Was sagt Ihr dazu ?!

    • Einerseits ja, aber muss nicht die Baustellenleitung dafür Sorge tragen, eine einwandfreie Zufahrt zu gewährleisten?
      Ich kann ja nicht von einem Fahrer verlangen, jetzt mal überspitzt, 3 km zu Fuß die Strecke zu erkunden oder?
      Die gleiche Baustelle haben wir dann eine Woche später bei normaler Witterung beliefert und da gab es keinerlei Probleme.
      Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben.
    • Und da kämpft die Güterschadenhaftpflicht auch für? Obwohl das Gute nicht beschädigt wurde?


      Also meine zahlt auch für Kosten aus Verspätungen usw.

      Ich kann ja nicht von einem Fahrer verlangen, jetzt mal überspitzt, 3 km zu Fuß die Strecke zu erkunden oder


      Du glaubst gar nicht, was man vom Fahrer/Unternehmer alles verlangen kann :D

      Ich denke, wenn er die notwendige Sorgfalt hat walten lassen, dann muss er nicht die ganze Strecke ablaufen.
      Geht ja drum, musste er mit Glatteis rechnen usw. Wobei da auch viel überspitzt wird von manchen hier ;)

      Ich würde die Sache der Transportversicherung hinlegen und die sollen überprüfen ob Haftung besteht. Danach hast Du was in der Hand, das Du Deinem Kunden hinlegen kannst.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!

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    • Ich kann dir eine Klausel aus nen Bauvertrag zuschicken, da steht ganz genau drin wer für die Zufahrt zur und das Befahren zuständig ist! Der Bauherr als aller erstes, ist es ein grösserer Bau wird es eine Bauaufsicht bzw. Leitung geben , an die der Bauherr die entstandenen Kosten weitergibt ! Dein Auftraggeber (hoffe und denke der Hersteller direkt) hat dies 100% in seinen Verträgen stehen ! Also klärt sich von allein wer das Standgeld für den Kran zahlt :D!!! Aber die Rechnung würde ich dennoch meiner Transportvers. vorlegen ,mit dem Hinweis "nicht zahlen"!
    • dennoch meiner Transportvers. vorlegen ,mit dem Hinweis "nicht zahlen"!


      Da muss klar geschrieben werden, dass die Zahlung verboten ist. Die sind sonst ziemlich schnell in der Auszahlung und der Weiterbelastung. Hab grad wieder eine lustige Diskussion mit meiner KFZ. Die haben ca. 2.500 € ausbezahlt, weil angeblich Steine vom LKW auf ein PKW gefallen sind. Das tolle ist, dass der LKW zu dem Zeitpunkt leer war und das auch so gemeldet wurde usw.

      Ich kann dir eine Klausel aus nen Bauvertrag zuschicken, da steht ganz genau drin wer für die Zufahrt zur und das Befahren zuständig ist!


      Das Problem ist halt, dass die Sache auf einer öffentlichen Straße war und es damit eigentlich nicht die Zufahrt zu der Baustelle ist. Somit ist eigentlich die Gemeinde in der Pflicht. Dazu kommt, dass evtl. "eingeschränkter Winterdienst" gilt und sie damit wieder so aus der Haftung kommt.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Es ist nicht verboten, der Gemeinde auf die Sprünge zu helfen.
      Wenn ich (Bauleitung) ein besonderes Interesse habe, z.B. eine schneefreie Strasse, und dies ein Interesse ist, das die Gemeinde nicht hat, ist es bestimmt nicht verboten, selber zu räumen/streuen.
      Meiner Auffassung nach ist es Aufgabe der Bauleitung, im eigenen Interesse, die Gemeinde aufzuwecken. ODer selber aktiv zu werden. Und was auch immer dort gebaut wird, zahlt doch auch künftig Gewerbesteuer?
      Also ich sehe immer noch die Bauleitung in der Pflicht....aber ich bin bei sowas auch humorlos.

      Alternativ mal die Frage stellen: Warum habt Ihr eigentlich keinen Wendeplatz auf der BS? (Natürlich nur wenn es auch geht) Also keine BS auf der Zugspitze ist ;) )
    • Original von cargohans
      Original von Granitteufel
      @Ribs, ich würde es der Transportversicherung melden!

      Die kennen alle Tricks sich vorm zahlen zu drücken und du hast nicht den schwarzen Peter.

      Kannst immer behaupten, ich wollte ja zahlen aber die da haben sich quer gestellt.


      Und da kämpft die Güterschadenhaftpflicht auch für? Obwohl das Gute nicht beschädigt wurde? ?(


      Er hat nicht pünktlich geliefert!

      Wir haben mal in Weiden den ganzen Nachmittag gestanden zum abladen. und abends die Ladung nicht gepackt, mußte bei uns am Hub noch entladen werden.

      Ersatz LKW Kosten knappe 250 Teuronen und die zahlt auch der Versicherer.

      Heute hast preiswerte Vers. 500 € der LKW und bei jedem Schaden gehst hoch.

      Früher ca. 14.000 DM pro LKW (prozentual vom Umsatz) und man konnte so viel melden wie möglich.
    • Eine Baustelleneinfahrt muss immer befahrbar sein.
      Wenn der Fahrer kommt klann er Sagen dass er diese strecke nicht befährt weil SIe nicht geraumt ist.
      Wenn die Bauleitung aber das einfahren freigibt und der fahrer fährt nich in einen graben oder so bleibt auf normaler strecke stehen ist das baustellensache.
      Habe in einer Großen Firma als Gräderfahrer gearbeitet und täglich steckende Lkw gehabt.
      Kosten enstanden da nie denn Fahrer können dafür nichts vorallem nicht bei Schnee.
      Würd ich bei Problemen ein Rechtsanwalt zu rate Ziehen.
      Oder beim nächsten mal voerher sagen dass wenn man stecken bleibt keine Haftung übernimmt
    • RE: Was sagt Ihr dazu ?!

      Original von Ribs
      Hallo zusammen,
      folgender Sachverhalt:
      Belieferung einer Baustelle mit Innenlader (Betinfertigteil). Fahrer musst von einem bestimmten Punkt in der Ortschaft aus ca. 1 km rückwärts eine erst steile und dann wieder abschüssige Strecke befahren. Durch die Witterung (schnee/schneematsch) blieb er am scheitelpunkt oben stecken. Es ging nicht mehr vor und nicht zurück. Also, Trecker her und rausziehen, alles kein problem, nur dauerte das natürlich ca. 2 stunden. Nun stellt der Empfänger uns kosten für das warten des autokranes sowie die standzeit der nachfolgenden Lkw, die natürlich die baustelle in dieser zeit nicht anfahren konnten in rechnung!
      Ist das nun eine unabwendbares ereignis (bezgl. der witterung) bzw. ist nicht der empfänger dafür verantwortlich die zufahrt zur baustelle befahrbar zu halten?
      Nun, bin für eure antworten schon im voraus dankbar und allen gute Geschäfte.


      da ich in der Zeit von 2006 - 2008 Spezialtransporte gefahren habe : auch Fertighäuser , Betondecken usw . weiß ich noch das auf den Lieferscheinen drauf stand - nämlich : Die Baustelle muss frei befahrbar sein .... , http://www.mueva-beton.de/ , hier müsste das auch drin stehen ...

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    • Nicht ganz der gleiche Fall!

      Gestern neue Baustelle und 4 LKWs angeliefert!

      Ich erste und Kumpel der 2 LKW. LKW 3 vor uns geladen und LKW 4 nach uns.

      Hatten 9 Uhr aus gemacht für den Radlader und halb 9 dort!

      Baustraße endet mitten im Gelände!

      Als wir kamen hat es noch nicht geregnet, aber dann. Zementzug hatte leer Probs und Sandlkw haben wir mit der Cat gezogen.

      Als ich leer war Nr. 3 und 4 noch nicht da.

      Ich kam gut fort aber beim Kumpel haben wir die Cat müsst vorspannen!

      Als ich um den Bau rum gefahren kam, war die Ausfahrt blockkiert. LKW 4 stand drin und LKW 3 blind und neben die Baustr. gefahren und ihn so abgesenkt das der Palettenkasten nur noch halbe Höhe hatte. ?(

      LKW 4 hat mich dann raus gelassen.

      Der 3 musste dann an Ort und Stelle abgeladen werden und die Paletten mit dem Radlader 250 m einzeln gefahren werden.

      Der 4 er natürlich erhebliche Standzeit durch diese Aktion.

      Auftraggeber und Empfänger können rein gar nichts dazu wenn der Tölpel neben die Baustr. fährt.

      4 er muss die Standzeit an das Bein streichen oder sieht das jemand anders.


      SZM und Auflieger gemietet, was bleibt da noch für den Fahrer übrig?
    • Original von moritz0409
      Sich die Spesen vom FA zu holen :D! Bei 1300 brutto zwar nen bissel schwierig :D aber was solls! :D


      Man gut das ich über 600 Brutto mehr verdiene , und keine Baustellen mehr anfahren muss :) , im grossen Nahverkehr habe ich zwar auch einen 12 h Tag - allerdings bekomme ich dafür sogar noch Spesen .... und mehr als 1300 Brutto... :] :] :]
    • Original von Granitteufel
      Nicht ganz der gleiche Fall!

      Gestern neue Baustelle und 4 LKWs angeliefert!

      Ich erste und Kumpel der 2 LKW. LKW 3 vor uns geladen und LKW 4 nach uns.

      Hatten 9 Uhr aus gemacht für den Radlader und halb 9 dort!

      Baustraße endet mitten im Gelände!

      Als wir kamen hat es noch nicht geregnet, aber dann. Zementzug hatte leer Probs und Sandlkw haben wir mit der Cat gezogen.

      Als ich leer war Nr. 3 und 4 noch nicht da.

      Ich kam gut fort aber beim Kumpel haben wir die Cat müsst vorspannen!

      Als ich um den Bau rum gefahren kam, war die Ausfahrt blockkiert. LKW 4 stand drin und LKW 3 blind und neben die Baustr. gefahren und ihn so abgesenkt das der Palettenkasten nur noch halbe Höhe hatte. ?(

      LKW 4 hat mich dann raus gelassen.

      Der 3 musste dann an Ort und Stelle abgeladen werden und die Paletten mit dem Radlader 250 m einzeln gefahren werden.

      Der 4 er natürlich erhebliche Standzeit durch diese Aktion.

      Auftraggeber und Empfänger können rein gar nichts dazu wenn der Tölpel neben die Baustr. fährt.

      4 er muss die Standzeit an das Bein streichen oder sieht das jemand anders.


      SZM und Auflieger gemietet, was bleibt da noch für den Fahrer übrig?



      Hermann , wen du noch 246 Freds schreibst hast du deine 11000 !!! Postings voll - solltest dann mal eine grosse Runde schmeissen - :] :] :]