Stranger schrieb:
So etwas nennt sich Vergleich, kann man zustimmen, muß man aber nicht.Selbstvertreten sollte man sich nur, wenn man mit der auskennt, was ich in deinem Fall wohl ausschließen lässt. Dein Ex-Arbeitgeber hatte mit Sicherheit einen Rectsbeistand dabei.DMD schrieb:
Naja, selbst vertreten vor dem AG?! ist doch eher Massenabfertigung (fakten standen doch auf dem Papier), Richter bestimmt höflich dass ich auf ein Drittel verzichte und der Ex Arbeitgeber raten zahlen soll.
Warum machen die gerne Vergleiche?
RA bekommt die 1,5 fache Gebühr ohne was zu arbeiten, also hätte der RA wenn er einer gehabt hätte auch geraten einem Vergleich zu zu stimmen! Punkt!
Der Richter braucht sich keine Gedanken machen um ein Urteil zu fällen was standhaft ist!
Was hättest du gemacht wenn der AG in der Güteverhandlung keinem Vergleich zu gestimmt hätte?
Ich wäre nicht mit einem Vergleich aus dem Gericht gegangen und hätte auf deine Klage die du ja schriftlich gerichtsmässig hättest müsst verfassen!
Und wenn man merkt der Gegenüber hat keinen RA, da haut man Sachen mit rein ob sie rechtens sind oder nicht, Hauptsache der Streitwert geht hoch und dann kann man in der ersten Verhandlung immer noch ohne Urteil einen Vergleich machen und die Verfahrenskosten werden geteilt!
Also hat der Geschäftsführer wenig Ahnung und dem sein RA auch!
Ich habe mal vor 35 Jahren Arbeitsrecht gelernt und ein bisschen ist hängen geblieben von den kleinen Schweinereien!
@Thoma, heut zu Tage muss man einen Rechtsschutz machen wie die AN mit versichert sind für Verkehr sonst sieht man irgend wann alt aus, wenn der Fahrer sich nicht wehren kann gegen eine Anschuldigung und die Versicherungsprämien gehen hoch!