vormittags zur Bank "gelatscht" vor 11UHR! Nachmittag seh ichs schon online am selben tag noch nie prob gehabt

austs schrieb:
Du kannst keinen Scheck zurückbuchen lassen ohne dich des Scheckbetruges strafbar zu machen. Der scheck stellt ein urkundliches zahlungsversprechen dar. Selbst das rausgeben von ungedeckten Schecks ist strafbar. Also das mit dem zurückbuchen halte ich für ein Gerücht.
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cristof schrieb:
vormittags zur Bank "gelatscht" vor 11UHR! Nachmittag seh ichs schon online am selben tag noch nie prob gehabt![]()
cristof schrieb:
vormittags zur Bank "gelatscht" vor 11UHR! Nachmittag seh ichs schon online am selben tag noch nie prob gehabt![]()
also mein lieber Sky , das sehe ich im Augenblick genauso .... , ich sehe solche Sachen immer als Gesamtpaket - und da wir in einem Speditionsforum sind - sollten wir das auch etwas erweitert ausdikutieren dürfen ....gelöschter User 4 schrieb:
Herr Hirmer
Legen sie ihren neuen Job nicht ein wenig zu eng aus???