Was sagt Ihr dazu ?!

    • Was sagt Ihr dazu ?!

      Hallo zusammen,
      folgender Sachverhalt:
      Belieferung einer Baustelle mit Innenlader (Betinfertigteil). Fahrer musst von einem bestimmten Punkt in der Ortschaft aus ca. 1 km rückwärts eine erst steile und dann wieder abschüssige Strecke befahren. Durch die Witterung (schnee/schneematsch) blieb er am scheitelpunkt oben stecken. Es ging nicht mehr vor und nicht zurück. Also, Trecker her und rausziehen, alles kein problem, nur dauerte das natürlich ca. 2 stunden. Nun stellt der Empfänger uns kosten für das warten des autokranes sowie die standzeit der nachfolgenden Lkw, die natürlich die baustelle in dieser zeit nicht anfahren konnten in rechnung!
      Ist das nun eine unabwendbares ereignis (bezgl. der witterung) bzw. ist nicht der empfänger dafür verantwortlich die zufahrt zur baustelle befahrbar zu halten?
      Nun, bin für eure antworten schon im voraus dankbar und allen gute Geschäfte.
      Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben.
    • Aus'm Bauch raus würde ich unabwendbares Ereignis sagen. Höhere Gewalt.

      Zahlen würde ich das glaub nicht (hab bei sowas nen Dickkopp)

      Stand der Kran schon länger da oder ist der über die Straße gefahren ?
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
    • Servus!

      Ich würde mich da jetzt auf höhere Gewalt berufen. Zumal die freie Zufahrt zur Baustelle gewährleistet sein sollte bzw. sich Dein Kunde das Geld bei der Gemeinde holen soll, da die ja für den Winterdienst verantwortlich ist. Außer es ist "eingeschränkter Winderdienst".
      Gib die Sache doch Deiner Transportversicherung, die klärt dann, ob Du dafür haftest oder nicht.

      Einen ähnlichen Fall hab ich auch und bin grad am ausdiskutieren mit meinem Kunden.
      Sollte in Frankreich ein Bohrgerät laden, Zufahrt über ein Berg war wegen Eis und Schnee nicht möglich, da es eh schon Nachmittag war, hab ich den LKW bis zum nächsten Tag warten lassen, damit der Winterdienst kommt/es auftaut usw.
      Am nächsten Morgen hat die Polizei dann die Straße gesperrt.
      Da am nächsten Tag Feiertag und dann Wochenende war, wollte ich den LKW nicht mehr warten lassen und hab ihn dann von Marseille leer rauffahren lassen.

      Kunde beruft sich nun auch auf höhere Gewalt und ich soll die Sache selber zahlen :evil:
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!

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    • Also unabhängig von anderen Erwägungen würde ich in der Sache nicht zahlen.

      Begründung sinngemäß:

      1) 1km Rückwärtsfahren (gilt ja dann wohl für alle anliefernden Sattel) ist risikobehaftet. Baustellenzufahrten sind ja öfter mal unpassend für Strassenfahrzeuge, aber das? Und auch noch Achterbahn? Probleme sind also von der Bauleitung einzutakten, vor allem bei solchem Weter

      2) Der Bauleitung war bekannt, mit welchem Fahrzeug (Auflieger) Ihr anliefert. Dafür sind im eigenen Interesse von der Bauleitung die Voraussetzungen zu schaffen, oder Fahrzeuge vorzugeben (z.B. Raupenschlepper :D )

      3) Ihr habt alles getan um Probleme zu vermeiden. Fahrzeug hatte Winterausrüstung, geübter fahrer usw. usf.

      4) Ihr wart eigentlich rechtzetiig da, mit Sicherheitspuffer.

      5) Die Verzögerungsursache nd Rettungsaktion ist dokumentiert, Photos, schriftliche Berichte, mindestens des eigenen Fahrers und am besten auch des Fahrers des Schleppfahrzeuges. Letzteres kann man aber wohl vergessen, wenn er von der BS ist.

      So weit meine Anregungen. Viel Glück

      Krischan

      PS: auf dem Rhein warten derzeit ca. 200 Schiffe wegen des havarierten Säuretankers. Das ist auch höhere Gewalt nach meiner Meinung.
    • Original von Granitteufel
      @Ribs, ich würde es der Transportversicherung melden!

      Die kennen alle Tricks sich vorm zahlen zu drücken und du hast nicht den schwarzen Peter.

      Kannst immer behaupten, ich wollte ja zahlen aber die da haben sich quer gestellt.


      Und da kämpft die Güterschadenhaftpflicht auch für? Obwohl das Gute nicht beschädigt wurde? ?(
      ... hätte, hätte, Fahrradkette...
    • *schnipp*

      3) Ihr habt alles getan um Probleme zu vermeiden. Fahrzeug hatte Winterausrüstung, geübter fahrer usw. usf.

      */schnapp*

      Das ist der tragende Punkt. Hat der Fahrer sich die Zufahrt vorher genau angeschaut. Denn vor Ort entscheidet er was mit seinem Fahrzeug möglich ist und was nicht.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)