Verstoss doppelt bestrafen (Inland/Ausland)?

    • Verstoss doppelt bestrafen (Inland/Ausland)?

      Hallöle,

      wie ist das wenn ein sogenannter schwerer Verstoss der auf der Fahrerkarte festgehalten ist, in Deutschland von der BAG oder Polizei geahndet wurde. Kann man für den selben Verstoß danach auch noch in anderen Ländern. z.B. Frankreich, zur Verantwortung gezogen werden, oder ist die Geschichte dann generell erledigt? Wie ist die Rechtslage bzw. wie sind die Erfahrungen?

      Lohnt sich ggfl. eine Selbstanzeige bei der BAG, um die Sache gegenüber den in Frankreich hohen Strafen in Deutschland vergleichsweise günstig aus der Welt zu schaffen?

      MfG
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      * Fanclub Franz Meersdonk *

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    • RE: Verstoss doppelt bestrafen (Inland/Ausland)?

      Original von In weiter Ferne so nah
      Hallöle,

      wie ist das wenn ein sogenannter schwerer Verstoss der auf der Fahrerkarte festgehalten ist, in Deutschland von der BAG oder Polizei geahndet wurde. Kann man für den selben Verstoß danach auch noch in anderen Ländern. z.B. Frankreich, zur Verantwortung gezogen werden, oder ist die Geschichte dann generell erledigt? Wie ist die Rechtslage bzw. wie sind die Erfahrungen?

      Lohnt sich ggfl. eine Selbstanzeige bei der BAG, um die Sache gegenüber den in Frankreich hohen Strafen in Deutschland vergleichsweise günstig aus der Welt zu schaffen?

      MfG



      Nein wenn er geahndet wurde ist er erledigt!
      Ja wird sogar empfohlen!!
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Wenn die Karte von den Behörde ausgelesen wurde sieht man das (Kopf mit Mütze).
      Außerdem gibts was schriftliches,auch in Frankreich gibts ne Bestätigung,auch wenn man sauber ist.

      Ich würde ganz einfach die Zeiten einhalten und wenn der Chef das will soll er die Strafe zahlen ?(
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mister T. ()

    • Wenn Du in einer Kontrolle warst und ein Verstoß zur Anzeige kommt, kanst Du in einem anderen Land nicht noch mal für denselben Verstoß bestraft werden. Wichtig ist, das Du ein entsprechendes Formblatt, von dem Beamten der dich kontrolliert hat, bekommst. WICHTIG, NUR DIESES DOKUMENT IST GÜLTIG!
      Wenn Du in einem anderen Land wieder in eine Kontrolle kommst, musst Du dieses Dokument dabei haben am besten im Original.
      Das Deine Karte bei einer Kontrolle ausgelesen wird, wird auf der Karte und im Kontrollgerät vermerkt, jedoch nicht dass für ein bereits festgestelltes Vergehen eine entsprechende Ahndung erfolgt.
      Deswegen dieses "Formblatt". Mittlerweile müssten sich alle EU Staaten auf ein Formular geeinigt haben.

      Und ja, Deutschland ist nicht nur Billiglohnland, Deutschland ist auch Billigstrafenland, deswegen hat es sich bei manchen Speditionen/Fahrern "eingebürgert" das man an der Grenze zu einem anderen Land seine Verstöße per Selbstanzeige ahnden lässt, weil es hier wesentlich billiger ist.

      Über Sinn und Unsinn dieses Umstandes braucht man sich nicht weiter zu Unterhalten.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Original von W4chund
      ...deswegen hat es sich bei manchen Speditionen/Fahrern "eingebürgert" das man an der Grenze zu einem anderen Land seine Verstöße per Selbstanzeige ahnden lässt, weil es hier wesentlich billiger ist...


      Ok. Und wie mache ich das jetzt konkret? Latsche ich in den nächstbesten D/F Grenzposten oder wohin??? 8o

      Konkret geht es um diese Geschichte HIER. Das wird in Frankreich richtig teuer und ich will das los werden. Ist dumm gelaufen....
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    • Original von W4chund

      Das Deine Karte bei einer Kontrolle ausgelesen wird, wird auf der Karte und im Kontrollgerät vermerkt, jedoch nicht dass für ein bereits festgestelltes Vergehen eine entsprechende Ahndung erfolgt.
      ./quote]

      Wird Zeit das du wieder fährst und mal ein paar Kontrollen mit machst!!

      Nur wenn die Kontrollorgane ihre Karte in den Digi stecken!!!!

      Zu 70 % wird bei Kontrollen nur die Karte ausgelesen und es gibt das Formblatt mit wo raus ersichtlich ist welche Verstöße und Datum Uhrzeit, Behörde und Kontrollpunkt.

      In der Regel wird nur die Karte gesteckt von der Polizei die nur über das kleine Gerät verfügen.

      BAG und Polizeiüberwachung Trupps haben Laptop und Lesegerät im Bus und stecken keine Karte!!
    • @ Wachund
      Was für ein Sinn soll die Selbstanzeige an der Grenze bei deutschen Behörden haben? Bestrafen kann nur das für den Betrieb zuständige GAA und das passiert meist erst nach einigen Wochen... und wenn dann die Franzosen in ner Kontrolle schneller sind, hat das GAA Pech gehabt. Es zählt nur der Zeitpunkt, ab dem der Bescheid mit der Strafe erlassen worden ist.

      Sicher sind die Strafen für LuR in Deutschland billiger, jedoch ist das eigentliche Problem, dass alle Sachen über das GAA abgewickelt werden und wenn die feststellen, dass Verstöße häufiger vorkommen, egal ob bei den selben Fahrern oder Unternehmen, die Strafen entsprechend höher werden und man mit dem GAA nicht mehr verhandeln kann und sie dann jeden kleinen Verstoß streng ahnden und die Firma auf die schwarze Liste kommt und entsprechend häufiger von der Polizei kontrolliert wird :D
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Ein Ausländer kann sich selbstanzeigen in D und dann nach Frankreich fahren, da sofort Kasse!!!

      Wenn ich immer den Schmarren höre, selbstanzeigen.

      Die Bayern können soviele Anzeigen machen wie sie wollen bei mir, dass Geld bekommt Hessen!!

      @KoNi, heißt es bei euch noch GAA, bei uns schon seit Jahren, Amt für Arbeitssicherheit und die machen das nicht mehr, sondern für ganz Hessen Zentrales Amt Sicherheit (ZAS Hadamar)
    • Die ganze Diskussion ist doch eigentlich schwachsinnig. Selbstanzeige nur wenn ich von der Dispo mehr als gescheucht werde. Und falls mich jemand kontrolliert, sollte die Firma dafür einstehen. So ist es bei uns zumindest.
      Und noch dazu: Frankreich einfach meiden! Sie wollen uns nicht und wir Sie nicht!
      Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben.
    • Jap, heißt noch Gewerbeaufsichtsamt hier. Sind ganz nette Menschen da :D

      Das mit dem Ausländer hab ich nicht bedacht, ging aber davon aus, dass wir über deutsche LKW reden...

      Bei der Selbstanzeige freut sich nur das Amt, da es nun zwei Personen bestrafen und abkassieren kann... Denkt wirklich einer, er bekommt da eine geringere Strafe ?(
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!