CMR Frachtbrief

    • HI

      ich habe heute Bei der BAG Münster angerufen ,und dort wurde mir mitgeteilt wenn ein Fahrzeug unter3,5 TO zulässiges Gesamtgewicht befindet " sogenannte Klein Fahrzeuge . Für diese Fahrzeuge gibt es keine Güterkraftverkehrsregelung !!!

      D.h. man braucht keine CMR Frachtbriefe da es keine Rechtliche Handhabung gibt erst wenn man über 3,5 TO kommt , gilt es als GÜKa


      Gruss
    • Die Franzosen versuchen sowieso immer ihr eigenes Süppchen zu kochen............

      Wenns nach den Franzosen gehen würde gäb es auf nationaler Ebene auch eigene Regelung der Lenk und Ruhezeiten......nix mit 4,5 Std fahren und auf 9 Std Ruhezeit verkürzen. Kenne diese Erfahrungen mit Frankreich aber auch. Nur weil der deutsche BAG was sagt is das noch lange keine Garantie das man im Ausland keine Probleme bekommt, egal ob man im Recht is oder nich. Lieber einmal zu viel absichern als auch nur einmal zu viel bezahlen.
      ......schnell,schneller am schnellsten...immer in time
    • Wie Speedy geschrieben hat, im Ausland wird in der Regel das eigene Süppchen gekocht. Nicht nur in Frankreich, Benelux generell sowie Schweiz und Österreich, von den östlich angesiedelten Staaten von Europa brauchen wir garnicht erst anfangen!
      Nur der Deutsche hält sich an die Regeln, nicht umsonst gilt Deutschland als Discounter für Fahrer und Strafen.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Ausserdem sollte man bei internationalen Touren auch immer beachten das eine Auskunft beim BAG noch lange nicht rechtsverbindlich ist. Je nachdem worum es geht gibt es nicht nur europaweit einheitliche Regelungen sondern je nach Land teilweise auch seperate Regelungen auf nationaler Ebene..........und der deutsche BAG hat nur Ahnung vom deutschen Recht und sonst gar nix..........
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