Genau diese Verantwortung sehen wir auch. Aus diesem Grund beinhalten Vereinbarungen dieser Art i.d.R. immer die Einhaltung der Zahlung von Frachtverträgen aus unserer Börse. Die Konsequenz der Nichteinhaltung ist die Sperrung.TRANSPORTINFORM schrieb:
Aber wenn ein angeblicher Marktführer Kenntniss von der drohenden Zahlungsunfähigkeit eines seiner Kunden hat, dann hat er die Pflicht zumindest die über seine Börse geschlossenen Frachtverträge zu sichern und nicht einfach zuzulassen das weiter Kredit über die benutzung der Frachtenbörse genommen wird.
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