Welche GmbH ist die einzig wahre

    • In England machst dich Strafbar und in D bekommst keine Restschuldbefreiung.


      Diese aussage ist nicht ganz richtig denn es kommt immer drauf an wie du inso machst und wenn du ne "richtige " Ltd. hast kannst auch in England inso machen uund bist anders wie in D 12 monate Restschuldbefreit und dieses wird auch von D gerichten anerkannt .
      Allerdings sieht die gesellschafter haftung hier auch anders aus das sollte man nichht vergessen.

      Warum soll eine gmbh ligth nur was für gescheiterte existenzen sein ???

      Wenn man dir glauben darf bist aj auch unglücklichwerwiese uín die inso gerutscht nun willst weitermachen aber nochmal den streß ?? Verstehst was ich meine ??

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Original von Lenker50
      auch nicht diese Light GmbH die ja auch in D kommen soll oder die es schon gibt.

      Gibt es schon, nennt sich UG (Unternehmergesellschaft). Stammkapital ab 1 €, muß aber soviel ich weiß zur GmbH aufgestockt werden wenn Gewinne anfallen (was sich aber ja bei einer Kapitalgesellschaft leicht vermeiden läßt :D).
      Der Typ mit dem Discokrempelversand hat ja eine, durch den entstand ja auch erst diese neuerliche Gesellschaftsformendiskussion hier wieder.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @daffan
      Schuldigung, aber ich verwässere mal kurz.

      Zu LTD.:
      Was hier noch nicht angesrochen wurde ist, dass man, da man ja in GB angemeldet ist, allles in Englisch machen darf.
      Auch eine LTD muss Berichte abgeben. Aber in Englisch. Das kostet ebenfalls. Das nur zum Vergleich mit ....

      Zu GmbH
      .... den höheren Kosten beim Steuerberater durch GmbH versus anderer Gesellschaftsform.
      Ferner erzeugt eine GmbH einen "Wohlfühlfaktor", wie er ja auch hier im Forum öfters zu bestaunen ist. Für einen selber vielleicht wichtig, aber im Gespräch mit eher konservativ tickenden Menschen des Mittelstandes ein klarer Voteil. Das kennt man, da ist man im Prinzip ein gleichwertiger Gespächspartner.
      Für mich allerdings kein alleiniger Grund eine GmbH als Gesellschaftsform zu wählen.

      Worüber wir uns wohl alle einig sind: Man braucht Geld. Am besten ausreichend in bar, oder entsprechende Sicherheiten für Darlehen. Beides kommt,wenn nicht von der Pferderennbahn, vom Privatvermögen des/der Gründer. Und daran führt kein Weg vorbei. Da macht die Gesellschaftsform keinen Unterschied. Aber wenn der Laden läuft (und das ist ja das Ziel), und man das z.B. Gesellschafterdarlehen zurück hat, ist man persönlich raus. Und das finde ich ziemlich beruhigend. Es ist also von vorneherein klar, wie teuer ein komplettes Desaster wird. Und mit diesem Gedanken kann ich mich anfreunden.
    • @ schnuller: 100% zustimmung! danke!

      original von lenker50:
      wenn dann nur eine GmbH mit einer Stammeinlage von 25 000 €. Hat viele Vorteile. Nicht nur wegen der Haftung. Auch Steuerlich.


      vier sätze (wenn man es als solche betrachten mag) - viermal absoluter müll!(sorry!)

      wieso ausgerechnet 25.000,- €??? das ist die MINDESTeinlage - generell sollte sich die einlage aber am tatsächlichen haftungsbedarf bemessen. ist also keine faustformel für´n erfolg! viele vorteile...soso...sag mir mal einen einzigen (außer vermeintlicher haftungsbegrenzung)! WO liegt der steuervorteil bei einer GmbH??? doch nicht etwa darin, dass ich als gesellschafter nach der körperschaftssteuer für die gmbh nochmal steuern auf meine entnahmen in höhe meines persönlichen steuersatzes zahlen darf?

      Nur was die meisten nicht wissen, wenn die eine LTD in England machen, geht ja ohne Probleme, den Karren in D aber gegen die Wand fahren, war es Essig mit Insolvenz in D. In England machst dich Strafbar und in D bekommst keine Restschuldbefreiung.


      wieder überdurchschnittlicher schafscheiß! wieso kriegste in D keine restschuldbefreiung? in GB musst du dich nach antragstellung zwischen 6 und 12 monaten redlich verhalten - dann gibt´s nen erlass seitens des englischen insogerichtes und damit einher geht die anordnung zur löschung aller eintragungen zum schuldner an das zuständige amtsgericht in D und an die schufa/ crefo etc. mit 4 wochenfrist zur vollzugmeldung aller löschungen! WO liegt hier der nachteil???

      bin selbst ganz sicher kein fan von ltd. usw. aber: es ist unter umständen ne alternative zur teuren und umständlichen gmbh für leute, die sich sämtlicher vor- und nachteile bewußt sind und damit umgehen können - evtl. auch mit blick auf handlungs- und gestaltungsspielräume jedweder art!

      also: wenn man keine ahnung hat oder nur über gefährliches halbwissen verfügt, in foren besser stille sein und im bedarfsfall zum anwalt/steuerberater/notar gehen - aber nicht andere auf die falsche fährte locken!
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      theoretisch ist die welt da draußen praktisch ganz gut
    • nachtrag: ein freund von mir hat ne ltd. mit sitz in Hull/ UK. stammkapital: 105.000 pfund sterling! ist der schlechter angesehen als ne gmbh mit 12.500,00 € stammeinlage in (fragwürdigen) sachwerten und einer nachschusspflicht in höhe weiterer 12.500,00 € aus gewinnen? :rolleyes: 8o 8o
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      theoretisch ist die welt da draußen praktisch ganz gut

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    • @ hans

      Grundsätzlich hast du recht. Wenn du aber anderen Halbwissen unterstellst, würde es besser aussehen, wenn du selber auch keine Unwahrheiten verbreiten würdest ;)

      ist der schlechter angesehen als ne gmbh mit 12.500,00 € stammeinlage in (fragwürdigen) sachwerten


      Nix Sachwerte. Die Kohle muß auf das GmbH-Konto eingezahlt werden.
      Dies nur der Richtigkeit halber ;) :D
    • :D :D :D

      jo TTP, wobei ich dir nicht ganz zustimme:
      Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haben die Gesellschafter entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag anteilig das Stammkapital aufzubringen. Statt der Einzahlung eines Geldbetrages kann allerdings im Vertrag vereinbart werden, dass die Barzahlungspflicht durch sog. Sacheinlagen, d. h. durch die Übertragung von Sachwerten auf die GmbH, erfüllt werden kann.
      das dürfte deine argumentation entkräften!

      aber es geht doch um´s prinzip: alle reden von enthaftung - also vom 3. schritt vor dem ersten! enthaftung geht nur über kapital - kapital erhalte ich nur, wenn ich geld verdiene. geld verdiene ich nur, wenn ich meinen arsch bewege und loslege zu arbeiten - und nicht drüber grüble, wie ich am besten aus der haftung komme!
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    • Was habt ihr immer mit der stammeinlage?

      Bei einer insolvenz schauen die gläubiger eh (fast) immer in die röhre und bekommen kein euro (pfund) aus der masse.
      Egal ob 1 euro/pfund, 25.000,- oder 100.000,- eingezahlt wurden.

      Wenn ich mal lese, dass bei einer gmbh 500.000,- stammeinlage eingezahlt worden sind, dann weis ich aber auch, dass diese zu 100% bei Banken o.ä. als sicherheiten verpfändet worden sind.