Mhm...ich werde wohl meine Fragen, die ich habe, in nen 4 Augen Gespräch klären. Da es etliche Fragen gibt, wo ich keine oder nur vage Infos habe. Ob nach 2-3 Wochen Schicht eine Freischicht für den Ausgleich gewährt wird. Dann kann ich damit leben. Und Nachtschichten als solches stören mich nicht. Bin ja 15 Jahre zum größten Teil nur Nachts gefahren. Weil ich nur eine Arbeitszeitregelung kenne. Wo ich noch geschafft hatte, fing der Tag um 20.00 Uhr an und endete nächsten morgen um 07.00 Uhr. Und dann ging es abend um 20.00 uhr wieder los. Und wenn alles klappte, war man um 05.00 uhr mit allem durch. Also reine Nachtschichten. Ohne Wechsel in die Tagschicht
Ziemliche Zweifel
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Danke Colin. Das wollte ich eigentlich nur wissen, ob Kollegen auch solche Erfahrungen machen. Endlich mal ein Kollege, der aus Erfahrung spricht
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Original von Nikodemus
Hallo Kollegen. Ich hoffe, das ich etwas Hilfe finde. Ich bin seit etwas 4 Monaten ohne Anstellung und war froh, das meine Bewerbung als Kraftfahrer im Nahverkehr von einer Transportfirma positiv beantwortet wurde. Ich muss dazu sagen, ich bin vorher 15 Jahre im nationalen Fernverkehr tätig gewesen. Ich wollte raus aus dem Fernverkehr und in den Nahverkehr, weil sich nach 15 Jahren Fernverkehr mein Privatleben so ziemlich erledigt hatte. Die Bedingungen (theoretisch gesehen) bei der neuen Firma hörten sich gut an. 2 Schichtsystem und Nahverkehr. Und der, eventuell künftige Chef, gab mir die Möglichkeit,ein Praktikum zu machen. Zum fahren von Gärschlamm. Nun soweit so gut. Die praktische Seite sieht anders aus. Mein größtes Problem ist die Schichtaufteilung. Von 05-17.00 Uhr und von 17-05.00 Uhr. Wobei die Frühschicht erst Samstag um 17.00 endet.Das aber erfährt man nur so nebenbei von den Kollegen. Nun habe ich die Befürchtung, das ich mit dieser Schichtaufteilung völlig in die soziale Isolation gerate. Eigentlich genau an den Punkt , wo ich eigentlich weg wollte. Im Fernverkehr war ich in einer kurzen Woche ( die ging von Montag bis Freitag ) selten vor Freitag 24.00 Uhr zu Hause. Und Sonntag ging es schon um 18.00 in eine lange Woche. Der andere Punkt ist, das der Fuhrpark der eventuellen neuen Firma in einem ziemlich inakzeptablen Zustand ist. Dreckig und so ziemlich verschließen. Ein Zustand, der mir in meiner alten Firma ( bis auf das Verschließene) völlig unbekannt ist. Nun habe etliche Zweifel, dort ein Kontrakt zu unterschreiben. Und ich muss mich bis zum 04.03 entschieden haben. Ich stehe nun auch durch die Agentur für Arbeit unter ziemlichen Druck. Hättet ihr ein paar Ratschläge für mich. Es vergeht kein Tag, wo ich Möglichkeiten im Kopf durchspiele.
Ich arbeite in einem kleinen privaten Entsorgungsunternehmen, welches mit der Entsorgung von Haushalten im Landkreis (Hausmüll-Sperrmüll-(Fäkalien auf der Basis von öffentlichen Ausschreibungen) von der öffentlichen Körperschaft unterbeauftragt wurde. Die meisten Fahrzeuge unseres Fahrzeugparkes verfügen über einen analogen Tachografen, zwei Fahrzeuge über einen digitalen Tachografen. Nun gibt es Unstimmigkeiten über den Umgang mit Arbeitszeiten und Lenk- und Ruhezeiten. Hierzu meine Fragen:
1. In welchem Fall sind Fäkalienfahrzeuge, welche zur Entsorgung der Kleinkläranlagen der Bevölkerung in einem vorgeschriebenen Entsorgungsgebiet tätig sind, von der Nachweispflicht von Lenk und Ruhezeiten ausgenommen?
2. Muss bei diesen Fahrzeugen zwingend der Zusatz in der Zulassung auf "selbstfahrende Arbeitsmaschine " aufgeführt sein um in den Genuss der Befreiung zu gelangen.? Da wir Fahrzeuge besitzen, welche Anfang der 90iger Jahre zugelassen wurden ist dieser Sachverhalt nicht SO beschrieben. Aber die Beschreibung des Fahrzeugtypes weist eindeutig auf den Gebrauch zur Fäkalienentsorgung hin.
3. Alle Fahrer sind in unserem Betrieb im Besitz einer Fahrerkarte.
Die Einsatzleitung muss auf Anweisung der Geschäftsleitung bei Fahrern, welche ein Fahrzeug mit digitalem Tachografen führen, täglich, und bei allen anderen Fahrern, die ein Fahrzeug mit analogem Tachografen führen oder aber die gesamte Woche andere Tätigkeiten (außer Fahrertätigkeiten) durchgeführt haben, wöchentlich die Fahrerkarte auslesen. Ist das Auslesen der Fahrerkarte in dieser Häufigkeit für Fahrer von Fahrzeugen mit analogem Tachografen und Nichtfahrern notwendig, wenn gar statthaft?
Antwort :
Zu 1:
Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe h (berichtigte Fassung) der VO EG 561/2006 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 8 der Fahrpersonalverordnung
Fahrzeuge die in Verbindung mit Kanalisation ...., Hausmüllabfuhr ... etc. eingesetzt werden.
Die v.g. Ausnahmeregelung stellt Fahrzeuge, die in "Verbindung mit Kanalisation" zum Einsatz kommen von den Vorschriften der o.g. Verordnungen frei, da das Absaugen von "Abwasser aus abflusslosen Gruben sowie das Absaugen von Überschuß-klärschlamm aus Hauskleinkläranlagen" nach hiesiger Auffassung der Kanalisation zuzuordnen ist.
Ein weiterer Ausnahmetatbestand wird in der gleichen o.g. Rechtsnorm "Hausmüllabfuhr" vom Gesetzgeber eingeräumt.
Ausschlaggebend für die Zuordnung der Beseitigung von Fäkalien unter den Bereich der Hausmüllabfuhr ist ein Urteil des EUGH vom 21.03.1996, Rechtssache C 335/94 in dem die Abholung von "Abfällen aller Art" der Müllabfuhr zugeordnet wird (Urteilsbegründung).
Da zumindest Klärschlamm aus Hauskleinkläranlagen nach Auskunft eines Umweltamtes einer Kreisordnungsbehörde im hiesigen Regierungsbezirk als Abfall eingestuft ist, dürfte somit der Ausnahmetatbestand erfüllt sein.
Zu 2:
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind gemäß § 1 der Fahrpersonalverordnung (bis 3,5 t zgG) von den Vorschriften ausgenommen.
Da selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht der Güterbeförderung dienen bzw. für die Güterbeförderung verwendet werden dürfen unterliegen sie bei mehr als 3,5 t bis einschl. 7,5 t zgG nicht den EG-Rechtlichen-Bestimmungen.
Über 7, 5 t zGG unterliegen selbstfahrende Arbeitsmaschinen dem § 57 a der Straßenverkehrszulassungsordnung sofern sie nicht von dieser Rechtsnorm ausgenommen sind.
Da selbstfahrende Arbeitsmaschinen nur unter bestimmten Voraussetzungen als solche anerkannt sind/werden muss diese Einstufung in den Fahrzeugpapieren enthalten sein.
Unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung (Urteil des OLG Hamm - Asphaltkocher) liegt auch bei einer anerkannten selbstfahrenden Arbeitsmaschine ein Gütertransport vor, wenn im vorliegenden Fall z. B. der Tankbehälter des Absaugfahrzeuges mit Fäkalien gefüllt ist und diese dann abtransportiert werden. In diesem Fall wäre die Ausnahmeregelung nicht anwendbar.
Zu 3:
Im Rahmend er gesetzlichen Überwachungspflicht des Unternehmers ist dieser verpflichtet, regelmäßig die Tachoscheiben (wöchentlich) analog hierzu auch die Fahrerkarten zu überprüfen.
Quellen:
VO EG 561/2006
Fahrpersonalverordnung
Stand: September 2009
Ich hoffe das dich das weiterbringt ....Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöschter User 2 ()
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Es sind LKW mit Sattel für Saug/Drucktanks. Und wir fahren Gärreste aus ner Biogasanlage. Diese werden auf landwirtschaftlichen Nutzbetrieben abgelassen. Zur Düngung
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@nikodemus
wo liegt das problem? probier es doch aus!
hört sich nach einem coolen job an, sch... auf die zeiten! ;), gebe mir doch mal die adresse von diesem verein, vielleicht kann ich da auch mit meinem kipper fahren...!Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!! -
Na sowas.......
es gibt noch mehr Saugwagenfahrer in diesem unserem Lande.
Oder zukünftige :] :] :] :] -
Ja. Die Arbeit stinkt zwar manchmal, wenn man ,,geduscht,, hat...aber es geht entspannt zur Sache. Und dafür, das man einem schon nach 3 Tagen alleine los schickt...gehts. Nur die Arbeitszeiten sind ungewohnt. Eine Woche am Tage. Und eine Woche in der Nacht. Wobei mir Nachts eigentlich die liebste Arbeitszeit ist. Dadurch das ich 15 Jahre nur Nachts gefahren bin.
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Sorry, du schreibst Schrott.
Die Arbeitszeiten sind ungewohnt, bist aber angeblich 15 Jahre im FV gefahren.
Was ist dir eigentlich lieber?
12 Stunden/Tag arbeiten und abends zu Hause oder 10 Stunden/Tag (was es auch nicht gibt) und alle 2-3 Wochenenden mal zu Hause, den Rest der Zeit in der Hütte leben.
Kopfschüttel und wesch -
gelöschter User 4 ich male dir das mal mit Buntstiften auf. Ich war, bevor meine alte Firma Pleite ging..nur im DPD, Post oder Sammelgutverkehr unterwegs. Und das generell nur Nachts. Mit ....fast festen Arbeitszeiten. Und nach einer gwissen Zeit ist dieses arbeiten normal. Aber eben halt von Montag bis Freitag (dort konnte es auch bis in die Nacht gehen...wegen der Arbeitsplanung) oder von Sonntagabend bis Samstag Früh. Nun geht es aber von 05.00 bis 17.00 oder von 17.00 bis 05.00. Wobei die Frühschicht Samstagabend endet. Das ist was Ungewohntes für mich. Denn vorher kannte ich diesen wöchentlichen Wechsel nicht. Und bei dieser Regelung kommt man eigentlich nur zum essen und schlafen nach Hause. In wie weit meine eventuelle künftige Firma die Nachteile der 12 Stundenschichten durch freie Tage ausgleicht, damit das Familiäre nicht auf der Strecke bleibt, weiß ich nicht. Ganz nebenbei bin ich seit 2 Jahren Papa.
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Die Arbeitszeiten sind ungewohnt, bist aber angeblich 15 Jahre im FV gefahren.
Also bei mir hat sich auch mal einer vorgestellt mit Erfahrung im Fernverkehr... wie sich herausgestellt hat ist er nur Linie München - Mailand gefahren
Im UTA-Heftchen war letztes Jahr auch mal ein Bericht über ein Fahrer von Duvenbeck im FV drin... der fährt Linie irgendwas nähe Regensburg - Ruhrgebiet...
Die meisten wissen nicht mehr was Fernverkehr wirklich heißt...
Und bei dieser Regelung kommt man eigentlich nur zum essen und schlafen nach Hause
Also ich bin Montag - Freitag auch meist von 6:00 Uhr bis 18/19 Uhr oder länger im Geschäft... Mindestens 3 von 4 Samstagen bin ich auch im Geschäft und Probleme mit sozialen Kontakten habe ich nicht...
Ist halt auch eine Sache von der Anpassung, weil dann eben 5-7 Stunden Schlaf reichen müssen...
Kommst Du mit den Arbeitszeiten nicht klar, versteh ich nicht, warum Du Dir dann überhaupt Gedanken über den Job machstKurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KoNi ()
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Original von Nikodemus
gelöschter User 4 ich male dir das mal mit Buntstiften auf. Ich war, bevor meine alte Firma Pleite ging..nur im DPD, Post oder Sammelgutverkehr unterwegs. Und das generell nur Nachts. Mit ....fast festen Arbeitszeiten. Und nach einer gwissen Zeit ist dieses arbeiten normal. Aber eben halt von Montag bis Freitag (dort konnte es auch bis in die Nacht gehen...wegen der Arbeitsplanung) oder von Sonntagabend bis Samstag Früh. Nun geht es aber von 05.00 bis 17.00 oder von 17.00 bis 05.00. Wobei die Frühschicht Samstagabend endet. Das ist was Ungewohntes für mich. Denn vorher kannte ich diesen wöchentlichen Wechsel nicht. Und bei dieser Regelung kommt man eigentlich nur zum essen und schlafen nach Hause. In wie weit meine eventuelle künftige Firma die Nachteile der 12 Stundenschichten durch freie Tage ausgleicht, damit das Familiäre nicht auf der Strecke bleibt, weiß ich nicht. Ganz nebenbei bin ich seit 2 Jahren Papa.
Also mal ganz ehrlich : Entweder Hopp oder Topp - wenn du der Meinung bist , das dir dieses Arbeiten nicht passt , dann solltest du meiner Meinung - ( und ich habe meine 3 Kinder auch groß bekommen ) - SOFORT vom LKW wieder heruntergehen - und auf einem Lager als Staplerfahrer verschwinden oder dich bei Miele oder sonstwen bewerben , ich erinnere mich zudem da noch an irgendein Posting , eines gewissen Kopfkino * AVATAR GEIL * , das posting dazu viel weniger ....der hatte irgendwie das gleiche Problem .... -
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