Hallo,
ich bin neu hier. Wenn ich mich mal kurz vorstelle: Ich bin der Sohn eines Fuhrunternehmers aus dem Raum Schweinfurt / Würzburg. Wir transportieren Schüttgüter wie z. B. Aushub, Schotter, Mischgut usw.
Nun auch schon meine Frage:
Da es des öfteren vorkommt, dass unsere Fahrzeuge per Radlader geladen werden, die mit eingebauter Wiegeeinrichtung ausgestattet sind, würden wir gerne wissen, welches Leergewicht zählt. Das tatsächliche oder das Leergewicht laut Fahrzeugschein? Wir waren die ganze Zeit der Annahme, dass das Leergewicht laut Schein zählt.
Beispiel: Bei einer Baustelle werden wir per Radladerwaage geladen, und beim Abladeort müssen wir vor Einfahrt ins Baustellengelände nochmal auf einer stationären Waage verwogen.
-> zum einen können die Leergewichte voneinander abweichen, (vorallem bei Alu-Mulden, da die Verschleißplatten nach ca. 2 Jahren durchgerieben sind und somit neue, stärkere Verschleißplatten wieder aufgeschweißt werden müssen)
-> zum anderen hat die Radladerwaage meist auch eine kleine Abweichung zur stationären Waage: (bei 25 to Ladung können das schonmal +/- 200 kg sein!
Hat man somit laut seinen Fahrzeugscheinen ein Zug-Gesamtgewicht von 40,5 to, kann das bei der stationären Waage schon ganz anders sein.
anderes Beispiel:
Man wird unterwegs zum abladen von der Polizei angehalten und wird auf die Waage gezogen, obwohl beim laden mit der Radladerwaage gewogen wurde und ein Gesamtgewicht von 40,5 to ermittelt wurde.
-Welches Gesamtgewicht zählt dann??? (sollte das von der polizei ermittelte höher sein. -kann natürlich auch anderst herum sein)
Auf (hoffentlich) viele Antworten wartend,
Steffen Hofmann
ich bin neu hier. Wenn ich mich mal kurz vorstelle: Ich bin der Sohn eines Fuhrunternehmers aus dem Raum Schweinfurt / Würzburg. Wir transportieren Schüttgüter wie z. B. Aushub, Schotter, Mischgut usw.
Nun auch schon meine Frage:
Da es des öfteren vorkommt, dass unsere Fahrzeuge per Radlader geladen werden, die mit eingebauter Wiegeeinrichtung ausgestattet sind, würden wir gerne wissen, welches Leergewicht zählt. Das tatsächliche oder das Leergewicht laut Fahrzeugschein? Wir waren die ganze Zeit der Annahme, dass das Leergewicht laut Schein zählt.
Beispiel: Bei einer Baustelle werden wir per Radladerwaage geladen, und beim Abladeort müssen wir vor Einfahrt ins Baustellengelände nochmal auf einer stationären Waage verwogen.
-> zum einen können die Leergewichte voneinander abweichen, (vorallem bei Alu-Mulden, da die Verschleißplatten nach ca. 2 Jahren durchgerieben sind und somit neue, stärkere Verschleißplatten wieder aufgeschweißt werden müssen)
-> zum anderen hat die Radladerwaage meist auch eine kleine Abweichung zur stationären Waage: (bei 25 to Ladung können das schonmal +/- 200 kg sein!
Hat man somit laut seinen Fahrzeugscheinen ein Zug-Gesamtgewicht von 40,5 to, kann das bei der stationären Waage schon ganz anders sein.
anderes Beispiel:
Man wird unterwegs zum abladen von der Polizei angehalten und wird auf die Waage gezogen, obwohl beim laden mit der Radladerwaage gewogen wurde und ein Gesamtgewicht von 40,5 to ermittelt wurde.
-Welches Gesamtgewicht zählt dann??? (sollte das von der polizei ermittelte höher sein. -kann natürlich auch anderst herum sein)
Auf (hoffentlich) viele Antworten wartend,

Steffen Hofmann
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