Welches Leergewicht zählt?

    • Welches Leergewicht zählt?

      Hallo,

      ich bin neu hier. Wenn ich mich mal kurz vorstelle: Ich bin der Sohn eines Fuhrunternehmers aus dem Raum Schweinfurt / Würzburg. Wir transportieren Schüttgüter wie z. B. Aushub, Schotter, Mischgut usw.

      Nun auch schon meine Frage:

      Da es des öfteren vorkommt, dass unsere Fahrzeuge per Radlader geladen werden, die mit eingebauter Wiegeeinrichtung ausgestattet sind, würden wir gerne wissen, welches Leergewicht zählt. Das tatsächliche oder das Leergewicht laut Fahrzeugschein? Wir waren die ganze Zeit der Annahme, dass das Leergewicht laut Schein zählt.

      Beispiel: Bei einer Baustelle werden wir per Radladerwaage geladen, und beim Abladeort müssen wir vor Einfahrt ins Baustellengelände nochmal auf einer stationären Waage verwogen.

      -> zum einen können die Leergewichte voneinander abweichen, (vorallem bei Alu-Mulden, da die Verschleißplatten nach ca. 2 Jahren durchgerieben sind und somit neue, stärkere Verschleißplatten wieder aufgeschweißt werden müssen)

      -> zum anderen hat die Radladerwaage meist auch eine kleine Abweichung zur stationären Waage: (bei 25 to Ladung können das schonmal +/- 200 kg sein!

      Hat man somit laut seinen Fahrzeugscheinen ein Zug-Gesamtgewicht von 40,5 to, kann das bei der stationären Waage schon ganz anders sein.

      anderes Beispiel:

      Man wird unterwegs zum abladen von der Polizei angehalten und wird auf die Waage gezogen, obwohl beim laden mit der Radladerwaage gewogen wurde und ein Gesamtgewicht von 40,5 to ermittelt wurde.
      -Welches Gesamtgewicht zählt dann??? (sollte das von der polizei ermittelte höher sein. -kann natürlich auch anderst herum sein)

      Auf (hoffentlich) viele Antworten wartend, ;)

      Steffen Hofmann

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    • Hallo

      also laut Fahrschule is das so das du nicht mehr als 40 tonnen haben darfst
      wenn du im schein stehen hast das du eine nutzlast von 20 Tonnen hast darfst du die auch nicht überschreiten
      es zählt immer das was im schein steht
      bei einer Sattelgeschichte schaut das anders aus
      wenn du mit den zulässigen massen über 40 tonnen kommt muß das so sein

      zulässige masse zugmaschiene + zulässige masse auflieger - Aufliegelast wenn der sattel z.b 16 und die Maschiene 11 hat mußte immer das größere abziehen

      wenn die über 40 tonnen kommt mußte beim beladen auf die differenz verzichten denn du darfst max 40 tonnen haben es sei denn du fährst die iso container dann44 t

      ich hoffe es is verständlich und man kann es nachvollziehen

      so is es laut Fahrschule
    • Hallo Transporti,

      wenn Du der Sohn eines Fuhrunternehmers bist, dann wirst die "geduldete" Überladung und deren Grenzen sicherlich kennen.
      41.950Kg = Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld/Bußgeld!
      41.951Kg - ....... Kg = Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Auswirkung beim KBA!
      Aber auch da hängt alles im ermessen des Beamten, bzw. des Richters ab...

      Fakt ist:

      JimTonic hat da schon ein gutes Beispiel gebracht mit dem Regen und hat mit seiner Aussage vollkommen recht...
      Nur wie es halt in der Praxis ist; musst halt bei loser Schüttung ohnehin abplanen,
      dabei wie Du sicherlich auch weißt, ist es egal ob Du Brechsand 0/2 oder festen Bodenaushub nach Bodenklasse 4 geladen hast...
      Somit kommt diese Ausrede schon mal nicht mehr zum tragen.

      Bei einer Verladung ohne Verwiegung vorab, (wie in Deinem Beispiel genannt)
      zählt die zGM der Fahrzeugpapiere.
      Bei einer anschließenden Kontrolle aber, wirst Du auf eine Waage zitiert, dann zählt das tatsächliche Gewicht!
      Ebenso ist es, wenn Du vor der Beladung verwogen wurdest und im nachhinein Deinen Tank mit 950l Diesel voll machst, dann hast auch um die 1000 Kg zuviel.

      Wenn man natürlich von einer Miete mit z.B. nem Bagger (ohne Waage) beladen wurde,
      so gibt es auch da noch toleranzen, da man ja im wesentlichen nur die Masse in Umrechnung mit dem Gewicht vollziehen kann.
      Aber wie gesagt, das alles liegt im ermessen des Beamten, bzw. des Richters...

      In der Regel, wenn Du keinen übermäßigen Berg auf der Mulde hast und einen akzeptabelen Wiegeschein vorweisen kannst, wirst in Ruhe gelassen, zumindest hier oben bei uns!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von TransportLogistik ()

    • Hallo Scania,

      Da muß ich doch mal heftigst widersprechen. Überladung ist nie eine Straftat, sondern immer eine Ordnungswidrigkeit. Du meinst wahrscheinlich ohne (Verwarnung) oder mit (Bußgeld) Punkten in FL. Mach hier nicht die Pferde scheu! 8o ;)

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Welches Leergewicht zählt?

      hallo
      transporti

      es zählt immer das tatsächliche gewicht des zuges!
      aber eigendlich müßtest du das wissen, grade wenn ihr im schüttgut bereich tätig seit!
      die waage am radlader ist nicht geeicht im sinne der stvo.
      also wenn dich die pol. oder bag auf eine waage zieht, dann ist diese auch geeicht
      im sinne der stvo. (falls ein einspruch erhoben wird)!
      die leergewichte die in den zulassungen stehen, können zum teil häftigst von
      den tatsächlichen gewichten abweichen!
      daf z.b. trägt immer das leergewicht mit allen extras u. vollausstattung ein!
      aber meistens ist es umgekehrt, daß tatsächliche ist höher als das in der zul.
      kleines beisp.:
      ich habe in belgien natursteine geladen (paletten), zulassungen und das gewicht
      auf dem frachtbrief ergaben 40,34 to.
      hir in berlin komme ich in eine kontrolle! naja was soll ich sagen 42,85 to. mit
      leeren tank!
      ho,ho bin da aber gut rausgekommen!!

      gruß thomas
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Hallo,

      also erstmal danke für die bereits zahlreichen antworten.

      Zitat:
      es zählt immer das tatsächliche gewicht des zuges
      aber eigendlich müßtest du das wissen

      -Nach Auskunft von (bekannten/befreundeten) Polizeibeamten unsererseits, gilt das Leergewicht laut Schein. (deswegen gingen wir eben von diesem aus.)

      Zitat:

      kleines beisp.:
      ich habe in belgien natursteine geladen (paletten), zulassungen und das gewicht
      auf dem frachtbrief ergaben 40,34 to.
      hir in berlin komme ich in eine kontrolle! naja was soll ich sagen 42,85 to. mit
      leeren tank!
      ho,ho bin da aber gut rausgekommen!!


      - letzte Woche erst, als wir Getreide verluden (wir sind zudem auch noch Getreidezwischenhändler) und ich die dann zur Getreidemühle fuhr, wurde ich auch angehalten.

      Laut unserer geeichten Fuhrwerkswaage, betrug die Ladung 25,3 to.
      Ergibt mit einem Leergewicht laut Brief von 16,0 to, 41,3to Gesamtgewicht.


      Also ich fuhr los, auf der Autobahn wurde ich dann angehalten und kontrolliert. Der Polizist hat dann lg und ladung zusammengerechnet und noch um den Zug herumgeschaut und gemeint, ok, fahr weiter. (hatten noch mehrere LKWs rausgezogen, insgesamt 5. 3 fernzüge, 1 kipper und ich)

      Als ich dann zur Mühle kam, stand natürlich wieder Polizei an der Waage (oder bessergesagt im Waagehäuschen) und kontrollierte jeden ankommenden LKW. Bei mir kamen dann 41,7 to raus. Prompt war der nette Herr von der Polizei am ausfüllen (wie am Fließband, die, die vor mir standen hatten bereits auch alle so einen schönen wisch in der Hand) einer Anzeige, und wollte mir 30 oder 35 Euro abknöpfen, als ich dann sagte, dass ich bereits schonmal, vor ungefähr 30 minuten kontrolliert wurde, bekam ich blos diesen Satz zu hören:

      "Das ist mir egal, es zählt das Gewicht, was hier ermittelt wurde"

      Also entgegnete ich:

      "Diese Waage ist aber keine öffentliche, oder bin ich da falsch gewickelt?"

      Der Polizist war im ersten Moment sprachlos, und guckte mich mit großen Augen an, strich diese (und die 2 vorherigen) Anzeigen durch, besprach sich mit seinem Kollegen und setzte sich mit seinem Kollegen wieder ins Auto und fuhr weg.

      Was sollte das dann bezwecken, außer das wiedermal unnötig Steuergelder verschwendet wurden? Anscheinend wurden wiedermal nur ein paar Dumme gesucht, die sofort zu allem ja und amen sagen...

      (Ich will damit nicht die Polizei schlecht machen! Kontrollen sind in Ordnung, denn manche übertreiben es doch schon recht gewaltig und ziehen die ganze Branche mit runter.)


      Zitat:

      können zum teil häftigst von
      den tatsächlichen gewichten abweichen!


      - habe ich bereits im 1. beitrag geschrieben. :rolleyes: ;)

      von uns auch mal ein kleines Beispiel:

      Mercedes SK 3-Achs SZM(mit Wechselbrücke) + Reisch 2 Achs Alumulde (lt Brief, 14,8 to)

      Das hat, als der Zug neu war, ziemlich gepasst, (je nach Waage 14,9 bis 15,0 to)

      Jetzt, nachdem der Auflieger schon einige Verschleißplatten gesehen hat, hat dieser Zug ein tatsächliches Gewicht von ca. 15,5 to.


      Zitat:

      Tank mit 950l Diesel auffüllst...

      - wir fahren seit anfang des Jahres mit Rapsöl :D tun also was für die Umwelt :D :rolleyes:


      Gruß Steffen

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    • hallo
      kollegen u. steffen

      ja na klar, im stückgutbereicht hast du ja kaum was mit ner waage zu tun!
      da zählt das gewicht aus dem schein!
      aber im schüttgutbereich hat man ja meistens eine leer einwaage!
      dann zählt das gewicht des wiegescheins!
      das beispiel mit belgien, war ja so ein ding!
      weit und breit keine waage, und sonst nur die colli gewichte!
      aber das hat ja nicht ganz hin gehauen!
      ja,ja nie klein beigeben! aber immer höflich bleiben! und nicht auf stur schalten!

      gruß
      thomas
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Hallo Transporti.

      Hab selber einen Kipperzug, aber wenn ich das lese
      Als ich dann zur Mühle kam, stand natürlich wieder Polizei an der Waage (oder bessergesagt im Waagehäuschen) und kontrollierte jeden ankommenden LKW.


      würde ich die Mühle zum letzten mal anfahren. Was haben die B... in der Waage der Mühle zu suchen?

      Bei uns ist ein Kieswerk, zu dem sind sie auch immer zum verwiegen gefahren, wenn sie einen rausgeholt haben. Aber seitdem das sie mal einen von genau diesem Kieswerk rausgeholt haben, brauchen die sich nicht mehr auf dem Gelände blicken lassen :D :D

      Mit dem Gewicht ist das so eine Sache3, wenn beim beladen keine Waage zur Hand ist, kann man nur schätzen. Und dann kommt es darauf an, welchen Beamten bzw. Richter du erwischt, wenn du drüber bist.

      Bin aber bis jetzt immer gut weggekommen. Bis auf einmal, aber bei 26 % auch verständlich. Unter 10 % und ohne Waage passiert dir eigentlich nichts.
      Zumindest war das bei mir immer so.

      Gruß Christian