Dachrinne gerammt

    • Dachrinne gerammt

      Hi Leute,

      mein Kollege hat beim Rückwärtsfahren ausversehen ein Stück Dachrinne gerammt und dabei wurde diese leicht eingedrückt und ein Dachziegel zerbrochen. Nun meint der Hausbesitzer, der sein Haus auf dem Firmengelände stehen hat, er beauftragt einen Profi zur Reparatur.

      Prompt kommt auch schon der Kostenvoranschlag von 600 Euronen.

      Würdet ihr sowas gleich über die Versicherung abrechnen und fertig oder da es doch sehr teuer ist einen Gutachter beauftragen (würde bezahlt werden durch D.A.S.) ???

      THX
    • also bei dem reparaturpreis würd ich den mund halten und zahlen. alles weitere verursacht nur ärger und evtl. mehr kosten. ich weiss zwar nicht wie der schaden genau aussieht aber für eine fachgerechte reparatur scheint mir persönlich der preis angemessen (def. rinne abbauen; neue anfertigen; anbringen; austausch der def. ziegel. etc. )
    • Original von Top
      Sowas nennt sich fahrlässig und wäre für mich ein Grund den Kollegen mit wenigstens 300 in Regress zu nehmen damit er künftig sorgfältiger rückwärts manövriert.

      Für Regreß gegen Arbeitnehmer muß schon grobe Fahrlässigkeit oder Absicht vorliegen, und das ist hier eindeutig nicht gegeben, das ist normales Unternehmerrisiko. Um Arbeitnehmer für sowas zu bestrafen, muß man schon eine Unfallfreiprämie zahlen und diese dann eben streichen.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Die Rechtsprechung unterscheidet bei der Haftung des Arbeitnehmers, für Schaden die er verursacht hat, grundsätzlich 3 Fallgruppen.

      bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: grundsätzlich volle Haftung; jedoch einschränkend in Abhängigkeit vom Verhältnis Verdienst - Schadenshöhe
      bei mittlerer Fahrlässigkeit: Teilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je nach Einzelfall
      bei leichtester Fahrlässigkeit: grundsätzich keine Haftung
    • @Top,
      warum den gleich mit einer Kanone auf Spatzen schießen, wenn es der eigene
      Fahrer ist ein paar warme Worte reichen vollkommen aus, einen guten Fahrer zu bekommen dürfte genauso schwierig sein wie zahlungswillige Logistiker,
      wenn so etwas jede Woche passiert soll er sich einen anderen Platz suchen ,
      vielleicht im Büro macht dann weniger Schaden und die ersten 2 Punkte zu beweisen dürfte wohl sehr schwierig sein.

      @david ames,
      bezahle den Schaden und gut ist der Rest nur unnötiger Kleinkrieg.

      Gruß tacho90
    • Original von Top
      Die Rechtsprechung unterscheidet bei der Haftung des Arbeitnehmers, für Schaden die er verursacht hat, grundsätzlich 3 Fallgruppen.

      bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: grundsätzlich volle Haftung; jedoch einschränkend in Abhängigkeit vom Verhältnis Verdienst - Schadenshöhe
      bei mittlerer Fahrlässigkeit: Teilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je nach Einzelfall
      bei leichtester Fahrlässigkeit: grundsätzich keine Haftung


      und der Regress ist m.e. auch nur Möglich, wenn im Arbeitsvertrag oder einer Dienstanweisung von beiden Vertragsparteien vereinbart ??
    • @tacho

      "warum den gleich mit einer Kanone auf Spatzen schießen, wenn es der eigene
      Fahrer ist ein paar warme Worte reichen vollkommen aus, einen guten Fahrer zu bekommen dürfte genauso schwierig sein wie zahlungswillige Logistiker,
      wenn so etwas jede Woche passiert soll er sich einen anderen Platz suchen"

      Habe ich früher auch gedacht und es ist jede Woche was passiert. Erst kletterten die Versicherungstarife dann wurden die ersten Verträge ganz gekündigt. Seit meine Fahrer an fahrlässigen Schaden beteiligt werden ist die Schadensquote stark gesunken.

      @Bandit

      "Wer arbeitet macht Fehler "

      Nichts gegen Fehler, aber die Frage ist wer auch persönlich für seine Fehler grade steht. Ich weine keinem Fahrer eine Träne nach der geht weil er nicht bereit ist auch selbst für von ihm verursachte Fehler einzustehen.

      @bww

      "und der Regress ist m.e. auch nur Möglich, wenn im Arbeitsvertrag oder einer Dienstanweisung von beiden Vertragsparteien vereinbart ?? "

      Nein der Regress ist immer möglich. Das Problem liegt in der Regel darin die Geldforderung durchzusetzen dh einzutreiben. Ein Abzug vom Lohn ist nicht zulässig. Der Lohn ist eine Bringschuld des Arbeitgebers der immer zuerst gezahlt werden muß. Der Regress ist später vom Fahrer zurückzuzahlen und das ist gewöhnlich das Problem. Leute die viel Schaden verursachen sind eigenartigerweise auch immer Pleite und haben wenig Skupel die EV abzulegen. Die Beitschaft zum Zahlen der Schulden ist oft ähnlich gering wie die Fähigkeit eigene Fehler zu zu managen.
    • naja schliesslich gibt es ja auch noch die möglihkeit der öffentlichen auspeitschung und wenn alles nichts hilft kann man ja auch noch sämtliche vermögenswerte aller anverwandten bis ans ende aller tage pfänden (dies ist jedoch noch nur bei fahrlässigkeit anzuwenden bei grober fahrlässigkeit sofortige lipuidierung aber durch den strang denn die kugel kostet ja nu auch noch mind. 2,-€)
    • Original von Top


      Nein der Regress ist immer möglich. Das Problem liegt in der Regel darin die Geldforderung durchzusetzen dh einzutreiben. Ein Abzug vom Lohn ist nicht zulässig. Der Lohn ist eine Bringschuld des Arbeitgebers der immer zuerst gezahlt werden muß. Der Regress ist später vom Fahrer zurückzuzahlen und das ist gewöhnlich das Problem. Leute die viel Schaden verursachen sind eigenartigerweise auch immer Pleite und haben wenig Skupel die EV abzulegen. Die Beitschaft zum Zahlen der Schulden ist oft ähnlich gering wie die Fähigkeit eigene Fehler zu zu managen.


      wieder was gelernt- tnx