HI
ich habe heute Bei der BAG Münster angerufen ,und dort wurde mir mitgeteilt wenn ein Fahrzeug unter3,5 TO zulässiges Gesamtgewicht befindet " sogenannte Klein Fahrzeuge . Für diese Fahrzeuge gibt es keine Güterkraftverkehrsregelung !!!
D.h. man braucht keine CMR Frachtbriefe da es keine Rechtliche Handhabung gibt erst wenn man über 3,5 TO kommt , gilt es als GÜKa
Gruss
ich habe heute Bei der BAG Münster angerufen ,und dort wurde mir mitgeteilt wenn ein Fahrzeug unter3,5 TO zulässiges Gesamtgewicht befindet " sogenannte Klein Fahrzeuge . Für diese Fahrzeuge gibt es keine Güterkraftverkehrsregelung !!!
D.h. man braucht keine CMR Frachtbriefe da es keine Rechtliche Handhabung gibt erst wenn man über 3,5 TO kommt , gilt es als GÜKa
Gruss