Was darf ein Auftraggeber/Frachtzahler und was nicht !!??!!!

    • Was darf ein Auftraggeber/Frachtzahler und was nicht !!??!!!

      Hallo alle Zusammen !!!
      Ich hoffe darauf das man mir hier weiter helfen kann und zwar geht es um folgende 2 Sachen, die allerdings nichts miteinander zu tun haben.

      1. ein AG von uns ist der Meinung , er kann eine Palettenrechnung ohne Absprache mit uns gegenrechen.
      - Er ist außerdem der Meinung, das solange diese Palettenangelegenheit nicht geklärt ist, er die Frachtrechnung nicht bezahlen muss, auch wenn diese seit 3 Monaten über dem Zahlungsziel ist (was im übrigen auch schon 60 Tage betrug -> im wahrsten Sinne des Wortes) ... DARF ER DAS ALLES?


      2. ein LKW von uns ist zu spät an der Entladestelle angekommen (wir reden über eine Stunde) , da dieser und auch andere LKW`s von der Polizei runtergebremst wurden, da zu hohe Glätte herschte und daher die Polizei aus allgemeiner Sicherheit die Geschwindigkeit für die ganze Bahn herunter geschraubt hat.
      an der Entladestelle war ein Krantermin von 10Uhr und unser Fahrzeug (40to) war erst 10:50Uhr da.
      Jetzt will unser AG eine Stunde Ausfallgeld für den Kran von unserer Fracht abziehen. IST DAS RECHTENS ????


      Ich würde mich freuen wenn man mir hier weiter helfen kann.
    • Moin FarHaz,

      zuerst einmal hoffe ich, das das Bad Köstritz nach Mannheim heute bestens geklappt hat :D Und gern beantworten wir Dir Deine Fragen, damit Du Dich nicht in noch 3 Foren anmelden musst. :D

      1. Wenn die Aufrechnung nicht Vertragsbestandteil war, dann ist sie auch nicht anwendbar. Alles eine Frage des Vertrages. Schau mal hier unter Gesetze : sahel-dresden.de/
      Gerade dieses Thema machen sich manche zu leicht.

      2. Meiner Meinung nach darf der AG diese Kosten geltend machen. Deine Versicherung müßte dies dann begleichen, da es sich um einen Vermögensschaden handelt.

      Die viel interessantere Frage wäre doch, was Du bekommen hättest, wenn der Kran 1 Stunde zu spät gekommen wäre :D

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • zu 1. Paletten dürfen genrell nicht verrechnet werden, egal was im vertrag steht, reicht ein kurzer brief vom anwalt und das geld ist wieder da :P ,
      zu 2. klar kan der ag die verspätung gg. nachweis in rechnung stellen, es obliegt dann an dir den nachweis zu erbringen zu deiner schilderung, welche ich übrigens für fragwürdig halte. denn die polizei bremste das tempo herunter, aha :P
    • TheLivingFool schrieb:




      zu 2. klar kan der ag die verspätung gg. nachweis in rechnung stellen, es obliegt dann an dir den nachweis zu erbringen zu deiner schilderung, welche ich übrigens für fragwürdig halte. denn die polizei bremste das tempo herunter, aha :P


      Um die Frage zu beantworten, greift die Haftung dann nicht, wenn es Verfügungen von hoher Hand oder aber z.B. Kriegsereignisse gibt. Witterungsverhältnisse sind kein unabwendbares Hindernis/Ereignis (man kann ja 1 Stunde eher losfahren) und damit keine höhere Gewalt.

      Bevor jetzt wieder einer fragt, eine Verfügung von hoher Hand wäre z.B. eine Grenzsperrung, sodaß kein Lkw mehr passieren dürfte.

      Ich würde mir die Bestellung zum Kran mal faxen lassen. Die haben meistens auch eine vereinbarte Vorrüstzeit.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • @ thommy,

      gestern einer für mich geladen, stand 2 stunden in bag-kontrolle und dann gute weiterfahrt, hat mich gestern abend 17uhr bereits informiert da stand das auto noch. sollte heute morgen 8uhr in pfronten sein, nun ist er erst 10uhr da, da ich mir 1 stunde luft gelassen hatte und die ankunftszeit eigentl. 9uhr ist ist er also 1 stunde zu spät. wer haftet da eigentlich ? er kann ja nicht wissen das das er in ner großrazzia drin steht.
    • war aber auch eine lange Überprüfung, waren die Beamten so langsam oder Auto und Fahrer so fehlerbehaftet ??? :D

      bin mir da grad nicht so sicher, ob das unter die Verfügung fällt

      sollten wir mal Herrn Ude befragen dazu

      gruß thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • danke an thommy und "fuchs" für die schnelle antwort.

      wäre es evtl. möglich bzgl. der palettengeschichte an ein gesetzesauszug zu kommen oder ein bestehndes urteil aus der vergangenheit ?
      ich möchte meinem kunden ungern ein schreiben vom anwalt auf den tisch legen, sondern ihn eher damit konfrontieren und auf sein verständis hoffen.