Dachrinne gerammt

    • Hallo Top,

      Ich will ja nicht ganz so drastisch wie Locke werden, aber deine Einstellung zur Angestelltenhaftung finde ich auch etwas seltsam. Wenn du mir als Angestelltem mit sowas kommen würdest, sähen wir uns vor dem Arbeitsgericht wieder. Mit Einstehen für Schaden hat das nichts zu tun, ein Angestellter kann und muß nicht so einfach für von ihm bei der Arbeit genutzte Gegenstände "einstehen", die im Wert sein Gehalt um ein Vielfaches übersteigen, das ist und bleibt nunmal dein unternehmerisches Risiko. Wenn dir das nicht paßt, mußt du halt wie ich (weitestgehend) alleine fahren. Mich wundert, daß deine Leute so brav zahlen. Wie schon gesagt, Unfallfreiprämie und bei zu häufigen Unfällen darf auch gefeuert werden.

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Wieso keift ihr denn den User Top an?
      Seine Einstellung ist korrekt.
      Wer Mist baut, soll auch dafür gerade stehen.
      Ich will jetzt nicht behaupten, daß einem Fahrer, der seinen Lkw auf die Seite legt, bis ans Lebensende sein Lohn gepfändet werden soll.
      Es geht vielmehr um die kleinen Schäden, die meist aus Unachtsamkeit entstehen.
      In solchen Fällen verfahre ich ähnlich, wie Kollege Top.
      Bei mir wird als erstes die Prämie für ein unfallfreies Jahr einbehalten. Beim gesamten Personal klappt diese Methode hervorragend.
      Es ist somit jedem geholfen. Die Leute haben am Jahresende ein kleines Extra-Geld und ich habe mit meiner Versicherung Frieden ;)

      Ich habe jedoch einen "Spezialisten" bei dem diese Maßnahme nicht viel hilft.
      Es werden Begrenzungspfosten gerammt, Betonboller beim Rangieren "übersehen" (obwohl diese 2 Meter hoch sind !!!), Spiegel bleiben grundsätzlich höchstens 2 Monate heil, usw. usw. Die Liste ist beliebig ausbaufähig.
      Von den Fremdschäden ganz zu schweigen.
      Wieso sollte ich nun für diese Schäden aufkommen? Es handelt sich hierbei um reine Unachtsamkeits-Fehler. Unternehmerisches Risiko hin oder her.
      Mit diesem Spezialisten ist schriftlich vereinbart, daß er für solche Schäden zu 100% selber aufkommt.
      Er zahlt auch ohne Murren, weil er weiß, daß ansonsten die Kündigung ausgesprochen werden würde.

      @ kühltaxi

      Was wollen Sie denn am Arbeitsgericht? Wenn beide Seiten eine rechtskräftige Vereinbarung machen, ist diese auch vor einem Gericht gültig.
    • Original von T.T.P.
      Was wollen Sie denn am Arbeitsgericht? Wenn beide Seiten eine rechtskräftige Vereinbarung machen, ist diese auch vor einem Gericht gültig.

      Top meinte ja, Regreß sei immer möglich, darum bin ich jetzt davon ausgegangen, daß nichts vereinbart ist. Aber wer dann auch noch so einen "Knebelvertrag" (der auch sittenwidrig sein könnte, von wegen "du unterschreibst oder fliegst") unterschreibt, ist selber schuld. Ich verkaufe (in diesem angenommenen Fall als Angestellter) nur meine Arbeitskraft und keinen Versicherungsschutz. Wenn mir ein Chef mit sowas käme, würde ich da lieber bei nächster Gelegenheit gehen, als mit meinem Privatvermögen für sein Betriebskapital, aus dem schließlich er Profit zieht (bzw. ziehen sollte) zu haften, das wäre mir einfach zu "heiß". Als Chef würde ich jemandem, der "dauernd" Unfälle hat, personenbedingt kündigen (weil er der Arbeitsanforderung nicht gewachsen ist), damit er ALG bekommt, was ja völlig korrekt und üblich ist und im berechtigten Falle wohl kaum anfechtbar, auf diese juristisch bedenkliche Sache mit der Eigenhaftung würde ich mich aber selbst auf dessen eigenen Wunsch nicht einlassen.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • na man sollte doch vielleicht anfangen erst mal fair zu bleiben. ich kann doch nicht hingehen und sofort fordern 50% des entstehenden schadens auf einen mitarbeiter umwälzen ohne die zusammenhänge zu kennen (wie, wo und wann ist die rinne gerammt worden) ausserdem ist der betreffende kollege ebenfalls unbekannt und wie sich herausstellt auch noch gleichberechtigter partner des thread-eröffners. :D
      also bevor man den 4. weltkrieg ausruft sollte man sich vielleicht ersteinmal erkundigen und sich anschliessend ein bild machen.

      @T.T.P

      wenn du mitarbeiter hast die diesen vertrag unterschreiben ist das natürlich eine ganz klare sache und wenn du einen spezialisten hast der nur schäden hervorbringt dann ist auch nachzuvollziehen das du irgendwann nicht mehr die kosten alleine tragen möchtest aber eine pauschalisierung würde ich mit vorsicht geniessen schliesslicht hat man als fahrer gerade heutzutage relativ viel auswahl an stellen.
    • @ kühltaxi

      Top meinte ja, Regreß sei immer möglich, darum bin ich jetzt davon ausgegangen, daß nichts vereinbart ist


      Da hat der Kollege Top auch recht. Es ist immer möglich. Nur er erwähnte ebenfalls, daß es ein schweres Unterfangen ist, den Regreß erfolgreich durchzusetzen.

      Aber wer dann auch noch so einen "Knebelvertrag" (der auch sittenwidrig sein könnte, von wegen "du unterschreibst oder fliegst") unterschreibt, ist selber schuld


      Dieser Ansicht bin ich nicht. Zum ersten ist eine derartige Vereinbarung nicht sittenwidrig. Dieser Schriftsatz wurde von meinem Rechtsbeistand verfasst. Ich gehe einmal stark davon aus, daß diese Vereinbarung hieb- und stichfest ist ;)
      Zum zweiten hab ich zu derjenigen Person nicht gesagt "entweder du unterschreibst oder du fliegst".

      als mit meinem Privatvermögen für sein Betriebskapital, aus dem schließlich er Profit zieht (bzw. ziehen sollte) zu haften,


      Aber der AG sollte mit seinem Privatvermögen für die Dusseligkeit und die damit verbundenen Schäden haften?
      Das kann wohl nicht im Sinne des Erfinders sein.

      Als Chef würde ich jemandem, der "dauernd" Unfälle hat, personenbedingt kündigen (weil er der Arbeitsanforderung nicht gewachsen ist),


      Das könntest vielleicht du machen, weil du ein Kleinbetrieb bist.
      Sobald du jedoch unter die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes fällst, wirst du mit personenbedingten Kündigungen sehr bald alt aussehen.
      Ohne triftige Gründe und ohne Sozialauswahl schmettert dir jeder Arbeitsrichter die Kündigungen vom Tisch.

      @ locke

      also bevor man den 4. weltkrieg


      Wenn, dann der dritte :P :D ;)
    • Original von T.T.P.
      Aber wer dann auch noch so einen "Knebelvertrag" (der auch sittenwidrig sein könnte, von wegen "du unterschreibst oder fliegst") unterschreibt, ist selber schuld

      Hallo T.T.P.,

      Das war jetzt weder gegen dich noch Top im speziellen, nur halt allgemein als Beispiel, mir wäre das Ganze sowohl als AG wie als AN einfach zu heikel. Ihr müßt aber selbst wissen, was ihr tut. Eine personenbedingte Kündigung ist jedoch auch in größeren Betrieben möglich, sie bezieht sich ja nicht auf Betriebsnotwendigkeiten oder das bewußte Verhalten, sondern schlicht und einfach auf die (Un-)Fähigkeit zur gestellten Aufgabe, und bei ständigen Unfällen, die die Rentabilität des Arbeitsplatzes oder gar der ganzen Firma in Frage stellen, hat der AN wohl eher schlechte Karten vor Gericht. Wenn er nicht ganz blöd ist, nimmt er die Kündigung hin (und bekommt auch ALG ohne Sperrfrist) und sucht sich eine für ihn weniger stressige Stelle, wo er keine Unfälle mehr hat, ist doch auch bei Gehaltseinbuße besser, als eigenes Geld für den Chef zu riskieren, meine jedenfalls ich.

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @Kühltaxi

      Freu Dich solange Du allein fährst und Dir die Sorgen mit dem Personal erspart bleiben. Manchmal denke ich auch mit angenehmen Erinnerungen an die Zeit zurück wo ich mit meiner Frau zusammen den Umsatz produziert habe und sowas wie Schäden kein Thema war.

      Wenn Du mal so 10 Leute hast und weitere 10 suchst weil Du weiter expandieren möchtest, dann melden sich bei Dir jede Woche neue Fahrer und Du willst vielleicht jedem eine Chance geben so wie ich auch. Das Problem sind da nicht die kapitalen Sachen mit LKW auf der Seite usw. sondern wie T.T.P. richtig weiß die ständigen Kleinigkeiten. Das läuft meistens so ab:
      Anruf vom Fahrer "Hey Chef habe da ein Problem" "Hier hatte einer zu weit links geparkt und ich habe ihn bei herumfahren leicht am Spiegel berüht, kann ich aber eigentlich nichts dafür ..."

      Meine Gegenfrage: "Hat er sich bewegt oder geparkt?"

      Fahrer: "Geparkt, aber ist nichts weiter passiert"

      Ich: "Warum fährst Du nicht weiter, wenn nichts passiert ist"

      Fahrer "Er hat die Polizei gerufen und will unsere Versicherung wissen, aber wirklich nur ein kleiner Kratzer am Spiegel"

      Ich "Dann gib ihm 100 Euro und lass dir unterschreiben das die Sache damit geregelt ist"

      Fahrer "Will er nicht..."

      Denn für den "Kratzer am Spiegel" zahlte meine Versicherung dann einen neuen elektischen Spiel plus neu lackierter Tür plus Gutachter plus Rechtsanwalt meist so um die 2000 Euro

      10 Leuten eine Chance zu geben den Einstieg ins Berufsleben zu bekommen bedeutete erst von 500 Euro Versicherungsprämie im Monat auf 1000 zu steigen (= 6000 mehr im Jahr) und dann entweder den Vertrag komplett gekündigt zu bekommen (versuche mal einen Versicherungsvertrag zu bekommen wenn Dir eine Versicherung wegen der Schadensquote schon gekündigt hat) oder massive Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.

      Solche Sanierungsmaßnahme ist zuerst die Klausel im Arbeitsvertrag den Fahrer am Schaden zu beteiligen. Ich denke dabei wie gesagt nicht an die Schäden wo einer bis an sein Lebensende abzahlt sondern ich denke an Summen von 500 Euro je "Spiegelkratzer" und je nachdem wer da bei mir anfängt begrenze ich die Höhe im Vertrag irgendwo zwischen 500 bis 2000 Euro

      übrigens funktioniert das