008)
      (BGBL. Teil 1 Nr.31 vom 29.07.2008

      Ist es sehr wohl möglich den Dienstführerschein auch nach ablauf der 2 Jahresfrist umzuschreiben, da die 2 Jahresfrist mit o.g. Beschluss nicht mehr exixtent ist.

      Wer sich derweil mal § 26 und § 27 FeV mal angeschaut hat wird feststellen, das in den Paragraphen nichts mehr von einer 2 Jahresfrist steht. Allerdings behält sich die FE Austellende Behörde vor, das wenn berechtigte Gründe vorliegen, man die Fähigkeiten zum Führen der beantragten FE Klassen nicht mehr besitzt eine neue Prüfung anzuordnen.

      Desweiteren benötigt man für die Beantragung der FE Klassen die schon oft erwähnte Bescheinigung des ZMK, Augenärztlichen Gutachten für die Klassen C/D, eine Karteikartenabschrift (wenn die umschreibende Behörde nicht die ist die die FE ausgestellt hat, ein Betriebsärztliches Gutachten in dem bestätigt wird, das man zum führen eines solchen KFZ auch Körperlich geeignet ist sowie ein nur für die Klasse D -also Bus- vorgesehenes Leistungsgutachten. Desweiteren Perso und ggf. den aktuellen Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Ahso, eines habe ich noch vergessen, es kann sein, das man für die FE Klasse D noch ein Fürhungszeugnis der Belegart O beantragen muss.

      Den gesetzesentwurf sowie der Beschluss sind unter den o.g. Nummern zu suchen.

      Und nun allen viel Spass und erfolg beim Umschreiben

      so steht es dort geschrieben , wer hat nun Recht ?( ?( ?(
    • Original von gelöschter User 2
      Original von Granitteufel
      @Dieter, ich habe vor 3 Monaten den umgeschrieben BW Führerschein gesehen vom Neffen!

      Ist aber Zler, vielleicht bekommen nur die noch umgeschreiben!


      wir haben vor 2 Wochen besagtes Modul gemacht bei der SVG in Guxhagen , dort sagte einer der Fahrschullehrer , das es dass nicht mehr gibt , sehr zum Leidwesen vieler Spedis ...., wie diese Verordnung jetzt aber genau heisst kann ich dir beim besten Willen nicht sagen - hängt alles mit dieser neuen Verordnung zusammen...


      Dieter ich kann nur schreiben was ich gesehen habe!!!
    • Original von xarrion

      Was hat denn das mit dem Thema zu tun?


      Ganz einfach. Das ist einfach eine typischer Floskel, die immer alle nachplappern. Ist ja nicht nur hier so, aber irgendwie schon oberflächlich oder? ?( Dann könnte man ja auch gleich sagen, alle Fahrer sind hohl, haben nichts erreicht und sind jetzt zwangsweise in diesem Beruf gestrandet. Stimmt das etwa? ?(