Wenn es so einfach wäre... Speditionskaufmann will ich selbstständig machen

    • RE: Wenn es so einfach wäre...

      KoNi schrieb:

      Aus einem anderen Forum:




      Hallo,
      ich bin Speditionskaufmann und habe für verschiedene grosse Speditionen


      Ich würde ja zugern mal das Zeugnis (oder wie es früher hieß den Kaufmannsgehilfenbrief) von diesem Vogel sehen.
      Wie hat der eine Abschlußprüfung hingekriegt, wenn es nicht mal die absoluten Grundlagen drauf hat.

      Armes Deutschland. Wo schlittern wir blos hin??
    • Wie hat der eine Abschlußprüfung hingekriegt, wenn es nicht mal die absoluten Grundlagen drauf hat.


      Ein Führerschein heißt ja auch nur, dass man fahren darf, nicht dass man kann :D Außerdem reicht eine 4 fürs bestehen :D

      Das "Wissen" für eine Prüfung kann man prima Auswendiglernen. Verstehen ist eine ganz andere Sache. Das ist wie mit dem Begriff "Disponent"... Was für Leute meinen, dass sie Disponenten sind, weil sie bei Speditionen anrufen und Frachten vergeben haben :thumbsup:
      Oder dass sie Disponenten sind, weil sie die Ausbildung als Speditionskaufmann haben... Hach ja :D

      da wäre im cargoforum


      Darf man hier Fremdforen erwähnen? Deshalb die Formulierung :P

      Heute Abend mal meine Zugangsdaten raussuchen...
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KoNi ()

    • dann gib ihm doch mal eine Antwort, da wäre im cargoforum ja auch mal was los ;)


      Mal schauen ob eine Antwort kommt :D


      die site endet auf .de und nicht auf .uk


      Na als Spediteur muss man doch weltgewandt sein und so :D :D Aber der Sinn dieses Spruches zu dem Thema erschließt sich mir nicht...
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Der Sinn war sicher der Hinweis, auf die "überMich" Seite zu schauen, das hat der Moderator natürlich moderat gemacht und gleich die Werbung rausgehauen
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Beim Zitieren

      [ quote ] als Beginn eingeben ( eckige Klammer erreicht man mit AltGR und Taste 8 bzw 9 )
      [ /quote ] als Ende eingeben

      Natürlich ohne Leerzeichen



      Forumsregeln: forum-speditionen.de/forumsregeln-3898
    • Hallo, “Thomma”!

      Haette da ‘mal ‘ne Frage zu Deinem statement wegen “Selbsteintritt”.


      Thomma schrieb:

      Das wird dann etwas Problematisch, Aber viele wissen dann gar nicht was eigeneintritt heißt. Bei einer sogenannten Spedition ohne eigeneintritt oder Logistiker verhält es sich ja nicht anders. Von der Versicherung abgesehen.
      Und Selbsteintritt heißt, du darfst sie nicht weiterverkaufen. Sondern nur mit eigenem Fahrzeug ausführen.



      Der “Sofa” braucht eigentlich gar nichts, nur ‘ne “0815-Versicherung”.

      Und wuerde an dieser Stelle ‘mal so behaupten, dass ein “Sofa” niemals nie im “Selbsteintritt” taetig werden koennte (Zugangsbedingungen!).

      Wenn nun aber ein “richtiger” Spediteur im “Selbsteintritt” taetig wird, gibt es Unterschiede im Vertragswerk (Rechten, Pflichen, Haftung und Genehmigungen).

      Es gibt “Speditionsvertraege” und “Frachtvertraege” (HGB).

      Wenn nun ein Spediteur im “Selbsteintritt” als “Frachtfuehrer” auftritt, und die Bedingungen erfuellt, dann sagst Du =


      “ . . . und Selbsteintritt heisst, Du darfst sie (die Ladung) nicht weiterverkaufen sondern nur mit eigenen Fahrzeugen ausfuehren . . .!”.


      Woher was Du das denn?

      Wo steht das geschrieben?

      Hoere gerne,


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.
    • Hey, KoNi!


      KoNi schrieb:

      und übernehmen sich dann ganz schnell, wenn der Kunde sein Geld haben will und der auftraggeber nicht zahlt.


      Deswegen denkt er doch an Factoring und will nur mit großen Speditionen arbeiten :D

      Tja, Sofas verdienen so Ihr Geld


      Lt. GüKG ist doch aber zumindest eine Lizenz (Egal welche) notwendig. Oder?



      Was bitte hat denn ein “Sofa” mit “GüKG” zu tun?

      Rein rechtlich gar nichts.

      Koennte nur sein das der Auftragnehmer (der Kunde des “Sofa-Spediteurs”) sich bei’m “Sofa” daruber beschwert, dass =

      “ . . . der Halter des zur Beladung zur Verfuegung gestellten Fahrzeuges nicht ueber die erforderlichen Genehmigungen verfuegt und diese nicht vorlegen kann, etc., etc. . . .”.

      Also wirst Du dieses Fahrzeug nicht laden sondern sofort bei Deinem “Sofa-Spediteur” auf Ersatzgestellung draengen, den geplatzten Liefertermin versuchen Deinem Kunden zu erklaeren (denn der schreit schon am Telephon ‘rum) und vielleicht irgendwann doch noch den Mist in den naechsten drei Tagen vom Hof bekommen.

      War aber noch nicht alles, denn die naechsten drei Jahre streitest Du Dich dann noch vor’m Gericht mit Deinem “Sofa-Spediteur” ‘rum.

      Konrad wie Du sagst bist Du ja Disponent und solltest dann eigentlich auch ein gelernter “Spedi” sein. Dann solltest Du aber auch das alles mit “GüKG” und so auf’m Schirm haben weil das gehoert zu den Grundkenntnissen(?).


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.
    • Konrad wie Du sagst bist Du ja Disponent und solltest dann eigentlich auch ein gelernter “Spedi” sein. Dann solltest Du aber auch das alles mit “GüKG” und so auf’m Schirm haben weil das gehoert zu den Grundkenntnissen(?).


      Bin kein gelernter Speidkaufmann (Bürokaufmann), lediglich schon in der Ausbildung nichts anderes gemacht.

      Les meine Posts mal richtig und evtl. auch alle. Da steht klar die Frage nach GüKG §7c Abs. 1 (Pflichten des Auftraggebers). Sind ja nicht alles nur Idioten :P

      Wer zu einem Zwecke, der seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, einen Frachtvertrag oder einen Speditionsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen hat, darf Leistungen aus diesem Vertrag nicht ausführen lassen, wenn er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Unternehmer 1. nicht Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 oder einer Berechtigung nach § 6 oder einer Gemeinschaftslizenz ist, oder die Erlaubnis, Berechtigung oder Lizenz unzulässig verwendet


      Deshalb war meine Frage, darf ich mit einem Sofa überhaupt ein Vertrag abschließen bzw. den Vertrag ausführen lassen, denn:

      Ich gehe mit dem Sofa (ohne Lizenz) ein Speditionsvertrag ein (Leistung: Besorgung des Transportes). Wenn der Sofa nun den Transport organisiert, führt er ja die Leistung aus dem geschlossenen Speditionsvertrag aus, was ich aber als Auftraggeber gar nicht zulassen dürfte lt. §7c Abs. 1 GüKG

      Ich hoffe ich habe mein Anliegen jetzt verständlich erklärt :D

      Diesen Sachverhalt wollte ich wissen. Ob ich da einfach etwas falsch verstehe/interpretiere.

      Dass es in der Praxis so gehandhabt wird, weiß ich auch. Mir geht es hier nur um den rein rechtlichen Aspekt, da wir weder mit Sofa arbeiten und es auch nicht planen. Wenn der Spediteur nicht regelmäßig mit eigenen LKW kommt, ist es der falsche Partner.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KoNi ()