In England machst dich Strafbar und in D bekommst keine Restschuldbefreiung.
Diese aussage ist nicht ganz richtig denn es kommt immer drauf an wie du inso machst und wenn du ne "richtige " Ltd. hast kannst auch in England inso machen uund bist anders wie in D 12 monate Restschuldbefreit und dieses wird auch von D gerichten anerkannt .
Allerdings sieht die gesellschafter haftung hier auch anders aus das sollte man nichht vergessen.
Warum soll eine gmbh ligth nur was für gescheiterte existenzen sein ???
Wenn man dir glauben darf bist aj auch unglücklichwerwiese uín die inso gerutscht nun willst weitermachen aber nochmal den streß ?? Verstehst was ich meine ??
Gruß
daffan
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.