FarHaz schrieb:
danke an thommy und "fuchs" für die schnelle antwort.
wäre es evtl. möglich bzgl. der palettengeschichte an ein gesetzesauszug zu kommen oder ein bestehndes urteil aus der vergangenheit ?
ich möchte meinem kunden ungern ein schreiben vom anwalt auf den tisch legen, sondern ihn eher damit konfrontieren und auf sein verständis hoffen.
Ein Kunde der ZZ 60 Tage nicht einhält und dann mit ner Palettenrechnung kömmt , dem möchtes du kein Schreiben vom Anwalt auf den Tisch legen , ja nee is klar . Ich möchte mich nicht darüber auslassen was ich mit so einem Kunden machen würde , aber dir sage ich wenn du Kopfschmerzen kriegen oder haben solltes , das ist der Heiligenschein , der Drückt .